[Frage] Was tun, wenn der Anwalt wichtige Informationen verschweigt?

Ungezogene

raufsüchtige Seniorin
Was tun, wenn der Anwalt wichtige Informationen verschweigt?

Hallo Boardies,

In einer Familiensache hat mich ein eigentlich als kompetent bekannter Anwalt vor Gericht vertreten. Gleich zu Anfang erwähnte ich, dass ich als Studentin eigentlich überhaupt kein Geld habe und fast Nichts aus eigener Tasche aufbringen kann. Das war dem Anwalt schon klar. Mir wurde durch das OLG Köln dann auch Prozesskostenhilfe gewährt, weil man meine Belange für aussichtsreich befunden hat.

Jetzt ist aber trotz vieler guter Vorzeichen der Fall eingetreten, dass meine Klage beim Amtsgericht leider abgewiesen worden ist. Warum auch immer, man versteht's nicht.....

Nun, öffnete ich in den letzten Tagen den Briefkasten, und dort fand ich eine durch meinen RA weitergeleitete Rechnung des gegnerischen Anwalts über knappe 1000 Euro, welche (wie ich jetzt weiss) ja nicht durch die Prozesskostenhilfe abgedeckt werden.

Ich kann mich nicht im Geringsten daran erinnern, dass mein Anwalt mich darüber informiert hat, dass die Kosten des gegnerischen Anwalt auf mich zukommen, sofern ich den Prozess verliere, geschweige denn, dass diese gleich so hoch sind. Genau eine solche Rechnung wäre für mich nämlich der Grund gewesen, um von der Klage Abstand zu nehmen. Ich kann definitiv keine 1000 Euro aufbringen und eigentlich auch keine monatliche Mehrbelastung durch Ratenzahlung durchführen. Ich kann auch nicht in Berufung gehen, weil ich eine solche Schlappe nicht nochmal einstecken kann.....

Ihr seht: Ich kann eigentlich weder vor, noch zurück..... :(

Was kann ich also tun, und an wen kann ich mich wenden, wenn ich mich hier schlecht beraten fühle?
 
Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Behauptet er, er habe Dich auf dieses Risiko hingewiesen? Wie läuft das mit der Prozesskostenhilfe? Hast Du da einen Merkzettel bekommen auf dem dergleichen erklärt wird?
 
Der Anwalt hat wohl als "Allgemeinwissen" vorausgesetzt, dass man bei einer Niederlage die Kosten der gegnerischen Partei tragen muss.
Allerdings hätte er natürlich auch sehen müssen, dass Du das nicht tragen kannst, und logischerweise daraus schließen können, dass Dir das eben nicht bekannt ist.
Ich fürchte schwer, das ist jetzt so, wie es ist.
Wenn Du allerdings kein Einkommen hast bzw. dieses unter der Pfändungsgrenze liegt, dann ist halt nichts zu holen - zumindest nicht jetzt.
Sobald Du es Dir "leisten" kannst, wirst Du dann wohl zahlen müssen.
 
chmul schrieb:
Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Behauptet er, er habe Dich auf dieses Risiko hingewiesen? Wie läuft das mit der Prozesskostenhilfe? Hast Du da einen Merkzettel bekommen auf dem dergleichen erklärt wird?

Ich habe mit ihm telefoniert, und er sagte, er erkläre das seinen Mandanten immer. An das Gespräch mit konkret diesem Thema konnte er sich aber komischerweise auch nicht erinnern.

Ich frage u.a. deshalb, weil ich aus der Medizin und Pflege weiss, dass eine Handlung oder Aufklärung eben nicht erfolgt ist, sofern sie nicht dokumentiert ist. Und ich habe weder irgendwas unterschrieben, noch ein Merkblatt o.ä. bekommen. Natürlich hätte ich mich auch selber informieren können. Aber ich ging davon aus, dass ich dem Anwalt vertrauen könne, der mich vertritt..... Bei Patienten kann man auch nicht die Operationsrisiken als Allgemeinbildung vorraussetzen, deswegen werden sie ja aufgeklärt. Aus Schaden wird man klug...

Jetzt habe ich im Internet das Formular gefunden, dass ich zur Beantragung ausgefüllt habe, und das Dingen hat tatsächlich mehr als die 2 Seiten, die ich zu Gesicht bekam.... es gibt weitere 4 Seiten Erläuterungen, die auch den hier interessierenden Sachverhalt enthalten......

Tja.... so ein Titel wäre mir aufs Äusserste unangenehm, zumal ich nun wirklich nichts davon wusste. Sonst hätte ich nie geklagt......

An wen kann ich mich denn wenden, um genaue Informationen zu bekommen? Gibts irgendeine übergeordnete Institution?

/edit:

Auf dem Antrag steht leider auch drauf: "das Hinweisblatt.... habe ich erhalten" .... :(

Ich könnt kotzen, dass ich so blöd bin ....
 
Was ist denn mit den Kosten für deinen Anwalt? Die kommen auch noch auf dich zu oder arbeitet er umsonst?
 
Nein.... dafür kommt ja die Beratungs- respektive Prozesskostenhilfe auf. Mir war absolut nicht klar, dass ich im Falle der Klageabweisung teilweise für die Kosten des Gegners aufkommen muss. Ich wusste nicht, dass man mir überhaupt als "Velierer" diese Kosten aufbürdet, geschweige denn, dass es den Fall gibt, dass ich trotz Prozesskostenhilfe für irgendwas aufkommen muss.....
 
Nochmal, scheinst es nicht Ernst zu nehmen!

Wende Dich bitte an die Rechtsanwalts- und Notarkammer, bei Dir mit Sitz in Köln. Dort könnte man Dir evtl. kostenlos weiterhelfen, habe ich/wir auch schon gemacht. (nur nicht in Köln)

Gruß
oxfort
 
Ja... das werde ich versuchen. Auch wenn es teilweise meine eigene Dummheit war/ist, einen Versuch ist es wert....... Danke dür den Hinweis!

Ich komme aus dem medizinischen Bereich, und dort ist es überhaupt nicht möglich etwas unterschreiben zu lassen, ohne Aufklärungsgespräch (bspw. vor OP) ..... So kenne ich es, so sollte es auch im Rechtswesen sein.... gerade da!!
 
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