[Information] Online TV Recorder - Abmahnwelle

matsch79

Der mit der Posting-MP
Online TV Recorder - Abmahnwelle

Wenn ich folgendes im Nachhinein lese, dann kann ich nur sagen,
GUT GEMACHT, daß ihr die Links von Planetopia nicht veröffentlicht
habt.
:applaus

Man, die Deutschen haben echt einen weg. (n)

LG Leipzig: Online-TV-Recorder verstößt gegen das Urheberrecht
Der Betreiber des Angebots Shift TV muss eine Schlappe vor dem Landgericht Leipzig hinnehmen. Das Gericht verbot es unter Androhung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft, das Programm von RTL für die Kunden von Shift TV aufzuzeichnen. Das Angebot verstoße gegen das Urheberrecht. Bei dem Onlinedienst können Kunden für 10 Euro pro Monat einen virtuellen Festplattenrecorder mit 10 Stunden Aufzeichnungskapazität mieten, der per Internet zu programmieren ist. Die Sendungen werden von Shift TV digital aufgezeichnet und dem Kunden zum Download zur Verfügung gestellt. Kostenlos sind Aufzeichnungen bis zu 30 Minuten Länge möglich.

Der Rechtsstreit geht schon ins zweite Jahr. Bereits im April 2005 wurde Shift TV vom Landgericht Köln untersagt, Sendungen aus dem RTL-Programm aufzunehmen. Heute bietet Shift TV die Aufzeichnung von 20 verschiedenen deutschen Programmen an, RTL und Senderschwester Vox fehlen dabei.

Das Landgericht Leipzig stellte in seinem Urteil (Aktenzeichen 05 O 4391/05) fest, dass der Aufzeichnungsservice gegen das Urheberrecht von Programmanbieter RTL verstoße. Als Sendeunternehmen besitzt RTL das ausschließliche Recht, Funksendungen weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen. Die Argumentation der Beklagten, dass der virtuelle Videorecorder sich nur wenig von einem normalen unterscheide, ließ das Gericht nicht gelten. Weil Shift TV das Fernsehsignal zeitversetzt an seine Kunden übermittle, werde unbefugt in die Rechte von RTL eingegriffen. Dass der Nutzer selbst über die Aufnahme der Sendungen entscheide, ändere an dem Umstand nichts: "Das Werk wird auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies steht bei einer Verbreitung im Internet außer Frage" heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Mitschnitte von Shift TV seien auch keine privilegierte Privatkopie. Ein Vergleich mit Münzkopierautomaten, die vom Oberlandesgericht München für rechtmäßig erklärt worden waren, greife daher nicht: "Entscheidend ist, dass die eigentliche Kopiervorlage von der Erstbeklagten durch Abgreifen des Sendesignals erst beschafft und nicht etwa vom jeweiligen Nutzer zur Verfügung gestellt wird." Auch dass der Service derzeit nicht kostendeckend arbeite, lässt das Gericht nicht gelten – Shift TV fertige keine unentgeltlichen Privatkopien an.

Damit bestätigt das Leipziger Gericht die Auffassung des Landgerichts Köln, das bereits vor einem Jahr ähnlich geurteilt hatten. Die Kölner Richter sahen aber schon in der Weiterleitung des Fernsehsignals auf die virtuellen Festplattenrecorder einen unzulässigen Eingriff in die Urheberrechte. In dem Urteil stellt das Landgericht auch fest, dass sich Shift TV und RTL in einem Wettbewerbsverhältnis befinden, besonders bezüglich der Werbeeinnahmen: "Sind die nachgefragten Fernsehsendungen der Klägerin über das Internet zu empfangen, liegt die Gefahr auf der Hand, dass Werbekunden der Klägerin zu der Erstbeklagten ganz oder teilweise abwandern."

Sinkende Werbeeinnahmen machen den Fernsehsendern schon lange zu schaffen. Vergangene Woche kündigte RTL-Senderchefin Anke Schäferkordt an, dass die Angebote des Senders nur noch verschlüsselt zu empfangen sein sollen. Neben dem Kabel- und Satellitensignal soll auch die Ausstrahlung per terrestrischem DVB-T verschlüsselt werden. "Einen von drei Verbreitungswegen unverschlüsselt zu lassen, halte ich für wenig konsequent", sagte Schäferkordt in einem Interview mit der Financial Times Deutschland.

