Innovativer Personalabbau

LittleGirl

gehört zum Inventar
Finanzchef Schieszler von der Telekom Austria hat da tolle Ideen parat:

Mobbing for runnaways

Die verbeamteten Mitarbeiter, die man nur schwer los wird und die sich nicht mit dem "goldenen Handshake" abspeisen lassen wollen, schickt man einfach auf unbestimmte Zeit nach Hause. Wenn sie anfangen sich dort wohl zu fühlen, ruft man sie an:
"So - jetzt du wieder arbeiten kommen! zack zack".
Sollte der Mitarbeiter sich dann auf einmal unwohl fühlen und sich krankschreiben lassen, dann - so die Idee - schickt man ihm einen Amtsarzt vorbei. Wenn der dann feststellt, der ist gar nicht krank klagt man den Mitarbeiter. Der nimmt dann natürlich lieber den goldenen A****tritt.

wer's nicht glaubt:
Video-Affäre: Telekom-Vorstand entmachtet | kurier.at



Danke für diese innovative Idee, Herr Schieszler!
fu
 
Wo wir schon dabei sind, ging gestern durch die TV-Presse.

Nach 31 Jahren wurde einer Mitarbeiterin bei K*s/T*mann fristlos gekündigt,
weil sie sich angeblich 1.30€ Pfand widerrechtlich eingelöst haben soll.
KT sprach diese Verdachtskündigung aus und diese wurde sogar in zwei Instanzen
bestätigt. Die betroffene Partei vermutet allerdings, dass man die Kassiererin
aufgrund ihrer Führungseigenschaft bei Streiks, sie soll auch angeblich intern
als "Rädelsführerin" gehandelt worden sein.
News dazu

Was ist daran jetzt wichtig? Der kleine Mann kann auf Verdacht gekündigt werden!
:kotz
 
"So - jetzt du wieder arbeiten kommen! zack zack".
Sollte der Mitarbeiter sich dann auf einmal unwohl fühlen und sich krankschreiben lassen, dann - so die Idee - schickt man ihm einen Amtsarzt vorbei.
Durch den Beamtenstatus fühlen sich viele doch eh wie Vollgötter. Mit denen habe ich kein Mitleid wenn die etwas so dummes tun, wie grundloses Krankschreiben.
Das scheint mir sowieso ein kleiner Volkssport geworden zu sein, mit dem Krankschreiben.
Was ist daran jetzt wichtig? Der kleine Mann kann auf Verdacht gekündigt werden!
:kotz
Wo immer diese kleinen Männer herkommen :rolleyes:. Es gibt aber auch Menschen die auf der anderen Seite sitzen und ein Unternehmen aufbauen wollen.
Ich finde das Urteil ist völlig in Ordnung. Das kann man sich eigentlich auch klar machen, wenn man sich versucht in die Lage der anderen zu versetzen.
 
Durch den Beamtenstatus fühlen sich viele doch eh wie Vollgötter.
Leider trifft das sehr oft, aber nicht immer zu.

Ich weiß nicht, wie das in D ist, aber hier bekommen Beamte keine Pension,
sondern ein vom Staat bezahltes Ruhegehalt etwa in der Höhe von 80% des Letztbezuges brutto für netto.
Der Staat könnte also ungeniert einen 100-Jährigen wieder an die Arbeit schicken, wenn es erforderlich sein sollte.

So gesehen hatte der Typ recht -
inzwischen hat man ihn die Personal-Agenden entzogen,
seine Äußerungen waren seinen Vorgesetzten doch zu peinlich.

p.s.
Ich kenne einige, die zu Hause bleiben müssen, obwohl sie arbeiten möchten -
die fühlen sich alles eher denn als Götter...
 
Durch den Beamtenstatus fühlen sich viele doch eh wie Vollgötter.
Als Folge des ewigen Geschreis gegen das Beamtentum wurden - unbemerkt von der weiter nölenden Öffentlichkeit - bei uns von Bund, Ländern und Gemeinden die Verbeamtungen in den letzten 15 Jahren weitgehend durch Einstellung von Angestellten ersetzt.

