Sind hier Physiker anwesend, die die Startgeschwindigkeit aufgrund der Flugweite ausrechnen können?
Leider sind diesbezogen alle Sachverständigen unisono zu ... gehemmt, sich definitiv festzulegen. Dabei kommt nie wirklich Verwertbares heraus.
Ich bin selber schon mal in einem Auto durch die Luft geflogen. Ausgangsgeschwindigkeit 120 vielleicht. Wegen eines angesagten Staus bin ich von der Autobahn abgefahren. Navigationsgeräte gab's da noch keine. Mühsam zusammengereimte Strecke. Zeitdruck. Schön geradeaus auf gut asphaltierter Straße, irgendwo in der Wallachei. Irgendwann kommt ein Bahnübergang. 30 km/h - Schild. Ich konnte gerade noch denken: 'Sind die blöde ? In ihrer Provinz an so einer schönen Straße so ein Schild aufzustellen ... ? Das wird jetzt und hier doch sowieso keiner messen ... ', da hob ich auch schon ab. Er war dreigleisig - das erste Gleis diente gewissermaßen als Rampe / Sprungschanze, das zweite hab ich nicht gespürt. Beim dritten bin ich aufgeklatscht. Folge: Vorderachs-Lenkung gebrochen, oder wie das hieß. Ich meine, die "Flughöhe", könnte bei dieser Geschwindigkeit so etwa 10, allenfalls 20 cm betragen haben. Aber der Wagen, dessen Marke ich aus rechtlichen Rücksichten hier besser nicht nennen will, war halt schwer, also "schwer zu landen", daher der Achsbruch.
Ich will damit nur sagen, daß ich da nun wirklich keine Fragen zur vermuteten Geschwindigkeit dieses Chaoten habe, und einen solchen Hals kriege, wenn die Umfaller von Sachverständigen dann was von 100 km/h faseln - und dann auch gleich so, daß dem Gericht alle Möglichkeiten offenstehen, es noch weiter nach unten zu relativieren.
Ich habe keinerlei Nachsicht für Leute, denen egal ist, wen sie da auf ihrer Flucht aus eigenem Versagen evtl. noch mit in den Tod nehmen, also Geisterfahrer oder eben solche wie diesen jetzt. Hatte daher auch gedacht, als die Retter ihn da am Kran hatten, den sollten sie mal gleich ausklinken.
So böse macht mich sowas.