Vorweg @Vitamin B6:
Auch wenn ich hier noch ziemlich neu bin, erlaube ich mir, zu bermerken, dass es sicherlich im Sinne der Allgemeinheit wäre wenn Du:
a) die Zitat-Funktion benutzen würdest (da Du ja selber ein Forum betreibst sollte Dir dieses Feature ja bekannt sein)
b) eventuelle Gesetzestexte auf die Du Dich berufst, auch hier (zB in Form eines Zitates) mit den relevanten Auszügen posten würdest, das erspart unbedarften Leuten wie mir, die das nicht alles auswendig im Kopf haben, lästiges Nachschlagen...
(sorry for that @mods & admins)
Ich kenne diese Vergleiche im Netz, waren wohl auch bei heise zu Lesen. Aber im Teledienstgesetzt spricht der Gesetzgeber „Speicherung von Informationen“! Und das sehe ich auch so. Im Netz ist nix „Live“. Alle Informationen sind vorher gespeichert, bevor sie „sichtbar“ werden und können somit im Gegensatz zu einer Live-Sendung geprüft werden. Was es nun für einen Aufwand ist, diese vorab zu Prüfen, interessiert den Gesetzgeber nicht. Das ist Sache der „Dienstanbieter“.
Ich gebe Dir grundsätzlich recht, dass solche Vergleiche immer hinken werden, da das Internet nunmal ein eigenes Medium ist. Aber mit dieser Argumentation wird man vor Gericht nunmal nicht sehr weit kommen. Zudem: Technisch würde es beim Fernsehen auch keinen Unterschied machen, wenn die Sendung erst aufgezeichnet und dann mit einem Zeitversatz von einer halben Sekunde gesendet würde. Unser Ajax-Chat läuft auch mit Datenbank, ist aber trotzdem ein Echtzeitmedium, wenn Dem nicht so wäre, würden die User ziemlich schnell rar werden... Die bisherigen Richter haben oft dazu tendiert Internetmedien mit Printmedien zu vergleichen, der Vergleich zum Fernsehen ist dagegen aber viel naheligender.
Vitamin B6 schrieb:
Dave schrieb:
Du musst Dich so und so verhalten und dann kann Dir nichts passieren
So ist es – und sei doch froh darüber, es gibt schlimmeres. Damit hast zumindest schon mal ausgesprochen, das einem nichts passieren kann und wir sind einen schritt weiter!
Ich mag es nicht, wenn man einzelne Sätze von mir aus dem Zusammenhang reißt...
Vitamin B6 schrieb:
Dave schrieb:
Es geht darum ob es für einen Forenbetreiber machbar ist, VOR Kenntnisnahme für einen Posting zu haften.
Also - ich denke schon das es „machbar“ ist. (Wenn ich bei Rot über die Ampel fahre, ist es auch „machbar“, dass ich bestraft werde)
Lass uns das mal extremisieren: Würdest Du einen Chat besuchen, wenn jeder Beitrag mit einer Minute Zeitversatz kommen würde weil er noch von einem Moderator gegengelesen wird? Ich nicht. Genauso ist es letztlich in einem Forum. Ich erdreiste mich, auch in unserem Forum als Admin selber mitzuposten (hab vorgestern gelernt, dass das jetzt eher ein Manko, als ein Plus ist). Ich kann das aber nur zu gewissen Zeitfenstern machen, könnte - so ich denn den Aufwand nicht scheuen würde - also auch nur zu gewissen Zeitfenstern die Postinge vorab kontrollieren. Wenn ich jetzt morgens zwischen Neun und Zwölf einmal online ginge um Postings freizuschalten müsste jemand, der um halb eins postet mindestens 24 Stunden auf eine Antwort warten - momentan bekommt er in der Regel nach einer halben Stunde eine Antwort.
Eine Vorabkontrolle würde - ganz abgesehen davon dass es bei größeren Foren einfach aufgrund der Menge der Posts nicht machbar ist - ein Forum extrem unattraktiv für die Use... äh ich meinte natürlich
Nutzer im Sinne §3 Absatz 2 TDG... :-7
Wenn wir uns hier über Gesetze unterhalten, sollten wir zumindest wissen, was im Sinne des Gesetzes ein „Nutzer“ und ein „Dienstanbieter“ ist. Wenn wir den Unterschied nicht kennen, sieht es übel aus. Den der Gesetzgeber verwendet diese Formulierung.
Ich finde die Diskussion langsam auch lästig... Es liegt hier einfach nicht in unserer Hand das bestimmen. Beim Teledienst redet man in der Regel von Diensten die NICHT zur Meinungsbildung beitragen. Das tut ein Forum aber durchaus... Wahrscheinlich sieht das der eine Richter so und der andere so und deswegen...
Für mich ist das Klartext! Wer braucht da noch ein „Grundsatzurteil“?
...brauchen wir ein solches. Alleine schon, weil ansonsten diese be*****erte Abmahnerei weitergeht. Für die Richter ist das nämlich anscheinend kein "Klartext" sonst hätten sich die Abmahner nicht kurz nach dem Heise-Urteil auf dieses berufen...
Gruß, Dave