B
Brummelchen
Gast
Gestern kam noch ein Film zum Beschiss bei Banken. Es ging um den "Fair Value"
und dass dieser jetzt die bisherige Bilanzierung ausser Kraft setzen würde,
zum Nachteil für die gesamte Wirtschaft, was sonst.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Value
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/fair-value/fair-value.htm
Das Ergebnis ist, dass Banken sich selbst ihre Bilanzen frisieren dürfen.
http://www.handelsblatt.com/unterne...essoren-machen-front-gegen-fair-value;2092598
Ich kann das nur mit meinem Laienverstand wiedergeben:
Ein Wertgegenstand hier habe den Wert 100€. Steigt im Umfeld der Preis
für solche Wertgegenstände, darf ich diesen hier auch erhöhen.
Annahme: +50€ --> 150€
Nach dem neuen Recht, hat sich meine Bilanz um 50€ positiv verändert,
ohne dass man was tun musste.
Fällt der Preis für solche Wertgegenstände auf zB 75€, so habe ich nun
nicht -25€ in der Bilanz (= Verlust), sondern darf diesen Wertgegenstand mit
150€ archivieren (auf Eis legen) und mit 25€ Verlust beziffern, die
man sogar von der Steuer absetzen darf, was vorher nicht möglich war.
Steigt der Preis wieder, kann ich den Wgst mit 150€ wieder ausmotten.
Also: 150€ im Archiv, darf gezählt werden, reell aber 25€ Verlust, die von den
Steuern abgehen.
Da kommen dann mal eben so Bilanzen vorher -400.000 nacher +400.000
raus, wobei ein Gewinn von 800.000 verbucht werden darf.
und dass dieser jetzt die bisherige Bilanzierung ausser Kraft setzen würde,
zum Nachteil für die gesamte Wirtschaft, was sonst.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Value
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/fair-value/fair-value.htm
Das Ergebnis ist, dass Banken sich selbst ihre Bilanzen frisieren dürfen.
http://www.handelsblatt.com/unterne...essoren-machen-front-gegen-fair-value;2092598
Ich kann das nur mit meinem Laienverstand wiedergeben:
Ein Wertgegenstand hier habe den Wert 100€. Steigt im Umfeld der Preis
für solche Wertgegenstände, darf ich diesen hier auch erhöhen.
Annahme: +50€ --> 150€
Nach dem neuen Recht, hat sich meine Bilanz um 50€ positiv verändert,
ohne dass man was tun musste.
Fällt der Preis für solche Wertgegenstände auf zB 75€, so habe ich nun
nicht -25€ in der Bilanz (= Verlust), sondern darf diesen Wertgegenstand mit
150€ archivieren (auf Eis legen) und mit 25€ Verlust beziffern, die
man sogar von der Steuer absetzen darf, was vorher nicht möglich war.
Steigt der Preis wieder, kann ich den Wgst mit 150€ wieder ausmotten.
Also: 150€ im Archiv, darf gezählt werden, reell aber 25€ Verlust, die von den
Steuern abgehen.
Da kommen dann mal eben so Bilanzen vorher -400.000 nacher +400.000
raus, wobei ein Gewinn von 800.000 verbucht werden darf.