KOENICH
der Monarch
Noch ein Link - Bericht im Vertretbar Weblawg: Vertretbar Weblawg » Blog Archive » Foren, Blogs & Wikis: Kreisende Geier in Hamburg?
Ares schrieb:Wie auch schon mal bei Heise gepostet:
Man stelle sich vor:
Ein Besucher im Gerichtssaal springt auf, beleidigt den Kläger und
rennt aus dem Saal. Der Täter ist nicht zu ermitteln.
Nun müsste man doch den Richter in Haftung nehmen - er hat das Sagen
im Gerichtsaal und hat schließlich im Vorfeld nicht dafür gesorgt,
dass derlei Dinge unterbunden werden. Er muss also vollumfänglich und
uneingeschränkt für alle Vergehen im Gerichtssaal haften.
Dass der Richter die Beleidigung nicht selber ausgesprochen oder
gebilligt hat, spielt natürlich keine Rolle. Auch nicht, dass viele
Leute im Gerichtssaal saßen und dass die Beleidigung plötzlich und
ohne jede Vorankündigung erfolgte.
Man kann diese Ansicht auch einfacher formulieren:Gravenreuth schrieb:b)
Im Gegensatz zu einem Forum sind solche Vorfälle nicht zu moderieren. Der Forenbetrieber muss notfalls ein moderiertes Forum anbieten, wenn er seinen Trolle nicht in den Griff bekommt - ansonsten haftet er
Lasst euch nicht verar.....!god2000 schrieb:Im übrigen will der Bundestag eh gerade ein Gesetz bringen wonach die überhöhten Abmahnungsgebühren sowieso flach fallen.
god2000 schrieb:Im übrigen will der Bundestag eh gerade ein Gesetz bringen wonach die überhöhten Abmahnungsgebühren sowieso flach fallen.
god2000 schrieb:Wieso geht man nicht einfach in die Schiene Freie Meinungsäußerung?
Richtig! Die Frage ist nun, wie erkenne ich einen Rechtsverstoß? Muß ich als Admin/Mod jede Aussage eines Users prüfen? Wenn ich behaupte Supernature hat bunte Eier, wie soll ein mod diese Aussage überprüfen? In diesem Fall mag es noch recht unwahrscheinlich sein, daß dieser Zustand ausserhalb von Ostern eintritt, in anderen Fällen würde eine Klärung sehr personalintesiv, wenn nicht sogar fast unmöglich sein ...Sobald ich von einem (eventuellem) Rechtsverstoß weiß, kann und werde ich den auch entfernen.
Und wenn nun jemand behauptet: "Ich habe gelesen Supernature hat bunte Eier"?
Woher soll nun ein Admin wissen ob dieses eine unwahre Tatsachenbehauptung ist?
Woher soll er wissen, ob dieses der User XYZ nicht tatsächlich irgendwo gelesen hat?
Oder anders herum: Woher soll User XYZ wissen, ob das was er gelesen hat (Wenn er es denn gelesen hat) der Wahrheit entspricht?
Die Entscheidende Frage ist aber, Kann dafür nun der Admin des Forums, in welchem es gepostet wurde, belangt werden?
So wie es bis jetzt aussieht - Ja.
Eben das ist ja aber eines der Probleme, die in Hamburg kurz angesprochen wurden. Kenntnis wird vorausgesetzt, sobald sich der Betreiber beteiligt. Ich hatte den vom Gericht beanstandeten Beitrag ebenfalls (wie vermutich die meisten) als unkritisch eingestuft und wäre damit genauso auf die Schnauze gefallen.Letztlich kann man das aber imo auch vernachlässigen da es, wenn es (hoffentlich) mal soweit kommen sollte, dass die Verantwortung des Webmasters erst mit Kenntnisnahme beginnt, eh darauf hinausläuft, dass der potentiell Geschädigte dem Forenbetreiber eine Mail schreiben muss um Ansprüche gegen ihn zu haben.