Das führte dazu, dass Beamte heute nur noch in den leitenden Positionen zu finden sind. Die "goldenen Pfründe" wurden aber auch weitgehend im Rahmen des als "Bürokratieabbau" getarnten Sparzwangs abgebaut. Nur ein kleiner Teil der - dann eher politischen - Beamten kann sich heute noch am "Wohlstand durch Stillstand" delektieren. Die (Hand-)Arbeit wird heute weitestgehend von Angestellten des mittleren Dienstes versehen, die eher als Hilfsarbeiter angesehen und bezahlt werden.

Ca. drei Viertel aller deutschen Beamten sind als Lehrer, Polizisten oder Soldaten im Dienst. Und ob man da weiter Personal abbauen möchte, sollte doch das Volk entscheiden, das dann so gerne mit Aussagen um sich wirft wie: "Wenn man die Polizei braucht, ist sie nicht da." oder "Wir haben nicht genug Lehrer!"

Die sollten sich dann auch gleich mal überlegen, dass die Verbeamtung die Möglichkeit des Staates beinhaltet, Menschen für Arbeiten zu gewinnen, die sonst keiner tun will.
:D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nach 31 Jahren wurde einer Mitarbeiterin bei K*s/T*mann fristlos gekündigt,
weil sie sich angeblich 1.30€ Pfand widerrechtlich eingelöst haben soll.

...

Was ist daran jetzt wichtig? Der kleine Mann kann auf Verdacht gekündigt werden!
:kotz


Richtig !
Denn Vorstände die Millionen unterschlagen in den Sand setzen, bekommen dafür auch noch eine Millionenabfindung, toll oder nicht ? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich hat man sich nicht krank zu melden, wenn man nicht krank ist. Allerdings sehe ich diese Masche trotzdem als verwerflich an. Hier versucht man mit System die Mitarbeiter so zu frusten, daß sie sich zu solchen Handlungen hinreißen lassen. Ein bekanntes Kaufhaus in meiner Stadt hat ähnliche Methoden angewendet. Die ganzen "teuren" Verkäuferinnen wurden entweder des Diebstahls bezichtigt oder solange ins Lager versetzt bis sie selbst gekündigt haben. Dummerweise waren die ganzen billigen Schülerhilfskräfte als Verkäufer nicht zu gebrauchen, so daß die überlebenden "echten" Verkäuferinnen heute wieder hinter der Kasse stehen.

Und was die "Pfandbon"-Geschichte angeht - natürlich war es illegal, aber 1. scheint die Sache einige Unklarheiten aufzuweisen. Damit gilt in unserem Staat im Zweifelsfall für den Angeklagten. 2. ist der Betrag schlicht und ergreifend eine Bagatelle. Damit ist a) eine Kündigung unverhältnismäßig (eine Abmahnung hätte es im Zweifelsfall auch getan) und b) ist es eine Frechheit das sich unser Rechtsapparat mit so etwas herumschlagen muss.

Sorry Leute, aber sein wir mal ehrlich. Wieviel Kulis und Büroklammern wandern allein aus Unachtsamkeit im Laufe eines Berufslebens von einem Unternehmen zu einem Angestellten? Wird das in Zukunft auch sanktioniert?
 
Ich möchte nur mal kurz mein Statement etwas klarer darstellen:
Natürlich hat man sich nicht krank zu melden, wenn man nicht krank ist. Allerdings sehe ich diese Masche trotzdem als verwerflich an.
Ich habe ja z.B. nie etwas über die "Masche" gesagt, sondern nur das ich kein Mitleid mit denen habe. Wie groß das Engagement eines Beamten ist sei mal dahingestellt, denn das hängt noch immer von der einzelnen Person ab. Allerdings ist die Verbeamtung für mich ein Privileg, das heutige und zukünftige Angestellte des Staates nicht mehr bekommen. Diese Leute wurden ja nicht in die Mienen geschickt, sondern nur "auf Abruf" nachhause. Wer sooo dumm ist und sich krankschreibt...:rolleyes:
Da gibt es viel miesere Maschen in der Praxis, von denen wiederum einige sogar illegal sind.
Diese ist für meine Begriffe weder die Mieseste noch illegal. Will man hier über die Affäre vielleicht wieder an den Boss, à la Mehdorn?

