Lastschriftverfahren

o0Pascal0o

Bruder von Johnny English
Hallo,

wie funktioniert das eigentlich mit einem Dauerlastschriftauftrag?

Kostet es mich auf der anderen Bank dann etwas, wo ich die Lastschrift drauf ausübe? Oder enstehen höchsten Kosten bei der Bank, wo ich den Dauerlastschriftauftrag in Auftrag gebe(aber in dem Fall ja nicht, weil die Bank sagt, dass der Lastschriftdauerauftrag dort nichts kostet).

--> Muss ich vorher Lastschrifteinzüge von dieser Bank(also z.B. Augsburger Aktienbank) bei der Bank, wovon das Geld auf die Augsburger Aktienbank per Dauerlastchriftverfahren überwiesen werden soll, erlauben?

Also so sähe das dann aus:
Volksbank(ich bin Kontoeigentümer) - Augsburger Aktienbank(ich bin Kontoeigentümer)
Dauerlastschriftverfahren(monatlich fester Betrag) bei der Augsburger Aktienbank in Auftrag gegeben

...also muß ich der Volksbank einen Brief schicken, worin ich erlaube, dass die Augsburger Aktienbank und dort auch mein Konto, Lastschrifteinzüge bis auf weiteres machen darf?


Gruß

Pascal
 
hääää? blickt kein Mensch was du willst
Du bist bei der VB und bei der AA. und willst von der VB monatlich etwas auf die AA überweisen.
Dann sag einfach der AA: Ich will monatlich XX.- von der VB auf mein Konto.

Anders ausgedrückt: Die AA darf gar nichts machen. Du darfst machen und sagen wieviel von wo auf was geht. Und du musst niemanden dafür um ERlaubnis fragen.
 
ja, das ist schon klar, dass ich das in Auftrag nur geben kann.

Ich möchte aber keinen Dauerüberweisungsauftrag, sondern einen Dauerlastschrifteinzug in Auftrag geben bei der AA-Bank. Das Geld soll dann bei der Volksbank abgebucht werden. Muß ich das vorher erlauben? Wenn dritte das machen wollen, dann muß man es ja erlauben, aber hier buche ich es ja praktisch selbst ab - sind ja beides meine Konten. Aber das wissen die Banken ja nicht ungedingt - nur weil zunächst mal der Name des Kontobesitzers gleich lautet.
 
Ein weitverbreiteter Irrtum, dass man der Bank erlauben muss, Lastschriften vom eigenen Konto abzubuchen. Die Banken prüfen das nicht. Du erlaubst es dem Abbucher, nicht der Bank.

Es wäre aber doch wirklich viel einfacher, einen Dauerauftrag bei der Volksbank einzurichten, denn das kannst Du einfach online machen. Abbuchungsaufträge gehen online (glaube ich) nicht so einfach.
 
Du schreibst eine Abbuchungsermächtigung, in der Du
....(DIR, NAME, ADRESSE).........
genehmigst,
vom Konto des ..... (DU)..... Nr. ......(DEINE).....
bei der ...VOLKSBANK,(DEINE FILIALE)... (BLZ)...
monatlich .....(DEIN BETRAG).... einzuziehen.
Unterschreiben nicht vergessen!
Die legst Du bei der Augsburger Aktienbank vor. Gut is. :)
 
Ein weitverbreiteter Irrtum, dass man der Bank erlauben muss, Lastschriften vom eigenen Konto abzubuchen. Die Banken prüfen das nicht. Du erlaubst es dem Abbucher, nicht der Bank.
Das stimmt nur bedingt. In Deutschland gibt es 2 Verfahren:
- Die Einzugsermächtigung, da ist es so, wie alter Knacker schreibt, das ist auch das verbreitete und in der Regel unter "Lastschrift" bekannte Verfahren.
- Das Abbuchungsverfahren:hier prüft die Bank sehr wohl etwas, ich weiß aber leider auch nicht so genau, was da genau gemacht wird.
 
Es gibt hauptsächlich 2 Möglichkeiten:

1. Einzelüberweisung/Dauerauftrag.
Dies ist eine Order an die eigene Bank, vom eigenen Konto einen Betrag auf ein bestimmtes anderes Konto anzuweisen. Ist oft kostenpflichtig.

Die bezogene (eigene) Bank prüft den Auftrag nur formell. Eine individuelle Prüfung im Sinne des Kontoinhabers kann nur nachträglich auf Antrag erfolgen. Der überwiesene Betrag gilt als direkt wertgeschrieben, kann also nicht zurückgebucht werden.

2. Lastschriftverfahren.
Hier gibt man einer Fa./Einzelperson die Erlaubnis (Abbuchungsermächtigung) vom eigenen Konto einen (un)bestimmten Betrag von seinem (eigenen) Konto abzubuchen.

Über welche Bank derjenige das tut, ist seine Sache. Der geht dann eben zu seiner Hausbank und gibt der die Order, das Geld einzuziehen.

Da dieses für den Verbraucher kostenlose Verfahren häufiger Bestandteil von (Abo-)Verträgen ist, und sich die Anzahl von "Versehen" - auf beiden Seiten - massiv erhöhte, hat der Gesetzgeber eine befristete Rückbuchungsmöglichkeit festgeschrieben. Eine Prüfung seitens der bezogenen (also Kundenbank) wird nur auf formelle Richtigkeit und die Deckung des Betrages ausgeführt. Ob der Kunde den Vertrag (das Abo) tatsächlich eingehen wollte, kann die Bank nicht prüfen, dafür gibt es ja dann das Rückbuchungsrecht.
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Will der Kunde die Kosten für die Überweisung von seiner Bank an sein Konto einer anderen Bank sparen, kann er sich selbst eine Abbuchungsermächtigung ( Verfahren 2, Lastschrifterlaubnis) ausstellen und sie der zweiten Bank vorlegen, die dann das Geld bei der ersten (Hausbank) einzieht.

