[Information] Änderungen für das Jahr 2006

Gamma-Ray

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Änderungen für das Jahr 2006

Im nächsten Jahr wird es wieder einige Änderungen und Einschnitte für uns alle geben. Ich fange mal an hier ein paar dieser Neuerungen und Änderungen zusammen zu stellen. Wer das ergänzen möchte, kann es gerne tun. :)

Für Autofahrer:

Auch das kommende Jahr wird den deutschen Autofahrern wieder zahlreiche Änderungen bringen. Der ADAC hat die wichtigsten bereits verabschiedeten und geplanten Neuregelungen zusammengestellt:

- Ab dem 1. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5t nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die "Euro 4" Abgasnorm erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für "Euro 3"- Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben.

- Die steuerliche Förderung "schadstoffarmer Fahrzeuge" endet spätestens zum Jahresende 2005. Dies gilt auch für so genannte "3-Liter-Autos" und auch dann, wenn der Wert der steuerlichen Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde.

- Bei der Pkw-Hauptuntersuchung werden künftig auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag geprüft. Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab dem 1. Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.

- Ab dem 1. Januar 2006 arbeitet das Lkw-Mautsystem mit dem OBU 2 in der endgültigen Ausbaustufe. Für Diskussionsstoff im neuen Jahr wird die Bemautung von umgehungsrelevanten Bundesstraßen sowie für die Sperrung von Ausweichrouten sorgen. Der ADAC hat dazu Kriterien ausgearbeitet.

Weitere Neuregelungen sind zwar noch nicht beschlossen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie im Jahresverlauf 2006 in Kraft treten.

- Voraussichtlich zum ersten April wird es zwei neue Verkehrszeichen geben. Das Zeichen 327 steht vor Tunnels und legt verbindlich fest, dass im Tunnel mit Licht gefahren werden muss und nicht gewendet werden darf. Das Zeichen 328 regelt die Benutzung so genannter Nothaltebuchten.

- Die vom ADAC geforderten und von der Politik versprochenen steuerlichen Anreize zur Förderung der Partikelfilter bei Pkw mit Dieselmotor könnten endlich umgesetzt werden. Absichtserklärungen der Politik zufolge soll Zumindest die Nachrüstung mit 250 Euro gefördert werden.

- Im Kampf gegen den Feinstaub wird wieder über eine Plakettenregelung diskutiert werden. Der ADAC hat sich in der Vergangenheit mehrfach dazu geäußert und die Maßnahme als nicht zielführend abgelehnt.

- Abgasuntersuchung für Motorräder.

- Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der Probezeit.

- Eine Änderung der StVO wird Autofahrer dazu verpflichten, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneter Ausrüstung am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierbei geht es insbesondere um die Reifen. Einfache Verstöße werden mit 20 Euro geahndet, bei zusätzlicher Behinderung drohen 40 Euro und ein Flensburgpunkt.

- Höhere Bußen bei ungenügendem Sicherheitsabstand, bei falscher oder fehlerhafter Ladungssicherung und bei Fehlverhalten an Bahnübergängen. Wer beispielsweise bei Tempo 100 bis auf 15 Meter auffährt, riskiert 150 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Noch schlimmeres Drängeln wird mit bis zu 250 Euro und drei Monate Fahrverbot geahndet.

- Helmpflicht für Quads und Trikes, unabhängig von der Art der Zulassung.

- Schon seit Jahren bemüht sich die EU um die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Ein im vergangenen Jahr verabschiedeter Rahmenbeschluss muss bis zum März 2007 in nationales Recht umgesetzt werden.

Quelle: ADAC



Allgemein:

Neue Besen kehren gut - dieses Sprichwort gilt auch für die neue Regierung. Zahlreiche Beschlüsse und Absichtserklärungen zum Abbau von Subventionen und Steuerermäßigungen sind bereits bekannt geworden, viele weitere Vorschläge liegen in den Schubladen. Die Bürger müssen sich auf höhere Belastungen einstellen, denn steigende Abgaben und sinkende Steuervorteile werden die möglichen Lohnzuwächse wohl mehr als aufzehren und die finanzielle Situation vieler Haushalte kaum verbessern, schreibt die Postbank und gibt einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen.

Neue Steuersätze für Rentner

Die mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossene kontinuierliche Anhebung des Steueranteils für gesetzliche und betriebliche Renten setzt sich im neuen Jahr fort. Das bedeutet: Neurentner ab 2006 müssen nunmehr 52 Prozent ihrer Altersversorgung (außer Privatrenten) beim Finanzamt abrechnen. Positiv: Vom Einkommen wird zunächst der Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro (Eheleute: 15.328 Euro) abgezogen. Können Ruheständler zusätzlich Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen, so mindern auch diese das persönliche Einkommen.