Und was die "Pfandbon"-Geschichte angeht - natürlich war es illegal, aber 1. scheint die Sache einige Unklarheiten aufzuweisen. Damit gilt in unserem Staat im Zweifelsfall für den Angeklagten.
Leider völlig falsch, da die Frau nicht die Angeklagte war, sondern die Klägerin. Was du bestimmt meinst ist die Unschuldsvermutung. Die wirkt hier nicht, da man jemanden Kündigen kann wenn man einen begründeten Verdacht hat, wie in diesem Fall durch Zeugenaussagen.
Das man das Missbrauchen kann sollte natürlich jedem klar sein. Das ist aber bei vielen Rechten der Fall!

Stell dir aber mal vor du hast ein Unternehmen und einen Mitarbeiter im Verdacht. Dieser Verdacht erhärtet sich, durch z.B. eine Zeugenaussage oder durch eine Situation in der DU davon überzeugt bist, dass kann nur dieser Mitarbeiter gewesen sein.
Das ist noch lange kein Beweis, den man z.B. bei einer Straftat braucht, stimmt.
Wärst du damit einverstanden, dass es dir als Unternehmer (sagen wir mal als Kleinunternehmer, da hier anscheinend viele den Unterschied zwischen Reichen und Armen machen), gerichtlich VERBOTEN wäre dich von so jemanden zu trennen? Tut mir leid, aber ich muss meinen Leute voll vertrauen können. Da es für mich keinen Unterschied macht, wie groß ein Unternehmen ist oder wie "reich" der Unternehmer ist, kommt für mich dieselbe Logik auch hier zur Anwendung.

2. ist der Betrag schlicht und ergreifend eine Bagatelle. Damit ist a) eine Kündigung unverhältnismäßig (eine Abmahnung hätte es im Zweifelsfall auch getan) und b) ist es eine Frechheit das sich unser Rechtsapparat mit so etwas herumschlagen muss.
Moment, was für dich eine Bagatelle ist muss es für andere ja nicht sein. Stell mal vor ein Bekannter klaut dir was aus der Wohnung bei einem Besuch (also ohne Einbruch). Den Täter (auf frischer Tat ertappt) lässt die Polizei gehen, weil sie deine Comicsammlung als Bagatelle sieht.
Wer soll das denn entscheiden?

Wenn du jemanden vertrauen musst und du kannst es eben nicht, sollte dich keiner zwingen müssen, diesen weiter zu beschäftigen. Eine Beschränkung auf eine Abmahnung ist da eben nicht ausreichend, wenn man eben nicht mehr will (siehe mein Bsp. weiter oben)

Sorry Leute, aber sein wir mal ehrlich. Wieviel Kulis und Büroklammern wandern allein aus Unachtsamkeit im Laufe eines Berufslebens von einem Unternehmen zu einem Angestellten? Wird das in Zukunft auch sanktioniert?
Ist dir klar was du da schreibst? Illegal - legal - Scheißegal? Die Sachen gehören dir nicht! Basta!
(PS: Hier geht es mir nicht um die unachtsamen Fälle, sondern um die vorsätzlichen)
 
Wer sooo dumm ist und sich krankschreibt...:rolleyes:

Ich gehe davon aus, daß wer so eine Masche anwendet, schon vorher nicht gerade ein vorbildlicher Arbeitgeber war. Der Verdacht das die Leute gezielt gefrustet wurden und dann sich zu so einer Handlung haben hinreißen lassen, liegt nahe.

Leider völlig falsch, da die Frau nicht die Angeklagte war, sondern die Klägerin.

Was im Bereich "Arbeitsrecht" irrelevant ist, da hier der Grundsatz angewendet das im Zweifelsfall für den Schwächeren, also den Arbeitnehmer zu entscheiden ist.

Was du bestimmt meinst ist die Unschuldsvermutung. Die wirkt hier nicht, da man jemanden Kündigen kann wenn man einen begründeten Verdacht hat, wie in diesem Fall durch Zeugenaussagen.

Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht grundsätzlich. Was du meinst ist die freie Würdigung von Zeugen und Beweisen durch die Richterin. Wobei die Unschuldsvermutung hierbei höher anzusetzen ist.