Da hierdurch die Möglichkeit des Missbrauchs durch häufige aufwendige Rückbuchungen seitens des Kunden besteht, gibt es Banken, die diese Möglichkeit bei Identität der Adressaten ausschließen.

Eine Bank, die ein Anlagekonto des Auftraggebers führt, sollte aber zumindest für die in diesem Rahmen notwendig werdenden Zahlungen das Lastschriftverfahren anbieten. (Möglicherweise hast Du bereits mit der Kontoeröffnung bei der AA so eine Lastschriftgenehmigung unterschrieben. Prüfen!, sonst Doppelzahlungen) :)
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Achtung! Dies sind allgemeine Beschreibungen. Natürlich können Banken im Rahmen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen Sondermöglichkeiten anbieten, solange diese dem Gesetzesrahmen entsprechen.
 
Will der Kunde die Kosten für die Überweisung von seiner Bank an sein Konto einer anderen Bank sparen, kann er sich selbst eine Abbuchungsermächtigung ( Verfahren 2, Lastschrifterlaubnis) ausstellen und sie der zweiten Bank vorlegen, die dann das Geld bei der ersten (Hausbank) einzieht.

Da hierdurch die Möglichkeit des Missbrauchs durch häufige aufwendige Rückbuchungen seitens des Kunden besteht, gibt es Banken, die diese Möglichkeit bei Identität der Adressaten ausschließen.

Sorry, aber das ist so nicht ganz richtig und hat vor allem nichts mit Kosten zu tun.

Das technische Verfahren bei Einzugs- oder Abbuchungsverfahren ist identisch. Das Abbuchungsverfahren unterscheidet sich vom Einzug in zwei Dingen:

1. Die zu belastende Bank benötigt einen schriftlichen Abbuchungsauftrag/-bestätigung durch ihren Kunden. Beim Einzugsverfahren wird nur zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger eine Vereinbarung getroffen.

2. Lastschriften aus dem Abbuchungsverfahren können eben nicht wegen Widerspruch des Kunden zurückgegeben werden. Nur die Bank kann mangels Deckung die Lastschrift nicht einlösen.


Das Abbuchungsverfahren:hier prüft die Bank sehr wohl etwas, ich weiß aber leider auch nicht so genau, was da genau gemacht wird.

Sie prüft, ob ein ordnungsgemäßer Abbuchungsauftrag vorliegt und ob die vorgelegte Lastschrift dazu passt.

Fazit: Überlegt es euch gut, ob ihr einen Abbuchungsauftrag unterschreibt.
 
Das technische Verfahren bei Einzugs- oder Abbuchungsverfahren ist identisch. Das Abbuchungsverfahren unterscheidet sich vom Einzug in zwei Dingen:

1. Die zu belastende Bank benötigt einen schriftlichen Abbuchungsauftrag/-bestätigung durch ihren Kunden. Beim Einzugsverfahren wird nur zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger eine Vereinbarung getroffen.
Und wenn der Zahlungsprlichtige und der Zahlungsempfänger die gleiche Person ist? Wie nennt man das dann? Immer noch Einzugsverfahren?
 
Und wenn der Zahlungsprlichtige und der Zahlungsempfänger die gleiche Person ist? Wie nennt man das dann? Immer noch Einzugsverfahren?
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Ja. Der Name kommt ja von der Art des Zahlungsvorgangs und nicht von den teilnehmenden Personen.

Allerdings ist mir immer noch nicht klar, warum du nicht einfach einen Dauerauftrag einrichtest. Die Frage wurde weiter oben ja schon einmal gestellt.
 
das ist kein technisches Problem, sondern eher ein optisches. Auf dem Kontoauszug soll in dem Fall - Einzug und nicht Überweisung stehen.
 
Warum denn das? :eek: Ich meine, was da steht ist doch schnurz - du wirst den regelmäßigen Geldeingang / -abgang nicht verschleiern können.
Ansonsten frag einfach bei der Bank, was die brauchen um es so auszuführen, wie von dir gewünscht. ;)
 
lol, verschleiern möchte ich auch nix :) Naja, bei Onlinebanken ist das wohl schlecht, wenn das jeder machen würde, irgendwelche Dauerübeweisungstexte abändern, dann bräuchten die viel mehr Mitarbeiter. Habe mal bei einer angefragt, ob die auch zweizeilige Überweisungstexte anbieten(einige Versandhändler wünschen sich sowas z.B., 1. Zeile=Name, 2. Zeile=Betsell-Nr.), aber selbst das war das nicht möglich.
 
Also entweder sagst du jetzt, welchen Grund das hat oder du sagst, dass du den Grund nicht sagen willst. Konnte man mir folgen? :rolleyes:
 
Der Grund ist, eigentlich nur optischer Natur - für mich schneller einsortierbar so, für meine Ablage... und Nein.. ich möchte mein Ablagesystem nicht umstellen oder zur Diskussion stellen :)
 
Es kommt mir nicht auf den Überweisungstext drauf an, sondern auf die Überschrift. Also ob dort steht: Einzug oder Überweisung, bei Dauerüberweisungen. Da ich Einzug nicht machen kann, würde ich aber dennoch gerne Einzug als Überschrift haben auf den Kontoauszügen.
 
Schon mal daran gedacht eine vernünftige Software für Dein Online-Banking zu benutzen?

Ich habe irgendwie das Gefühl, dass Du es einfach haben möchtest, aber kompliziert denkst...
 
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