Von Nebeneinkünften bleiben Neurentnern, die 2006 das 65. Lebensjahr vollenden, nur noch 38,4 Prozent steuerfrei, maximal 1.824 Euro pro Jahr. Für ältere Ruheständler bleibt der Altersentlastungsbetrag dagegen unverändert bei 40 Prozent bzw. maximal 1.900 Euro im Jahr. Ähnliche Sätze gelten für Pensionäre: Wer erstmals 2006 eine Pension erhält, darf nur noch 38,4 Prozent Versorgungsfreibetrag steuerfrei abziehen. Der Höchstsatz liegt bei 2.880 Euro, plus 864 Euro für Zuschläge.

Höherer Sonderausgabenabzug für Arbeitnehmer

Parallel zur Besteuerung der Renten stellt der Gesetzgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Rürup-Verträgen sowie Einzahlungen in landwirtschaftliche und berufsständische Versorgungswerke schrittweise steuerfrei. Ab Januar 2006 können Arbeitnehmer 62 Prozent ihrer Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) als Sonderausgabe von ihren Einkünften abziehen. Die abzugsfähige Höchstgrenze liegt künftig bei 12.400 Euro.

Riester-Rente

Höhere Sonderausgaben und größere staatliche Zuschüsse warten ab 2006 auf Riester-Sparer: Die Grundzulage steigt von 76 auf 114 Euro, die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro pro Kind. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge liegt künftig bei 1.575 Euro. In diesem Höchstsatz sind die gezahlten staatlichen Zulagen allerdings bereits enthalten. Um in den Genuss der vollen Zulagen sowie des Höchstabzuges der Sonderausgaben zu gelangen, muss jeder Riester-Sparer einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser steigt ab 2006 auf drei Prozent (bisher 2%) der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen. Allerdings braucht der Eigenbeitrag den maximal abzugsfähigen Sonderausgabenbetrag (1.575 Euro) – jeweils vermindert um die staatlichen Zulagen – nicht zu übersteigen.

Neue Grenzwerte in der Sozialversicherung

Wie jedes Jahr steigen auch 2006 die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Erfreulich: Die bisherigen Grenzwerte werden nur leicht angehoben. Ab kommendem Jahr gilt:

* Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 5.200 Euro monatlich auf 5.250 Euro in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern bleibt der Höchstsatz von 4.400 Euro monatlich konstant.

* Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung ist an die Rentenversicherung gekoppelt, es gelten also die vorgenannten Beiträge.

* Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird im Jahr 2006 bei 42.750 Euro liegen, das entspricht einem Monatsverdienst von 3.562,50 Euro. Dieser Satz gilt in Ost und West gleichermaßen.

Originaltext der Bundesregierung Edit Gamma-Ray: zusätzliche Information der Bundesregierung eingefügt - 19.10.2005

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird - wie in der Vergangenheit auch - an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2006 wird auf 47.250 Euro festgesetzt. Diese Grenze entspricht - wie bisher - dem Wert von 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der danach festgesetzten Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2006 42.750 Euro betragen. Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

* Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gilt auch für die Pflegeversicherung.

Versicherungspflichtgrenze:

* Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bundeseinheitlich bis zu einem Verdienst von 3.937,50 Euro im Monat (bisher 3.900 Euro). Das Jahressalär kann demnach bis zu 47.250 Euro betragen. Wer mehr verdient, kann sich aussuchen, wo er krankenversichert sein möchte - entweder gesetzlich oder privat.

* Familienangehörige von gesetzlich Krankenversicherten sind bis zu eigenen Einkünften von 345 Euro im Monat kostenfrei mitversichert. Für geringfügig Beschäftigte gilt die Grenze von 400 Euro.

Geplante Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2006

Die neue Bundesregierung hat zahlreiche Vorhaben zur Änderung des Steuerrechts und zum Abbau von Subventionen angekündigt. Zum 1. Januar 2006 sollen folgende Regelungen in Kraft treten:

* Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen. Bislang konnten solche Zahlungen bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 11.000 Euro steuerfrei einbehalten werden

* Besteuerung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ab einem Stundenlohn höher als 25 Euro

* Wegfall der Eigenheimzulage

* Abschaffung der degressiven Gebäudeabschreibung für Mietwohngebäude

* Entfallen des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten

* Wegfall der Vorteile für Steuersparfonds

* Aufhebung der Steuerbefreiung bei Übungsleitervergütungen von gegenwärtig 1.848 Euro im Jahr

* Abschaffung der steuerlich abziehbaren Schulgeldzahlungen an staatlich anerkannte Schulen (bislang bis zur Höhe von 30 Prozent möglich)

* Wegfall der Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers

Geplante Änderungen zum 1. Januar 2007

* Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf Nahrungsmittel, Bücher etc. soll erhalten bleiben.

