[Frage] zur privaten Haftpflichtversicherung

bastelmeister

Kurzstreckenflieger
zur privaten Haftpflichtversicherung

Kennt sich auf dem Gebiet hier jemand aus?
Meiner Tochter ist in der Schultasche die Trinkflasche ausgelaufen. Einige Schulbücher haben was abbekommen und müssen demnach durch uns der Schule ersetzt werden.
Zahlt das die private Haftpflichtversicherung? Der Versicherungsmensch bei der Schadensmeldestelle wusste es nicht und muss sich erst erkundigen. :(
 
Wenn der Versicherungsvertreter das nicht auf eine "andere Weise" regelt, sind geliehene oder gemietete Gegenstände von der PHV ausgeschlossen.

Eine unerlaubte Benutzung mit fahrlässiger Handlung wäre ein Beispiel, in der die Versicherung zahlen müßte.

Klick - siehe letzter Absatz
 
Eine unerlaubte Benutzung mit fahrlässiger Handlung wäre ein Beispiel, in der die Versicherung zahlen müßte.

Den Satz bzw. dessen Aussage verstehe ich nicht.

Mal etwas generelles:

Es gibt Versicherer, die regulieren Schäden bis zu 200,00 € „ohne große Prüfung der Sach- und Rechtslage“, sprich der Sachbearbeiter prüft ob´s denn einigermaßen passt, wenn dem so ist wird der Schaden reguliert. Eine Rolle, ob denn der gemeldete Schaden reguliert wird spielt auch, ob und wenn ja wie viele andere Versicherungen bei dem betroffenen Versicherer abgeschlossen sind.

Wichtig ist auch der Punkt „Wie sage ich es meinem Kinde“, also wie wird die Schadenschilderung in der Schadensanzeige formuliert. Man kann sich lockerleicht mit einer missverständlichen Formulierung ins eigene Knie schießen, aber auch mit einer wohl formulierten Schadensschilderung eine Regulierungszusage des Versicherers erreichen. :)

Auch bieten die Versicherer mitunter in der PHV verschiedene Versicherungspakte an, die denn da heißen können: „Standard, Premium oder Optimal“. Je nach dem ist die Prämie etwas höher, aber dafür werden dann Ausschlüsse, die in den AHB ( Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen) aufgeführt werden, wieder ausgeschlossen, allerdings in der Versicherungssumme nach oben begrenzt. Da sollte mal der Versicherungsknecht gefragt werden.

Lemmy
 
Man stelle sich vor, die Bücher wären von einem anderen Mitschüler und hätten auf dem Tisch gelegen. Man stelle sich weiter vor, dass die Tochter von @bastelmeister unbeabsichtigt ihre Trinkflasche über die Bücher des Mitschülers gekippt hätte, es sozusagen nicht ihre "eigenen" (geliehenen) Büchern wären.

Das wäre so ein Fall, wo die Versicherung sich nicht auf den besagten Ausschluß berufen könnte.

Ist aber wie gesagt nur rein hypothetisch... :angel
 
Gamma-Ray schrieb:
Das wäre so ein Fall, wo die Versicherung sich nicht auf den besagten Ausschluß berufen könnte.

Ist aber wie gesagt nur rein hypothetisch... :angel

Aha, also deckungsgleich mit meinem "Wie sage ich es meinem Kinde". :D

Nun habe ich es verstanden. :)

Lemmy
 
Nur mal zur Feststellung:

Hier werden persönliche Meinungen gepostet
Es findet KEINE Rechtsberatung statt.
Die Versicherungsbedingungen stehen ja in den Policen und in den AGBs zum Nachlesen.
Die Gültigkeit ergibt sich aus dem BGB und wird ab und zu im Einzelfall überprüft.
Machmal gibt es in diesen Verträgen ja Sachen, die dann nicht so gültig sind, wie es die Versicherer gerne hätten :D

Gruss
Tim
 
Erstmal vielen Dank für die Gedanken, die ihr euch darum macht.
Aber ich wollte nicht vermittelt wissen, wie man die Versicherung austricksen könnte. ;) Vielmehr wollte ich mal wissen, wie ihr das so seht, ob ich für die Bücher hafte oder nicht, d.h. wenn ja - wäre es doch ein Fall für die Versicherung, denn das wollte ich ja absichern. Vielleicht hat auch der eine oder andere hier schon ähnliche Erfahrungen gesammelt?
Und ja - diese Leih-Klausel ist auch in meinem Versicherungsvertrag drin, nur sollte man doch unterscheiden, ob man etwas von privat ausgeliehen bekommt oder etwas ausleiht, mit der festen Vorgabe, dass man bei Verlust oder Beschädigung Ersatz zu beschaffen hat (das muss man ja sogar unterschreiben).
 
Nach meinem Empfinden hat man gerade für sowas doch eine Haftpflicht
Wenn eine geborgte CD kaputt geht, man auf Nachbars Video vom SwingerClub rauftritt etc

Gruss
Tim
 
@bastelmeister

Ich will´s mal in der geboten Kürze versuchen zu erklären.

Nach Gesetz haftest du einem Dritten, dem Du einen Schaden zufügst und zwar unbeschränkt. Fliegt zum Beispiel durch dein Verschulden Bayer Leverkusen in die Luft, haftest du für den Gesamtschaden in Höhe von ein paar Milliarden Euro. Deine PHV würde in diesem Schadenfall max. die Versicherungssumme ausschütten, den Rest müsstest Du aus der eigenen Tasche aufbringen.

Analog kann man es mit den Haftungsausschlüssen sehen. Das Risiko soll für den Versicherer kalkulierbar bleiben, so zumindest die Argumentation der Versicherungswirtschaft, deswegen die Summenbeschränkung und die Deckungsausschlüsse. Man könne für 100,00 € Jahresprämie nicht das Rundumsorglospaket anbieten.

Einzelne Risiken, wie zum Bleistift das Hündchen, das in der PHV ausgeschlossen ist, können in einer separaten Hundhalterhaftpflicht abgedeckt werden, kostet halt wieder eine Extraprämie.

Was deinen konkreten Schadenfall betrifft, es sieht so aus als müsstest du den Schaden selbst bezahlen. Um zukünftig nicht mehr in die Röhre guggen zu müssen, frag deinen Versicherer ob es Schäden an geliehen Gegenständen in die PHV einschließt.

Evtl. muss deinem existierenden Vertrag nur das neuste Bedingungswerk (AHB = Allgemeine Haftpflicht Bedingungen) zugrunde gelegt werden. Viele Versicherer haben in ihren neueren Bedingungswerken einen Passus aufgenommen, der denn da ähnlich lautet: „In Abänderung von Paragraph 4, Bahnsteig 6, sind Schäden an geliehenen Gegenständen bis zu einer Maximalsumme von 2.500,00 € mitversichert.“

Und wenn du schon dabei bist den Versicherungsknecht zu quälen, achte auch darauf, dass analog der „Leihklausel“ auch Gefälligkeitsschäden bis zu einer gewissen Summe mitgedeckt sind.

Sollte es dein Versicherer nicht machen wollen, dann suche dir einen anderen, evtl. bekommste besseren Deckungsschutz zu geringerer Prämie.

Lemmy

P.S. Und nein, dies war und ist keine Rechtsberatung. ;)
 
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