Stell dir aber mal vor du hast ein Unternehmen und einen Mitarbeiter im Verdacht. Dieser Verdacht erhärtet sich, durch z.B. eine Zeugenaussage oder durch eine Situation in der DU davon überzeugt bist, dass kann nur dieser Mitarbeiter gewesen sein.
Das ist noch lange kein Beweis, den man z.B. bei einer Straftat braucht, stimmt.
Wärst du damit einverstanden, dass es dir als Unternehmer (sagen wir mal als Kleinunternehmer, da hier anscheinend viele den Unterschied zwischen Reichen und Armen machen), gerichtlich VERBOTEN wäre dich von so jemanden zu trennen?

Tut mir leid, aber ich wurde so aufgezogen, daß man eben nicht auf Basis von Verdacht und Anschuldigungen operiert, sondern dem Beschuldigten seine Schuld nachweisen muss. Alles andere empfinde ich als willkürlich und unanständig.

Zumal - was wäre wenn du in so einer Situation wärst? Wegen Veruntreuung gekündigt. Arbeitszeugnis kannst du vergessen und wenn ich richtig informiert bin hat das auch Auswirkungen auf die Versicherungsbezüge. Im Prinzip bist du dann am Ende. Und das obwohl nur ein Verdacht vorliegt. Ich würde dich dann gerne mal schreien hören.

Tut mir leid, aber ich muss meinen Leute voll vertrauen können. Da es für mich keinen Unterschied macht, wie groß ein Unternehmen ist oder wie "reich" der Unternehmer ist, kommt für mich dieselbe Logik auch hier zur Anwendung.

Deine Anti-Klassenkampf-Rhetorik kannst du dir hier sparen. Es geht nicht um die Größe des Unternehmens, sondern um gewisse rechtliche und moralische Grundsätze.

Moment, was für dich eine Bagatelle ist muss es für andere ja nicht sein. Stell mal vor ein Bekannter klaut dir was aus der Wohnung bei einem Besuch (also ohne Einbruch). Den Täter (auf frischer Tat ertappt) lässt die Polizei gehen, weil sie deine Comicsammlung als Bagatelle sieht.
Wer soll das denn entscheiden?

Was du da beschreibst ist ein Diebstahl. Also eine Straftat. Und dort liegt die Geringfügigkeitsgrenze, meines letzten Wissenstandes nach bei 30 Euro, wobei das glaub ich mittlerweile auf 50 Euro erhöht wurde.

Wenn du jemanden vertrauen musst und du kannst es eben nicht, sollte dich keiner zwingen müssen, diesen weiter zu beschäftigen. Eine Beschränkung auf eine Abmahnung ist da eben nicht ausreichend, wenn man eben nicht mehr will (siehe mein Bsp. weiter oben)

Dummerweise wurde in Deutschland mal die Ansicht vertreten, daß ein Arbeitsverhältnis eben keine Bagatelle ist und schon eine handfeste Begründung vorliegen muss, um jemanden kündigen zu können. So eine Kündigung zieht ja auch einen ganzen Rattenschwanz an sozialrechtlichen Folgen nach sich. Und somit sollte eben begrenzt werden, daß ein Arbeitgeber willkürlich über seine Angestellten herrscht.

Ist dir klar was du da schreibst? Illegal - legal - Scheißegal? Die Sachen gehören dir nicht! Basta!
(PS: Hier geht es mir nicht um die unachtsamen Fälle, sondern um die vorsätzlichen)

Komm einfach mal wieder runter. Und höre bitte auf mich in die kriminelle Ecke zu schieben.

Der Frau konnte nichts nachgewiesen werden. Selbst wenn man ihr gewerkschaftliches Engagement mal außen vor lässt, bleiben hier erhebliche Zweifel bestehen. Eine Zeugenaussage über eine Unterschlagung von 1,30 Euro ist da doch irgendwie ein bisschen dünn.

