Bin eben über eine interessante Meldung gestoßen. Dem Inhalt nach strebt der Bundestag die Einführung der Stechuhr an sämtlichen Arbeitsplätzen an. Diese Maßnahme soll erwirken, dass Beispielsweise KV-Beiträge von AG (Arbeitgeber) und AN (Arbeitnehmer) sowie Beiträge der AG an die Berufsgenossenschaft, zwecks UV, in der jeweiligen Berechnung möglichst optimal ermittelt und angewiesen werden können. Klingt teilweise vernünftig. Jedoch werden sich AG höheren Kosten- bzw. Zeitaufwendungen und AN dem gesteigerten Gefühl, sowie dann auch der tatsächlich praktizierten Anwendung permanenter Kontrolle entgegenzustellen haben.
Vorteile der AN. Der AN kann seine Überstunden offiziell ausweisen und diese werden nicht so einfach unter Tisch gekehrt (KVs ersehen daraus auch Anzeichen von zu starker Belastung und könnten gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft mit Präventionsmaßnahmen entgegenwirken.).
Vorteile der AG. Der AG kann die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Beschäftigten innerhalb seines Unternehmens und somit die des Unternehmens in der Gesamtheit kalkulieren. Bei der Frage, Rauchen außerhalb des Dienstgebäudes, bietet sich ein relativ anschauliches Beispiel an. Würde ein rauchender Mitarbeiter bei sechs Zigaretten à zehn Minuten auf ein Arbeitsjahr von 40 Wochen mit 40 h/Woche, so würde ein Arbeitszeitverlust von einer Stunde pro Tag; fünf Stunden pro Woche und 200 Stunden im Jahr zugrunde liegen. Effektiv sind das fünf Wochen unerlaubte Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Also über einen Monat. Bei größeren Unternehmen stellten hochgerechent acht rauchende Vollzeitarbeitnehmer den bezahlte Ausfall eines Mitarbeiters für ein ganzes Jahr dar.
Ich persönlich betrachte diesen Vorschlag mit gemischten Gefühlen. Einerseits klingt er vernünftig, aber in Hinblick auf die zusätzlichen Aufwendungen in Unternehmen und Verwaltung, sowie die soziale Frage der AN, ist die Realisierung dieses Gesetzes mit einem unguten Gefühl im Bauch zu begegnen.
Wie seht ihr das?
Stechuhr für alle: Bundestag will Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Wirtschaftspolitik - Wirtschaft - FAZ.NET
Gruß Ares
PS: Das Raucherbeispiel bitte nicht persönlich nehmen.
Vorteile der AN. Der AN kann seine Überstunden offiziell ausweisen und diese werden nicht so einfach unter Tisch gekehrt (KVs ersehen daraus auch Anzeichen von zu starker Belastung und könnten gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft mit Präventionsmaßnahmen entgegenwirken.).
Vorteile der AG. Der AG kann die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Beschäftigten innerhalb seines Unternehmens und somit die des Unternehmens in der Gesamtheit kalkulieren. Bei der Frage, Rauchen außerhalb des Dienstgebäudes, bietet sich ein relativ anschauliches Beispiel an. Würde ein rauchender Mitarbeiter bei sechs Zigaretten à zehn Minuten auf ein Arbeitsjahr von 40 Wochen mit 40 h/Woche, so würde ein Arbeitszeitverlust von einer Stunde pro Tag; fünf Stunden pro Woche und 200 Stunden im Jahr zugrunde liegen. Effektiv sind das fünf Wochen unerlaubte Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Also über einen Monat. Bei größeren Unternehmen stellten hochgerechent acht rauchende Vollzeitarbeitnehmer den bezahlte Ausfall eines Mitarbeiters für ein ganzes Jahr dar.
Ich persönlich betrachte diesen Vorschlag mit gemischten Gefühlen. Einerseits klingt er vernünftig, aber in Hinblick auf die zusätzlichen Aufwendungen in Unternehmen und Verwaltung, sowie die soziale Frage der AN, ist die Realisierung dieses Gesetzes mit einem unguten Gefühl im Bauch zu begegnen.
Wie seht ihr das?
Stechuhr für alle: Bundestag will Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Wirtschaftspolitik - Wirtschaft - FAZ.NET
Gruß Ares
PS: Das Raucherbeispiel bitte nicht persönlich nehmen.