[Frage] Wehrpflicht: Zeit nach Einberufungsbescheid, Zurückstellung

Jan

kennt sich schon aus
Wehrpflicht: Zeit nach Einberufungsbescheid, Zurückstellung

Hi,

also ich habe bis jetzt lediglich einen Musterungsbescheid vom Bund bekommen. Ich stehe wenige Tage vor Ausbildungsende und werde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen.
Den Musterungsbescheid hab ich meinen Chef schon gegeben; er war nicht grade begeistert gibt mir den Vertrag aber trotzdem. Allerdings hab ich ihm gesagt dass er durch ein Schreiben bewirken kann dass meine Einberufung - wenn es soweit sein sollte - wegen "unabkömmlichkeit im Betrieb" etwas aufschieben kann.

1. Frage: Hat mit dieser zurückstellung jemand Erfahrung bzw. hats geklappt?
2. Frage: Muss die zurückstellung beantragt werden bevor der Einberufungsbescheid kommt? Deswegen:
Haben Sie vor Erhalt des Einberufungsbescheides Einwendungen gegen Ihre Einberufung geltend gemacht (z.B. Befreiungs- oder Zurückstellungsgründe), über die noch nicht entschieden wurde, so müssen Sie gegen den Einberufungsbescheid beim Kreiswehrersatzamt Widerspruch einlegen, wenn Sie Ihre früheren Einwendungen aufrecht erhalten wollen.

Auch wenn bis zu Ihrem Dienstantritt über den Widerspruch noch nicht entschieden sein sollte, müssen Sie dem Einberufungsbescheid Folge leisten und somit den Dienst bei dem im Einberufungsbescheid ausgewiesenen Truppenteil antreten.
Einberufung zum Grundwehrdienst

3. Frage: Wieviel Zeit hat man generell nachdem man den Einberufungsbescheid erhalten hat? Einberufung ist ja immer zu bestimmten Monaten (April, Juli, Oktober...). Wird man direkt am nächstmöglichen eingezogen? Auf Wehrpflicht, Bundeswehr und Zivildienst - Nein danke! Unser Ziel: Abschaffung der Wehrpflicht (die Seite find ich generell was komisch...) steht folgendes:
Dieser Fragebogen dient der Festlegung des richtigen Musterungstermins. Die Musterung soll nämlich etwa neun Monate vor dem erstmöglichen Einberufungstermin stattfinden, damit nicht mehr zu viel zwischen der Musterung und dem Dienstantritt in der Bundeswehr passieren kann.
Das find ich aber sonst nirgends...

Klar könnt ich alle diese Fragen auch dem Wehrdiensbeauftragten oder so stellen der bei der Musterung da rumsitzen soll, aber der ist auch wieder ganz anders eingestellt/beeinflusst, deswegen hoffe ich dass sich hier jmd. damit auskennt :)

Ansonsten kann ich nur hoffen bei der Musterung schlecht abzuschneiden... bin ja nicht der fitteste und hab so meine Wehwehchen ;) Sonst ist Wohnung, Auto, Job... alles weg :(

Jan
 
Wenn man einberufen ist, ist man einberufen. Dann muss man in jedem Fall antreten, egal, was ist.

Bei mir war es so, dass ich gleich bei der Musterung die entsprechende Stelle bekommen habe, inklusive Termin.
Der Einberufungsbescheid lässt dann nicht mehr lange auf sich warten.

So weit ich mich erinnern kann, muss eine Wohnung vom Bund bezahlt werden. (So war es bei einem Kameraden von mir).
Das ist allerdings auch schon lange her bei mir, in so fern frag am besten mal beim Kreiswehrersatzamt nach.
 
Schonmal danke für die Antworten :)
Also diese ganzen Kampagnen die es gibt bringen imho garnix, zumindest nicht mehr für mich.
Ich will auch kein Zivi machen (dauert ja noch länger), oder gar mich zwanghaft drücken (hin will ich aber ehrlich gesagt auch nicht). Geht halt nur darum dass ich nich von der einen auf die andere Woche in der Firma alles hinschmeissen kann und 9 Monate weg bin...
Also dieses Unakömmlichkeits Dings direkt wegschicken wenn die Musterung durch ist und die (leider) gut gelaufen sein sollte?

Ausmustern wäre natürlich das beste und da spekulier ich auch nen bisschen drauf...
 