Im Prinzip wäre aber eine strafrechtliche Beurteilung des Sachverhalts wünschenswert. Dann wären die Fronten geklärt und sollte ihre Schuld nicht erwiesen werden können, würde auf die Verantwortlichen eine nette Anklage wegen Verleumdung zukommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur um mal auf ein paar deiner Punkte einzugehen:
Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht grundsätzlich. Was du meinst ist die freie Würdigung von Zeugen und Beweisen durch die Richterin. Wobei die Unschuldsvermutung hierbei höher anzusetzen ist.
Nein, das meine ich eben nicht! Die Unschuldsvermutung zielt ja darauf ab, dass derjenige der einen Antrag stellt (Klage etc), diese auch beweisen muss. Er ist also in der Beweisführung. Es gibt aber zahlreiche Situationen in denen das ebenen NICHT so ist. Sowas nennt man Beweislastumkehr und genau das ist hier der Fall!
Das gibt es auch wenn du z.B. auf Schadensersatz nach §280 klagst, um nur mal ein weiteres Beispiel zu nennen. Wirst du verklagt und du hast wirklich einen Schaden verursacht dann musst DU beweisen, dass du den nicht zu vertreten hast (§280 Absatz 2) und nicht der Kläger.

Tut mir leid, aber ich wurde so aufgezogen, daß man eben nicht auf Basis von Verdacht und Anschuldigungen operiert, sondern dem Beschuldigten seine Schuld nachweisen muss. Alles andere empfinde ich als willkürlich und unanständig.
Schön für dich, aber warum sollen andere das genauso sehen wie du? Ich persönlich teile ja deine Ansicht und wäre auch nicht so hart vorgegangen, aber wenn du vom Gericht eine andere Entscheidung verlangst, dann verlangst du ja gerade, dass jeder Arbeitgeber so wie DU entscheiden sollte.
Ich glaube, dass das Gericht das bestimmt auch selber ziemlich hart fand, aber das reicht noch lange nicht, um in die autonome Entscheidungsgewalt eines anderen einzugreifen.
Die Verdachtskündigung ist ja schon an harte Bedingungen gebunden, die das Gericht hier für erfüllt ansah.

Zumal - was wäre wenn du in so einer Situation wärst? Wegen Veruntreuung gekündigt.
Ich wäre sicherlich am Boden zerstört. Um die Sache aber zu begreifen musst du das aber von beiden Seiten sehen und nicht immer nur von einer.

Deine Anti-Klassenkampf-Rhetorik kannst du dir hier sparen.
Stimmt, denn diese Rhetorik darf man ja nur in eine Richtung anwenden.
Tut mir leid, aber ich hör erst auf wenn ich nichts mehr von "kleinen Mann von der Straße" hören muss.
Es ist aber immer sinnvoll, bei jedem rechtlichen Vorfall eines "kleinen Mannes" mindestens auf einen Politiker, Manager oder Promi zu verweisen, oder? "Mammi, der hat aber auch.."
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur um mal auf ein paar deiner Punkte einzugehen:

Nein, das meine ich eben nicht! Die Unschuldsvermutung zielt ja darauf ab, dass derjenige der einen Antrag stellt (Klage etc), diese auch beweisen muss. Er ist also in der Beweisführung. Es gibt aber zahlreiche Situationen in denen das ebenen NICHT so ist. Sowas nennt man Beweislastumkehr und genau das ist hier der Fall!
Das gibt es auch wenn du z.B. auf Schadensersatz nach §280 klagst, um nur mal ein weiteres Beispiel zu nennen. Wirst du verklagt und du hast wirklich einen Schaden verursacht dann musst DU beweisen, dass du den nicht zu vertreten hast (§280 Absatz 2) und nicht der Kläger.

Prozesstechnische Verfahren die zu beachten sind, aber im Arbeitsrecht im allgemeinem dem Grundsatz "im Zweifelsfall für den Arbeitnehmer" zurückstehen sollten. So wie "im Zweifelsfall für den Angeklagten" im Bereich des Strafrechts. Da es hier Zweifel gab, wäre die Anwendung dieses Grundsatzes angemessen gewesen.

Ich zweifle, soweit ich das ermessen kann, nicht an der richtigen Anwendung der Richterin der Prozessordnung, aber es wirft meiner Meinung nach kein gutes Licht auf ihrer Entscheidung.


Schön für dich, aber warum sollen andere das genauso sehen wie du? Ich persönlich teile ja deine Ansicht und wäre auch nicht so hart vorgegangen, aber wenn du vom Gericht eine andere Entscheidung verlangst, dann verlangst du ja gerade, dass jeder Arbeitgeber so wie DU entscheiden sollte.
Ich glaube, dass das Gericht das bestimmt auch selber ziemlich hart fand, aber das reicht noch lange nicht, um in die autonome Entscheidungsgewalt eines anderen einzugreifen.
Die Verdachtskündigung ist ja schon an harte Bedingungen gebunden, die das Gericht hier für erfüllt ansah.

