Jan
kennt sich schon aus
Wehrpflicht: Zeit nach Einberufungsbescheid, Zurückstellung
Hi,
also ich habe bis jetzt lediglich einen Musterungsbescheid vom Bund bekommen. Ich stehe wenige Tage vor Ausbildungsende und werde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen.
Den Musterungsbescheid hab ich meinen Chef schon gegeben; er war nicht grade begeistert gibt mir den Vertrag aber trotzdem. Allerdings hab ich ihm gesagt dass er durch ein Schreiben bewirken kann dass meine Einberufung - wenn es soweit sein sollte - wegen "unabkömmlichkeit im Betrieb" etwas aufschieben kann.
1. Frage: Hat mit dieser zurückstellung jemand Erfahrung bzw. hats geklappt?
2. Frage: Muss die zurückstellung beantragt werden bevor der Einberufungsbescheid kommt? Deswegen:
3. Frage: Wieviel Zeit hat man generell nachdem man den Einberufungsbescheid erhalten hat? Einberufung ist ja immer zu bestimmten Monaten (April, Juli, Oktober...). Wird man direkt am nächstmöglichen eingezogen? Auf Wehrpflicht, Bundeswehr und Zivildienst - Nein danke! Unser Ziel: Abschaffung der Wehrpflicht (die Seite find ich generell was komisch...) steht folgendes:
Klar könnt ich alle diese Fragen auch dem Wehrdiensbeauftragten oder so stellen der bei der Musterung da rumsitzen soll, aber der ist auch wieder ganz anders eingestellt/beeinflusst, deswegen hoffe ich dass sich hier jmd. damit auskennt
Ansonsten kann ich nur hoffen bei der Musterung schlecht abzuschneiden... bin ja nicht der fitteste und hab so meine Wehwehchen Sonst ist Wohnung, Auto, Job... alles weg
Jan
Hi,
also ich habe bis jetzt lediglich einen Musterungsbescheid vom Bund bekommen. Ich stehe wenige Tage vor Ausbildungsende und werde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen.
Den Musterungsbescheid hab ich meinen Chef schon gegeben; er war nicht grade begeistert gibt mir den Vertrag aber trotzdem. Allerdings hab ich ihm gesagt dass er durch ein Schreiben bewirken kann dass meine Einberufung - wenn es soweit sein sollte - wegen "unabkömmlichkeit im Betrieb" etwas aufschieben kann.
1. Frage: Hat mit dieser zurückstellung jemand Erfahrung bzw. hats geklappt?
2. Frage: Muss die zurückstellung beantragt werden bevor der Einberufungsbescheid kommt? Deswegen:
Haben Sie vor Erhalt des Einberufungsbescheides Einwendungen gegen Ihre Einberufung geltend gemacht (z.B. Befreiungs- oder Zurückstellungsgründe), über die noch nicht entschieden wurde, so müssen Sie gegen den Einberufungsbescheid beim Kreiswehrersatzamt Widerspruch einlegen, wenn Sie Ihre früheren Einwendungen aufrecht erhalten wollen.
Auch wenn bis zu Ihrem Dienstantritt über den Widerspruch noch nicht entschieden sein sollte, müssen Sie dem Einberufungsbescheid Folge leisten und somit den Dienst bei dem im Einberufungsbescheid ausgewiesenen Truppenteil antreten.
Einberufung zum Grundwehrdienst
3. Frage: Wieviel Zeit hat man generell nachdem man den Einberufungsbescheid erhalten hat? Einberufung ist ja immer zu bestimmten Monaten (April, Juli, Oktober...). Wird man direkt am nächstmöglichen eingezogen? Auf Wehrpflicht, Bundeswehr und Zivildienst - Nein danke! Unser Ziel: Abschaffung der Wehrpflicht (die Seite find ich generell was komisch...) steht folgendes:
Das find ich aber sonst nirgends...Dieser Fragebogen dient der Festlegung des richtigen Musterungstermins. Die Musterung soll nämlich etwa neun Monate vor dem erstmöglichen Einberufungstermin stattfinden, damit nicht mehr zu viel zwischen der Musterung und dem Dienstantritt in der Bundeswehr passieren kann.
Klar könnt ich alle diese Fragen auch dem Wehrdiensbeauftragten oder so stellen der bei der Musterung da rumsitzen soll, aber der ist auch wieder ganz anders eingestellt/beeinflusst, deswegen hoffe ich dass sich hier jmd. damit auskennt
Ansonsten kann ich nur hoffen bei der Musterung schlecht abzuschneiden... bin ja nicht der fitteste und hab so meine Wehwehchen Sonst ist Wohnung, Auto, Job... alles weg
Jan