bastelmeister
Kurzstreckenflieger
Hallihallo,
VfB-Boys Schulrucksack hat gestern nach 10 Monaten Gebrauchsdauer den Geist aufgegeben. Ein Träger war am unteren Ende ausgerissen. Ein Blick und mein Urteil stand fest: Naht zu knapp gefasst. Ok - also ins Geschäft zum Reklamieren.
Dort war ich kurz der Meinung, Opfer der versteckten Kamera zu sein, denn von 2 Jahren Gewährleistung wussten die Damen Verkäuferinnen nichts! Das wäre ja verjährt und überhaupt schon fast ein Jahr her! Da könnte man gar nichts machen! :motz Das die Naht allem Anschein nach von Anfang an nicht in Ordnung war, wurde mir sogar bestätigt - aber es wäre zu lange her.
Kurz vorm Hyperventilieren hab ich denen mal kurz einen Abriss aus dem BGB gegeben und auf mein Recht bestanden. Als ich dann noch nach einem Vorgesetzten fragte, bekam ich plötzlich einen neuen Schulrucksack mit der Bemerkung "kommen sie aber ja nicht in einem Jahr wieder".
Nun meine Frage: warum nicht, wenns nötig wird? Sollte die Gewährleistung nicht weiter laufen - d.h. von Nov. 07 bis Nov. 09?
VfB-Boys Schulrucksack hat gestern nach 10 Monaten Gebrauchsdauer den Geist aufgegeben. Ein Träger war am unteren Ende ausgerissen. Ein Blick und mein Urteil stand fest: Naht zu knapp gefasst. Ok - also ins Geschäft zum Reklamieren.
Dort war ich kurz der Meinung, Opfer der versteckten Kamera zu sein, denn von 2 Jahren Gewährleistung wussten die Damen Verkäuferinnen nichts! Das wäre ja verjährt und überhaupt schon fast ein Jahr her! Da könnte man gar nichts machen! :motz Das die Naht allem Anschein nach von Anfang an nicht in Ordnung war, wurde mir sogar bestätigt - aber es wäre zu lange her.
Kurz vorm Hyperventilieren hab ich denen mal kurz einen Abriss aus dem BGB gegeben und auf mein Recht bestanden. Als ich dann noch nach einem Vorgesetzten fragte, bekam ich plötzlich einen neuen Schulrucksack mit der Bemerkung "kommen sie aber ja nicht in einem Jahr wieder".
Nun meine Frage: warum nicht, wenns nötig wird? Sollte die Gewährleistung nicht weiter laufen - d.h. von Nov. 07 bis Nov. 09?