Ding Dong! Und als Staatsbürger dieses Landes behalte ich mir das Recht der Meinungsfreiheit vor Urteile zu kritisieren. Und die Existenz von Berufung und Revision, geben deutliche Hinweise darauf, daß ich mich damit auf keinen höheren Sockel stelle als mir zusteht.

Ich wäre sicherlich am Boden zerstört. Um die Sache aber zu begreifen musst du das aber von beiden Seiten sehen und nicht immer nur von einer.

Und? Sollte die Frau tatsächlich 1,30 unterschlagen haben, kann man darüber diskutieren ob's eine Abmahnung auch getan hätte oder ob die Entlassung gerechtfertigt war. Aber auf Verdacht? Nein, tut mir leid, auf so einer Basis bin ich nicht zu einer Diskussion bereit.

Stimmt, denn diese Rhetorik darf man ja nur in eine Richtung anwenden.
Tut mir leid, aber ich hör erst auf wenn ich nichts mehr von "kleinen Mann von der Straße" hören muss.

Lies dir noch mal meinen ersten Beitrag zu dem Thema durch. Wenn du dort sozialistische Aussagen findest, darfst du mir gegenüber gerne den Tetzlaff raushängen lassen, vorher nicht.

Es ist aber immer sinnvoll, bei jedem rechtlichen Vorfall eines "kleinen Mannes" mindestens auf einen Politiker, Manager oder Promi zu verweisen, oder? "Mammi, der hat aber auch.."

Tja, ehrlich gesagt finde ich das durchaus gerechtfertigt. Wer sich als die Elite betrachtet und einen Führungsanspruch aufstellt, aber sich wie Hund benimmt, darf sich nicht wundern, wenn er als Entschuldigung herhalten muss. Schau dir die praktische Familienerziehung an. Auch da gibt man den Eltern die Schuld wenn ihr kleines Kind sich wie Sau benimmt, sie ihm aber ein schlechtes Beispiel gegeben haben.

Auch wenn ich bei dem aktuellen Satz "Führen durch Vorbild" jedesmal Plaque kriege, ist er inhaltlich trotzdem richtig. Der Mensch ist nun mal kein allzu heiliges Wesen und wenn diejenigen die immer als Vorbild gehandelt werden, plötzlich gegen das örtliche Waisenhaus pinkeln, darf man sich nicht wundern, wenn der Rest es ihnen nachmacht.
 
Och die Sache mit der Krankschreibung geht sogar noch kritischer. Ich hab von meiner letzten Cheffin zu hören bekommen, das wenn ich mich krankschreiben lasse, dann brauch ich gar nicht wiederkommen. Das war in der Probezeit, weshalb sie mich ohne Probleme fristlos hätte kündigen können.
 
*auskram* + *update*

Verkehrt ist dieses Urteil nicht, zumal die Kündigung bei 31jähriger Betriebszugehörigkeit mehr als ungerecht erscheint. Es kann auch nicht sein, das es ein erheblicher Vertrauensverlust ist, bzw. sein kann! Wie die Richter urteilen, wäre eine Abmahnung wohl gerechtfertigt, aber keine Kündigung.

ot:
*verschwörungstheorie*Die Gründe werden wohl andere Natur haben. *verschwörungstheorie/ende*


Fall "Emmely": Kündigung wegen 1,30 Pfandbon aufgehoben
 
Ooch ... wie Old Fashioned & Outdated :(

Da sind unsere beiden Bundeskanzlerinnen doch deutlich innovativer:

Durch die Umstellung von Rechtsansprüchen auf den Ermessensspielraum des Fallbearbeiters bei arbeitsfördernden Maßnahmen, wird zuküntig gemäß den amtsinternen Zielvorgaben entschieden und Management by Nose hoffähig.

Dies ist deutlich effektiver und kostensparender wie die bisherige Praxis der Vergabe von Fördermaßnahmen, bei der es nach dem Wohlwollen des Fallbearbeiters und der Nase des Bittstellers ging.