* Einführung der so genannten Reichensteuer ab einem Einkommen von 250.000/500.000 Euro (Ledige/Verheiratete). Spitzenverdiener zahlen dann für jeden Euro über diesen Grenzen 45 statt bisher 42 Prozent Einkommensteuer.

* Kürzung der Entfernungspauschale: Steuerzahler sollen für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit leer ausgehen. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen dann wie gewohnt 30 Cent pro gefahrenen Kilometer geltend gemacht werden.

* Wegfall des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn das Heimbüro nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist

* Einschränkung bei der Abzugsfähigkeit von Geschenkeaufwendungen und Bewirtungskosten

* Steuerpflicht von privaten Veräußerungsgewinnen bei vermieteten Immobilien und Wertpapieren. Die Spekulationsfreiräume von zehn Jahren bzw. einem Jahr sollen ab 1.1.2007 entfallen, die Veräußerungsgewinne mit 20 Prozent pauschal besteuert werden.

* Aufhebung der Steuerbefreiung für Auslandszuschläge

* Reduzierung des Sparerfreibetrags von 1.370 Euro (Single) bzw. 2.740 Euro (Verheiratete) auf 750 bzw. 1.500 Euro. Die Werbungskostenpauschale soll erhalten bleiben.

* Einzige Erleichterung ab 2007 soll die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent sein.

* Dem steht jedoch die voraussichtliche Anhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,5 auf 19,9 Prozent gegenüber.

Noch in der Diskussion

* Die Erhöhung der Dienst- und Geschäftswagenbesteuerung von derzeit 1 Prozent des inländischen Listenpreises auf eventuell 1,5 Prozent

* Die Abschaffung der bisherigen Steuerklassen zugunsten eines Anteilssystems, mit dem jeder Ehegatte künftig so viel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht

* Die Erhöhung der Buchführungsgrenze für Unternehmen von bislang 350.000 Euro auf 500.00 Euro

* Einführung eines einkommensabhängigen Elterngelds ab 2008

Quelle: FONDS professionell
 
Zuletzt bearbeitet:
Steueränderungen 2006:

Die neue Bundesregierung beabsichtigt folgende Steueränderungen vorzunehmen. Als Quelle für die beabsichtigten Änderungen dienen der Koalitionsvertrag und Pressemeldungen.

Reine Steuersparmodelle und Verlustverrechnungen bei Medien-, Windkraftfonds und ähnlichen Fonds sowie Schiffsbeteiligungen werden rückwirkend zum 11. November 2005 gestrichen. siehe auch Steuersparfonds

Steueränderungen ab 1. Januar 2006:

- Wegfall der Eigenheimzulage
- Wegfall der Freibeträge für Abfindungen und Übergangsgelder (für bereits vereinbarte Abfindungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2006)
- Kosten für private Steuerberater können für Steuererklärungen der Jahre 2006 und später nicht mehr abgesetzt werden
- Wegfall der Freibeträge von 315 Euro für einmalige Zulagen des Arbeitgebers (Heirats- und Geburtshilfen)
- Die degressive Abschreibung von Gebäuden mit Mietwohnungen entfällt und wird durch eine lineare Abschreibung ersetzt.


Steueränderungen ab 1. Januar 2007:

- Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent bleibt unverändert bestehen.
- Erhöhung Spitzensteuersatz um 3 Prozent auf nichtgewerbliche Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete.
- Basis ist das zu versteuernde Einkommen (Meistzahlersteuer oder Reichensteuer genannt).
- Die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag wird nur noch beginnend ab dem 21. Kilometer gewährt
- Der Sparer-Freibetrag wird für Ledige von 1370 auf 750 Euro und für Verheiratete von 2740 auf 1500 Euro herabgesetzt.
- Die Kosten für private Steuerberater können für Steuererklärungen der Jahre 2006 und später nicht mehr abgesetzt werden.
- weitere Einschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer: absetzbar nur noch, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.
- Pauschalsteuer von 20 Prozent auf Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Aktien und Immobilien.
- Die Spekulationsfristen von einem Jahr für Wertpapiere und zehn Jahren für Immobilien gelten dann nicht mehr.
- Erhöhung der Versicherungssteuer um 3 Punkte auf 19 Prozent.
- Kindergeld sowie der steuerliche Kinderfreibetrag werden künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt: bisher bis zum 27. Lebensjahr
- Sonn- und Feiertagszuschläge bleiben zwar steuerfrei; für Stundenlöhne ab 25 Euro sind aber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
- vermutlich Wegfall der Lohnsteuerklassen 3 und 5
- Wegfall der Rückstellung für Jubiläumsaufwendungen; Auflösung bestehender Rückstellungen
- gewerbliche Mini-Jobs: Erhöhung der pauschalen Sozialversicherungsabgabe von bisher 25 auf 30 Prozent.

