Gewährleistung nach Umtausch?

bastelmeister

Kurzstreckenflieger
Hallihallo,

VfB-Boys Schulrucksack hat gestern nach 10 Monaten Gebrauchsdauer den Geist aufgegeben. Ein Träger war am unteren Ende ausgerissen. Ein Blick und mein Urteil stand fest: Naht zu knapp gefasst. Ok - also ins Geschäft zum Reklamieren.

Dort war ich kurz der Meinung, Opfer der versteckten Kamera zu sein, denn von 2 Jahren Gewährleistung wussten die Damen Verkäuferinnen nichts! Das wäre ja verjährt und überhaupt schon fast ein Jahr her! Da könnte man gar nichts machen! :motz Das die Naht allem Anschein nach von Anfang an nicht in Ordnung war, wurde mir sogar bestätigt - aber es wäre zu lange her.

Kurz vorm Hyperventilieren hab ich denen mal kurz einen Abriss aus dem BGB gegeben und auf mein Recht bestanden. Als ich dann noch nach einem Vorgesetzten fragte, bekam ich plötzlich einen neuen Schulrucksack mit der Bemerkung "kommen sie aber ja nicht in einem Jahr wieder".

Nun meine Frage: warum nicht, wenns nötig wird? Sollte die Gewährleistung nicht weiter laufen - d.h. von Nov. 07 bis Nov. 09?

:)
 
Moin - so was kenne ich auch ...

Streng genommen würde ich die Sache mit der Gewährleistung gar so sehen, dass auf den "neuen" Rucksack wieder 2 volle Jahre gewährt werden müssen.
 
Ab dem Datum, wo die Ware erneuert wurde. So wie Smuggler schon geschrieben hat.

So ging es mir mit einem Wasserkocher den ich bei Karstatt gekauft hatte. Der erste wurde nach 1,5 Jahre undicht. Dann hab ich einen neuen bekommen und erneut 2 Jahre Gewährleistung. Der 2. wurde auch nach 1 nem Jahr undicht, hatte einen neuen erhalten und wieder 2 Jahre Gewährleistung. Beim 3. war nach ca.1,5 Jahren etwas an der Literanzeige ausgebrochen, er wurde wieder anstandslos umgetauscht und erneut habe ich 2 Jahre Gewährleistung bekommen. Auf dem 4. ist noch Gewährleistung :angel :ROFLMAO:
 
Zuletzt bearbeitet:
Brötchen, mein obiger Satz stammt von einem Rechtsanwalt zu einem ähnlichen Fall. In dem unten genannten Link hat er es nochmal verdeutlicht.

Und ein Anwalt weiß sicher mehr als du über Gesetze... ;)
 
Naja im Grunde sind diese Details egal, da ich ja keinen Beleg für den neuen Schulrucksack bekommen habe. Ich habe nur den Kassenbon vom Originalkauf und deswegen jetzt dort nochmal auflaufen - nö, Sprit ist teuer. :D

Vlt. geh ich wenn ich mal in der Nähe bin nochmal rein und frage, ob sie dann eine Weiterbildung im Gewährleistungsrecht gemacht haben. :devil

Soviel zu dem Irrglauben "kauf im Laden und du hast keine Probs" - online hatte ich noch keine Schwierigkeiten bei Rückgabe und Umtausch...
 
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