Urteil: Immer sauber in der Spur bleiben.

AlterKnacker

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Das OLG Frankfurt (Az.: 24 U 25/00) hat in einem Urteil einem Autofahrer die alleinige Schuld an einem Unfall gegeben, der durch seine unsaubere Fahrweise entstanden ist.

Der Fahrer kollidierte mit einem anderen Auto auf der Autobahn, weil er in Schlangenlinien fuhr. Der Fahrer wollte dem anderen Fahrer eine Teilschuld anlasten, weil dieser hätte bremsen können.
Das Gericht wertete die Fahrweise jedoch als grob fahrlässig. Dies entbinde somit den Gegner von jeglicher Schuld. Dabei spiele es auch keine Rolle, aus welchem Grund der Fahrer in Schlangenlinien gefahren sei.

Quelle

AK
 
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