Bei Steueränderungen steckt der Teufel im Detail (Beispiel: Steuerberatungskosten). Private Steuerberatungskosten, die im direktem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, sind als Werbungskosten bei der jeweiligen Einkunftsart abzugsfähig. Damit wäre nach wie vor der größte Teil der privaten Kosten für den Steuerberater auch steuerlich abzugsfähig. Die Steuerbürokratie nimmt zu: Entweder gibt es eine Steuerpauschalierung oder der Steuerberater stellt seinem Mandanten ab 2006 zwei Beratungsleistungen in Rechnung. In der Praxis wären dann nur die Steuerberatungskosten für den Mantelbogen (inkl. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung..) steuerlich nicht absetzbar.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag
Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt.

Jährlich steht für eine große Zahl von Unternehmen der Generationenwechsel an. Vor diesem Hintergrund werden wir die Erbschaftsteuer spätestens zum 1. Januar 2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformieren. Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.

Den Umsatzsteuerbetrug werden wir verstärkt bekämpfen. Um das Übel an der Wurzel zu packen, müssen alle administrativen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dabei werden wir auch von den im Rahmen der Föderalismuskommission dem Bund zugewiesenen Möglichkeiten, die Prüfungsdienste zu koordinieren und die Steuerkriminalität zu bekämpfen, Gebrauch machen. Wir werden darüber hinaus prüfen, inwieweit den zuständigen Verfolgungsbehörden weitere Instrumente an die Hand gegeben werden müssen, um Umsatzsteuerbetrug effektiver aufspüren zu können. Notwendig ist eine Ablösung des geltenden Systems mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen Unternehmen durch das "reverse-charge-Modell", um national und international organisierten Steuerbetrug zu unterbinden und den Verlust von Steuersubstrat bei Unternehmensinsolvenzen zu verringern. Auf europäischer Ebene wollen wir darauf hinwirken, die rechtlichen Voraussetzungen für diese Systemumstellung zu schaffen.


Quelle: Finanztyp.de
 
Danke für diese Zusammenstellung! Das ist eine gute, in vielen Teilen erschreckende Übersicht.

Ich habe ein paar Dinge bemerkt, die mir nicht gleich eingeleuchtet haben oder korrigiert werden sollten:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird im Jahr 2006 bei 42.750 Euro liegen, das entspricht einem Monatsverdienst von 3.562,50 Euro. Dieser Satz gilt in Ost und West gleichermaßen.
...
* Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bundeseinheitlich bis zu einem Verdienst von 3.937,50 Euro im Monat (bisher 3.900 Euro). Das Jahressalär kann demnach bis zu 47.250 Euro betragen.
Sowohl im roten, als auch im orangenen Beispiel ist (bei 12 Monatsgehältern) korrekt gerechnet worden. Aber aufgrund des Zahlendrehers (?) von 47250 zu 42750 unterscheiden sich die Beträge. Welcher von beiden ist korrekt?
ot:
Ich werde als Assistenzarzt zwar in jedem Fall unterhalb (!) dieser Beitragsbemessensgrenze bleiben, möchte aber gerne wissen, ab welchem Verdienst ich mich überhaupt für eine PKV entscheiden könnte.


Finanztyp.de schrieb:
- Erhöhung Spitzensteuersatz um 3 Prozent auf nichtgewerbliche Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete.
Wie vorher richtig erwähnt, erhöht sich der Spitzensteuersatz um 3 Prozentpunkte (von 42 auf 45 Prozent). Eine Erhöhung um 3 Prozent entspräche nur 43,26%.

FONDS professionell schrieb:
Geplante Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2006
...
* Besteuerung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ab einem Stundenlohn höher als 25 Euro
Finanztyp.de schrieb:
Steueränderungen ab 1. Januar 2007
...
- Sonn- und Feiertagszuschläge bleiben zwar steuerfrei; für Stundenlöhne ab 25 Euro sind aber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Was stimmt davon jetzt?
 
t_matze schrieb:
ot:
Ich werde als Assistenzarzt zwar in jedem Fall unterhalb (!) dieser Beitragsbemessensgrenze bleiben, möchte aber gerne wissen, ab welchem Verdienst ich mich überhaupt für eine PKV entscheiden könnte.