Oh Pardon - ich wollte da niemanden über einen Kamm scheren.

Analytisch korrekt handelte es sich bisher um ein Heissenbergsche's Unschärfe Phänomen, bei dem niemand so genau sagen konnte, ob es sich um die Interessen der regionalen Wirtschaft, der Chemie zwischen Fallbearbeiter und Arbeitssuchenden oder statistisch notwendigen Maßnahmen gehandelt hat.

Ausschliessen konnte man in den allermeisten Fällen lediglich das Interesse des Arbeitsuchenden.

Kostensparend ist es aber allemal - wer seine Vorgaben nicht erfüllt, hat mit beruflichen Konsequenzen zu rechnen. Nicht alle Fallbearbeiter sind verbeamtet - aber auch Beamten kann man Hürden auf die Sprossen der Besoldungsleiter legen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Seven
Dir kann man es aber auch nicht recht machen...

Ich würd mal sagen - Schwein gehabt. Und auf alle Fälle ein Stinkefinger für die niedrigeren Instanzen, die doch mal wieder verkannt haben, dass auch ein Jurist seinen hoffentlich gesunden Menschenverstand nutzen darf und sich nicht nur auf Paragraphen berufen darf - die können eben nicht jede Eventualität vorhersehen...
 
Das führte dazu, dass Beamte heute nur noch in den leitenden Positionen zu finden sind. Die "goldenen Pfründe" wurden aber auch weitgehend im Rahmen des als "Bürokratieabbau" getarnten Sparzwangs abgebaut....

...Ca. drei Viertel aller deutschen Beamten sind als Lehrer, Polizisten oder Soldaten im Dienst. Und ob man da weiter Personal abbauen möchte, sollte doch das Volk entscheiden, das dann so gerne mit Aussagen um sich wirft wie: "Wenn man die Polizei braucht, ist sie nicht da." oder "Wir haben nicht genug Lehrer!"

Es gibt ca. 1,8 Millionen Beamte...deiner Meinung nach in leitenden Positionen. Davon 75% Lehrer, Polizisten und Soldaten?
Hm, irgendwie können die Verhältnisse nicht stimmen, oder?

Problematisch sind ja auch nicht die aktiven Beamten, sondern die Pensionäre bzw die Pensionsansprüche in den nächsten Jahrzehnten. Schon jetzt ist es kaum finanzierbar und die große Welle kommt erst noch.

Zu dem Fall mit dem Diebstahl der Pfandbons.
Rechtlich ist es Ordnung, es war vorsetzlicher Diebstahl, da spielt die Höhe der "Beute" keine Rolle.
Andererseits ist eine Kündigung einer jahrzehntelangen Mitarbeiterin unverhältnismäßig. Aber vielleicht hat die Firmenleitung nur auf Fehler dieser Frau gewartet und wollte sie eh loswerden?

"Kündigungshilfen"
 
Man muss mal die detaillierte Urteilsbegründung abwarten, nach dem was ich bisher den Medien entnehmen konnte, hat das BAG nur die fristlose Kündigung bei Bagatelldiebstählen nach langjähriger Betriebszugehörigkeit als unverhältnismäßig erklärt.

Das sagt ausdrücklich nicht, dass in so einem Fall eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung nicht zulässig wäre (diese feine Unterscheidung zwischen fristlosen und ordentlichen Kündigungen findet sich relativ oft in BAG-Entscheidungen zum Kündigungsschutz).

Arbeitgeber, die sich auch nur ein bißchen mit dem Arbeitsrecht auskennen (oder eine vernünftige Personalabteilung oder zumindest ordentliche juristische Beratungen haben) kündigen deshalb bei fristlosen Entlassungen gerne "hilfsweise ordentlich".
 
Da kam gerade ein Satz in den Nachrichten, der für mich falsch ist!
Wenn ich es richtig verstanden haben sollte, wird dieses Urteil als "Freibrief" für dieses "Vergehen" gesehen.
Dies ist nicht richtig!!!
Es wird für mich immer wichtig sein, ist es "Vorsatz" oder nur ein "Versehen". Das sollte immer wichtig sein, dieses zu beurteilen ist natürlich schwierig, auch abzuwägen.
Aber in diesem Fall ist es für mich "vorgeschoben" :devil
 
Oben