Jan schrieb:
Also diese ganzen Kampagnen die es gibt bringen imho garnix, zumindest nicht mehr für mich.
Und wieso? Die befassen sich doch genau mit deinem Thema und auf der Seite steht im Grunde alles was man wissen soll.
Beim ersten Überfliegen wird erwähnt, dass er Antrag zur Unabkömmlichstellung vom Arbeitgeber erfolgen muss.
Die Zurückstellung weil du einen Job findest ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Administrative Ausnahme und wird vielleicht relativ hart geprüft und wäre zudem auch nur ein Aufschub.
Ich würde mich darauf nicht verlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh sorry, hab gedacht das wäre wieder nur so ein Aufruf um auf die Straße zu gehen und zu protestieren oder so ;)
Dann werd ich mir das gleich mal genauer durchlesen.

Aufschub reicht ja, es geht nur darum dass mein Chef ein bisschen planen kann und nicht das Risiko hat kurzfristig eine Arbeitskraft weniger zu haben...
 
Dieser Unabkömmlichkeitsantrag hat bei uns in der Firma schon 2x nicht funktioniert. Das übliche Gegenargument des Kreiswehrersatzamtes ist: Sollte der Arbeitnehmer ernsthaft krank werden oder einen bedrohlichen Unfall haben, fällt er auch aus und der Arbeitgeber muss sich um Ersatz bemühen.

Das Stichwort "Sicherung eines Arbeitsplatzes" wird dort nach meinen Erfahrungen völlig überhört.

Wenn Du keine linken Dinger drehen willst, gewöhn Dich an den Gedanken mit den 9 Monaten. Denk auch dran, dass alles, was Du zur "Vermeidung" jetzt unternimmst oder angibst, in Deinen Akten stehen wird.
 
Nun, eine Chance hat er evtl. noch. Jan hat doch wohl einen eigenen Hausstand, was heißen soll, er wird evtl. zu teuer als Wehrpflichtiger.

Wie Bio schon geschrieben hat, wurden früher diese Kosten übernommen.

Viel Glück
 
Die Kampagne ist eher ein Verein für die Beratung von "Wehrpflichtbedrohten". Für eine kleine Spende bekam man ein persönliches Beratungsgespräch inklusive wichtigem Begleitmaterial.
Um ausgemustert zu werden muss man dazu nicht "linke Dinger" drehen, sondern nur seine Rechte wissen. Für eine Verschlechterung der Tauglichkeit zählen nicht nur aktuelle Erkrankungen, sondern auch vergangene oder Risiken.
Mit einer leichten unterdurchschnittlichen Fitness, Allergien und kleineren Sachen in der Vergangenheit, kann man da auch schnell T5 bekommen.

Den Weg des Unabkömmlichkeitsantrag würde ich nicht gehen. Solltest du dich dennoch dazu entscheiden, ruf bei der Kampagne doch einfach mal an. Es gibt vielleicht noch mehr Hürden, die dir so erst mal nicht bekannt sind.

Für die Wohnmiete schreibt die Kampagne:
Mietbeihilfe von 100 % wird bis zur Höchstgrenze von 289,59 Euro erstattet, wenn ein Haupt- oder Untermietverhältnis bei Beginn des Zivildienstes mindestens 6 Monate besteht. Besteht das Mietverhältnis weniger als 6 Monate, werden nur 70 % der Miete (bis max. 209,12 Euro) erstattet. Kann der Dienstleistende glaubwürdig nachweisen oder belegen, dass er gezwungen war, eine eigene Wohnung zu beziehen, gibt es 100 % (bis zur Höchstgrenze).
 
Wenns ein reines "Zeitproblem" ist - also die zwangsweise Nichtverfügbarkeit für deinen "echten" Job - dann könnte als Alternative zum Bund / Zivildienst auch der Katastrophenschutz in Frage kommen. Ein damaliger Klassenkamerad von mir hat sich dort ersatzweise verpflichtet. Er musste dann nur am Wochenende hin; das dann allerdings für mehrere Jahre. So oder so - das "Vaterland" fordert seinen Tribut... :mg:
:D
 
DS-Danila schrieb:
Wenns ein reines "Zeitproblem" ist - also die zwangsweise Nichtverfügbarkeit für deinen "echten" Job - dann könnte als Alternative zum Bund / Zivildienst auch der Katastrophenschutz in Frage kommen. Ein damaliger Klassenkamerad von mir hat sich dort ersatzweise verpflichtet. Er musste dann nur am Wochenende hin; das dann allerdings für mehrere Jahre. So oder so - das "Vaterland" fordert seinen Tribut... :mg:
:D

