koloth
Chef-Hypochonder
Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
So ganz klammheimlich und kaum bemerkt ist ein Teil des SGB V neu gefasst worden.
Für die gesetzlich krankenversicherten Personen ändert sich etwas, was man in der Folge sicher noch gar nicht abschätzen kann (in Kraft getreten ist die Änderung April 2007).
Erstmals ist nämlich das Verursacherprinzip in das Gesetz mit aufgenommen worden.
Da heisst es, dass Folgekrankheiten, die z.B. aus einem Piercing entstehen, nicht oder nur zum Teil von der Kasse übernommen werden.
Mit anderen Worten:
Durch Pfusch oder wie auch immer kommt es möglicherweise zu einer Blutvergiftung, die Kosten dafür zahlt (teilweise) der Versicherte.
Wenn man nun dieses Verursacherprinzip weiterdenkt (Rauchen, Alkohol, extreme sport, ...), kann einem Angst und Bange werden.
Wo fängt man an, wo hört es auf?
Hat sich der/die Dicke an den Folgekosten für Bluthochdruck, Diabetes etc. künftig auch zu beteiligen?
[provokation]
Wie sieht es mit einem behinderten Kind aus?
Durch Frühdiagnostik hätte man die Geburt ja evt. "vermeiden" können.
[/provokation]
Im Moment dürfte mit dem Wortlaut "durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme" zwar vieles noch Zukunftsmusik sein, nur: Der Anfang dazu ist gemacht.
So ganz klammheimlich und kaum bemerkt ist ein Teil des SGB V neu gefasst worden.
Für die gesetzlich krankenversicherten Personen ändert sich etwas, was man in der Folge sicher noch gar nicht abschätzen kann (in Kraft getreten ist die Änderung April 2007).
Erstmals ist nämlich das Verursacherprinzip in das Gesetz mit aufgenommen worden.
Da heisst es, dass Folgekrankheiten, die z.B. aus einem Piercing entstehen, nicht oder nur zum Teil von der Kasse übernommen werden.
Mit anderen Worten:
Durch Pfusch oder wie auch immer kommt es möglicherweise zu einer Blutvergiftung, die Kosten dafür zahlt (teilweise) der Versicherte.
Wenn man nun dieses Verursacherprinzip weiterdenkt (Rauchen, Alkohol, extreme sport, ...), kann einem Angst und Bange werden.
Wo fängt man an, wo hört es auf?
Hat sich der/die Dicke an den Folgekosten für Bluthochdruck, Diabetes etc. künftig auch zu beteiligen?
[provokation]
Wie sieht es mit einem behinderten Kind aus?
Durch Frühdiagnostik hätte man die Geburt ja evt. "vermeiden" können.
[/provokation]
Im Moment dürfte mit dem Wortlaut "durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme" zwar vieles noch Zukunftsmusik sein, nur: Der Anfang dazu ist gemacht.
SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung –
§ 52
Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.
(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.