Ich hätte vielleicht zuende lesen sollen
Das ist mit dem Widerruf von Fernabsatzverträgen nach dem BGB identisch. Im §312d Absatz 3 steht das auch mit der Erlischung
Jetzt frag ich mich natürlich was man unter "ausdrücklich" zu verstehen hat.
Leider hab ich keine genaue Definition gefunden. Nur in einem
Urteil stand etwas darüber.
Da steht drin:
...
Nach § 312 d Abs. 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung, wenn der
Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des
Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. In der neuen Fassung des
§ 312 d Abs. 3 BGB hat der Gesetzgeber die Formulierung der „ausdrücklichen“
Zustimmung neu im Gesetz aufgenommen. § 3 Abs. 1 S.2 Nr. 2 lit.b FernAbsG aF enthielt
die Ausdrücklichkeit nicht, so dass nach altem Recht konkludente Zustimmung ausreichte.
( Anwaltskommentar Schuldrecht 2002 § 312 d RdNr. 31 )Der Verbraucher und damit die
Beklagte, muss nicht nur der angebotenen Dienstleistung zustimmen, sondern es muss
ausdrücklich zugestimmt werden. Dieses geht über eine reine geschäftsähnliche Handlung
hinaus. Der Verbraucher muss nicht nur der Leistung des Unternehmers zustimmen,
sondern er muss darüber hinaus ausdrücklich seine Zustimmung erklären.
...
Das hört sich so an als könne man ausdrückliche Zustimmung mit Zustimmung oder Auftrag nicht gleichsetzen. Im Absatz wird ja auch gerade erwähnt, dass das Gesetz mit diesem Zusatz "ausdrücklich" geändert wurde. Da muss sich der Gesetzgeber doch was gedacht haben.
Wenn du also die Änderung über das Internet in Auftrag gegeben hast ist das für mich nicht "ausdrücklich". Hast du vielleicht eine E-Mail bekommen, die du bestätigen musstest?
Allerdings steht da "..oder wenn du sie veranlasst hast". Das hast du ja leider offensichtlich.
2. Steht im Gesetz drin, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen haben muss. Wenn die Änderung aber erst in ein paar Monaten ist, kann ich mir nicht denken, dass die damit schon irgendwie angefangen haben.
Genaueres kann leider nur ein Anwalt sagen (Manchmal aber nichmal der
)
Könnte aber auch sein, dass Arcor die Änderung aus Kulanz zurücknimmt. Insbesondere wenn du bei Arcor bleibst. Manchmal kann man auch wieder zurück ändern, das kostet dann aber etwas. Bei Handyverträge muss man zB auch manchmal 24€ bezahlen, wenn man in einen niedrigeren Tarif wechselt.