Neben dem unerlaubten Mitschneiden macht RTL gegen Shift TV auch Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geltend. Der Anbieter hat nur eine simple Überprüfung von Personalausweisnummern eingebaut, um die Volljährigkeit der Kunden zu überprüfen und so einen Account für nicht-jugendfreie Sendungen freizuschalten. Dieses Verfahren ist schon seit Jahren umstritten und einfach zu umgehen. So war es RTL gelungen, einen Account freizuschalten, indem einfach die Prüfnummer von einem auf der Webseite abgebildeten Musterausweis in ein Eingabefeld übertragen wurde. Der Auffassung schloss sich das Gericht an. Da schon 16-Jährige einen Personalausweis bekommen und auch an Jüngere weiterreichen könnten, genüge der Schutz den gesetzlichen Anforderungen nicht und sei damit wettbewerbswidrig.

Das Urteil des Landgerichts Leipzig ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht verpflichtete den Beklagten, dem Sender RTL Auskunft zu geben, wieviele Nutzer bei dem Service angemeldet waren und wieviele RTL-Sendungen aufgezeichnet wurden. Aus einer solchen Auskunft könnten sich etwaige Schadensersatzansprüche ableiten, die aber erst in einem separaten Urteil festgelegt werden müssten. Obwohl der Rechtsstreit noch in die nächste Instanz gehen kann, könnte das Urteil mit zum Ende der verschiedenen Angebote zum Aufzeichnen von Fernsehsendungen beitragen. Wie RTL auf Anfrage von heise online mitteilte, wurden auch die Angebote save.tv und onlineTVrecorder wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrechts abgemahnt.

Zu den Rechtsstreitigkeiten um Online-Videorecorder siehe auch den Artikel aus c't 7/2006: IPTV-Schattenspiele. (Torsten Kleinz) / (vza/c't)
Quelle.
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Das das nicht rechtmäßig ist von Shift TV hätte man sich doch aber auch denken können.

@matsch79
Ich verstehe leider nicht was du so an dem Urteil schlecht findest.
Sonst hätte ich auch eine super Geschäftsidee. Ich baue mir eine HP mit einem Hauptframe, das das Supernature-Forum zeigt. Dann mach ich aggresiv Werbung und vermittle allen, dass meine Domain die richtige Einstiegsdomain ist.
Dann platziere ich noch jede Menge Werbung um den Frame und kassiere, während Supi die Kosten trägt! Zusätzlich unterdrücke ich noch die Werbung, für die Supi Geld bekommt.
Wär das rechtens?
 
HI

Ich finde vielleicht nicht das Urteil als solches schlecht,
habe ga keine Lust mich damit auseinanderzusetzen,
aber ich finde es definitiv absolut bemitleidenswert,
daß es in Deutschland für jeden Pup und jedes Blatt,
was vom Baum fällt, ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt!
Ich war ja schon im ein oder anderen Ausland und kann
es von da nicht bestätigen.
Jedes Land hat natürlich seine Problemchen, aber D
übertreibt da maßlos!

Nur am Rande sei erwähnt, daß die deutschen Steuergesetze
etc pp genauso groß sind, wie alle Gesetze zusammen in
manch anderen europäischen Ausland.
Wenn man alle deutschen Gesetze zusammenpackt und mit dem
Rest Europas vergleichen will, dann muss man schon das ein
oder andere Land mit seinen Gesetzen addieren, damit die in
der gleichen Liga wie Deutschland mitspielen können.

Dazu verweise ich gern auch nochmal HIERHIN, einem Bericht
über deutsche Bürokratie.

Was icheigentlich damit sagen / fragen will ist:
Geht heutzutage denn überhaupt noch irgendetwas OHNE Gericht in D?
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daß es in Deutschland für jeden Pup und jedes Blatt,
was vom Baum fällt, ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt!

Mit diesem "Pup" verdient RTL Geld, um nicht zu sagen, die leben davon. Da würde ich auch etwas böse werden, wenn mir jemand mit so einer Idee das Wasser abgräbt ...
 
Dann sollen sie sich doch mit den Betreibern an einem Tisch
setzen und das Projekt gemeinsam durchführen und dann
für jede aufgezeichnete Sendung ein paar Cent 50 bekommen.
Immer noch besser als halb Deutschland vor Gericht zu ziehen.