Habe mich jetzt über ne Stunde mit Infos zum Ersatzdienst beim THW beschäftigt und muss sagen: Das isses (y) !!
Denke das ist ne Sache die sich problemlos mit der Firma vereinbaren lässt (die Zeiten sind ja einigermaßen geregelt einmal pro Woche oder am WE wie ich es bisher bei Wikipedia gelesen hab) und für Einsatzfälle muss man mich eben freistellen ist doch wohl besser als 9 Monate auf mich zu verzichten ;)
Würde mir sogar noch Spass machen. Also auf jeden Fall danke für den Tipp :)

Werd dann mal zur Musterung gehen und natürlich erstmal auf Ausmusterung hoffen, wenn nicht direkt ab zum THW, schließlich muss man noch ne Probezeit absolvieren da kann man nicht erst anfangen wenn man gezogen wird...

Hat beim THW noch jemand Erfahrungen? Auf thw.org gibts nen nettes Forum da hab ich schonmal nen bisschen gestöbert
 
Hi Jan,
ein Bekannter von mir hatte auch vor Jahren solche Bedenken wie du, da er damals erst ein halbes Jahr in der BMW arbeitete und er um seine Zusage bangte, die er bekommen sollte!
Allerdings hatte die Bundeswehr mit der BMW gesprochen und er konnte nach der Wehrzeit wieder dort arbeiten!

Wünsch dir auf alle Fälle viel Glück (y), egal ob mit THW oder Wehrzeit!
 
Hab jetzt mittlerweile nen Attest von meinem Hausarzt wo mir meine chronische Magenkrankheit bescheinigt wird.
In den Infos zur Musterung steht, dass man wegen chronischer Krankheiten (oder >50% Schwerbehinderung) die durch amtliche Unterlagen bescheinigt werden müssen von der Musterung befreit wird. Ist so ein Attest eine amtliche Unterlage??

Werde natürlich am Mittwoch auf jeden Fall dahin, da das mit der Post hinschicken eh nicht mehr hinhaut bis dahin...
 
Wie ist es denn ausgegangen?

Ich hätte da noch eine andere Lösung gefunden :D:

eder männliche Bundesbürger muss Militärdienst leisten. Viele versuchen, sich davor zu drücken. Eine Möglichkeit ist, in dem man(n) einen Brief schreibt. Solch ein Brief könnte dann beispielsweise so aussehen:

Sehr geehrter Herr Verteidigungsminister,
erlauben Sie mir bitte die Freiheit, Ihnen respektvoll Folgendes zu unterbreiten und ich bitte Sie um Ihre wohlwollende Bemühung, die Angelegenheit rasch zu bearbeiten.

Zur Zeit warte ich auf den Einzug ins Militär, bin 24 Jahre alt und mit einer 44-jährigen Witwe verheiratet, welche eine Tochter von 25 Jahren hat.
Mein Vater hat besagte Tochter geheiratet. Somit ist mein Vater mein Schwiegersohn geworden, da er ja die Tochter meiner Frau geheiratet hat. Zudem ist meine Tochter meine Stiefmutter geworden, da sie ja meinen Vater geheiratet hat.

Meine Frau und ich haben letzen Januar einen Sohn bekommen. Dieser ist Bruder der Fraumeines Vaters, somit der Schwager meines Vaters. Ausserdem ist es auch mein Onkel, da er ja der Bruder meiner Stiefmutter ist. Mein Sohn ist also mein Onkel. Die Frau meines Vaters hat an Weihnachten einen Sohn bekommen, der zugleich mein Bruder ist, da er ja Sohn meines Vaters ist, und mein Enkel ist, weil er Sohn der Tochter meiner Frau ist. Ich bin also der Bruder meines Enkels und da der Ehemann der Mutter einer Person ja der Vater ist, resultiert, dass ich der Vater der Tochter meiner Frau bin und Bruder ihres Sohnes. Also bin ich mein Grossvater.

Nach diesen Erklärungen, sehr geehrter Herr Minister, bitte ich Sie, mich von der Militärdienstpflicht zu befreien, da das Gesetz verbietet, dass Vater, Sohn und Enkel zugleich Militärdienst leisten.

Ich bin von Ihrem Verständnis, hoch verehrter Herr Minister, überzeugt und bitte Sie, meine vorzügliche Hochachtung zu akzeptieren.
 
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