Ich finde es schon schade, wie sehr ihr hinter diesem
System von Rechtsverdrehern steht.
Seid ihr welche oder wollt es werden? :D
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matsch79 schrieb:
Ich finde vielleicht nicht das Urteil als solches schlecht,
habe ga keine Lust mich damit auseinanderzusetzen ...
Warum postest du ihn dann? Wenn du dich über die Büroratie auslassen willst, dann schraub doch darüber etwas.

Dann sollen sie sich doch mit den Betreibern an einem Tisch
setzen und das Projekt gemeinsam durchführen und dann
für jede aufgezeichnete Sendung ein paar Cent 50 bekommen.
Immer noch besser als halb Deutschland vor Gericht zu ziehen.
Das kann doch bitteschön jeder selber entscheiden. Um auf mein Beispiel wieder zurückzukommen: Soll Supi sich dann auch mit diesen "Dieben" zusammensetzen und etwas aushandeln?
Ich finde es schon schade, wie sehr ihr hinter diesem System von Rechtsverdrehern steht.
Du kannst dich ja auch mal versuchen in die Gegenseite hineinzuversetzen. Shift TV hat das gemacht um Geld zu verdienen und nicht aus irgendwelchen wohltätigen Zwecken. Sie befanden sich auf einer moralisch wackeligen Ebene und sind damit, in Bezug auf RTL-Sender, auf die Nase geflogen.
So geht man eben mit Konkurenten um.

Um noch den Unterschied zur Abmahnung von diesem Board zu betonen, will ich noch sagen, dass Supi ja nicht wegen irgendwelcher moralischen Gründe, wie ich finde abgemahnt wurde, sondern wegen purer Geldgeilheit von Rechtsanwälten. Er hat weder jemanden geschadet noch hat er sich einer einvernehmlichen Einigung widersetzt. (Soweit ich das beurteilen kann)
Der letzte Absatz ist nur dazu da, um meine Meinung etwas klarer zu amchen und keine antwort auf einen Post :)
 
Dann sollen sie sich doch mit den Betreibern an einem Tisch
setzen und das Projekt gemeinsam durchführen und dann
für jede aufgezeichnete Sendung ein paar Cent 50 bekommen.
Ist der andere Weg nicht der richtige? Müßte der Betreiber nicht bei RTL um Erlaubnis fragen? Oder wird bei Dir immer lustig vom Konto abgebucht und Du erlaubst es dann nachträglich?


Ich finde es schon schade, wie sehr ihr hinter diesem
System von Rechtsverdrehern steht.

Mich würde mal interessieren, womit Du Dein Geld verdienst ...!
Sicherlich arbeitest Du umsonst und teilst alle Deine Entwicklungen mit der Konkurenz und wenn ein kleiner Chinese vor der Tür steht, drückst Du ihmn alle technischen Unterlagen in die Hand, schließlich soll er es beim kopieren ja nicht so schwer haben wie Du, der vielleicht zwischendurch seine Miete nicht zahlen konnte, weil er sein ganzes Geld in die Entwicklung gesteckt hat oder einfach eine Weile kein Geld verdient hat, weil die Erfindung wichtiger war ...
 
Neulich im FOCUS!

Es wird auch gleich die "wahre" Alternative aufgezeigt,
welche hier aber schon Erwähnung fand.

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Wo bitte ist da der Unterschied?
Ob ich bei mir zu Hause ein Gerät zur Aufzeichnung bediene,
oder im Netz?
Und wenn ich mir den Rekorder ausleihe?
Das Geschäftsmodell ist vom Printip das gleiche!! Nur es wäre legal !


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Es geht zunächst mal gar nicht um das Aufzeichnen selbst, sondern um das unerlaubte Bereitstellen von Sendematerial von welchem die Verwertungsrechte zunächst einmal beim Sender liegen.
 
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Astrominus schrieb:
Es geht zunächst mal gar nicht um das Aufzeichnen selbst, sondern um das unerlaubte Bereitstellen von Sendematerial von welchem die Verwertungsrechte zunächst einmal beim Sender liegen.

Ich verstehe immer noch nicht ganz!!

Wenn ich in Urlaub fahre, kann ich doch Hinz & Kunz
beauftragen mir Dies & Das aufzunehmen!
Wo bitte ist da der unterschied??



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