Das kann ich nicht ganz glauben. Bei mir reicht es.
Die (hoffentlich) bezahlten Bereitschaftsdienste (wenn auch der Stundenlohn unter dem einer polnischen Putzfrau liegt) und Weihnachtsgeld zählen auch mit. Brutto. ;)

Oder fängst Du an der Uniklinik an, die sich aus den Tarifverträgen ausgeklinkt hat?
 
ot:
Zum einen bist Du schon etwas älter als ich, BAT zahlt in Abhängigkeit vom Lebens- und Dienstalter. Zum anderen hoffe ich nach wie vor auf eine Stelle in der Unfallchirurgie der Uniklinik, weil mich das fachlich reizt. (Dienstag werde ich es wissen, ob ich die Stelle habe.) Von daher haben mir bisher alle fachlich kompetenten Finanzberater gesagt, daß ich mich zumindest in den ersten Jahren nicht privat versichern können werde - außer ich schiebe saumäßig viele Dienste, und die werden bezahlt, was aber eher unsicher ist. Auch die Kollegen in der Uni stehen vielfach vor dem Problem, plötzlich pflichtversichert zu sein, weil endlich ein wenig auf die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze geachtet wird.
 
t_matze schrieb:
ot:
Zum einen bist Du schon etwas älter als ich, BAT zahlt in Abhängigkeit vom Lebens- und Dienstalter.
ot:

Das ist mir bekannt. ;)
Beides. :D

außer ich schiebe saumäßig viele Dienste, und die werden bezahlt, was aber eher unsicher ist.
Was ist da unsicher?
Die Bezahlung?
Oder dass Du so viele Dienste machen musst / darfst? / sollst?

weil endlich ein wenig auf die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze geachtet wird.
An der Uniklinik???? :confused.
Unsere Arbeitszeiten entsprechen noch denen von vor 10 Jahren.
Deutschland wehrt sich doch schon seit Jahren mit Händen und Füssen, diese Gesetze einzuhalten.
Nach dem Motto "verklagt uns doch". Bis das dann durch ist, vergehen wieder Jahre. :mad
Dabei ist das für Deutschland eigentlich bindende Urteil des EuGH schon vor mehr als 2 Jahren gefällt worden.
 
Danke Gamma für die Aufstellung
aber:
Wie so oft informiert der ADAC die "Autofahrer" nicht richtig:
- Ab dem 1. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5t nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die "Euro 4" Abgasnorm erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für "Euro 3"- Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben.
Das stimmt SO nicht und steht auch nicht SO im Gesetz drin
dieser Satz betrifft nur KFZ über 25km/h

Denn sie sogenannten Autos für "Leute ab 16" fallen nicht darunter, die dürfen weiterhin "Dreckschleudern" sein
 
@t-matze - Zum Spitzensteuersatz habe ich hier noch eine logische Erklärung: (Quelle)
Die SPD konnte sich im Gegenzug mit ihrer "Reichensteuer" durchsetzen, das heißt ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro bei Ledigen, beziehungsweise 500.000 bei einem Ehepaar, wird der Staat zusätzlich abkassieren. Allerdings wird der vorgesehene Aufschlag von drei Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz, der liegt bei 42 Prozent, nur für jeden Euro über der Bemessungsgrenze, nicht für das gesamte Einkommen, fällig. Weitere Änderungen, wie die von der Union im Wahlprogramm versprochene Senkung des Eingangssteuersatzes auf zwölf und des Spitzensteuersatzes auf 39 Prozent, sind nicht vorgesehen.
Thema "Beitragsbemessungsgrenze" habe ich vervollständigt.

Thema "Besteuerung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge"
Ergänzung: Für Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit müssen weiterhin keine Abgaben entrichtet werden, wenn der Stundenlohn nicht mehr als 25 Euro (bislang 50 Euro) beträgt. Quelle


@RC - Danke für den Hinweis. Wenn du noch eine Quelle dazu hast, wäre es schön. Fast alle Informationen zu dem Thema kommen über den ADAC, was nicht heißt, dass diese vollständig sein müssen.
 
@t_matze

Also über die Beitragsbemessungsgrenze müsstest Du auch ohne Bereitschaftsdienste locker kommen.

Im TVöD müsstest Du nach einjähriger Berufserfahrung (AiP-Zeiten zählen nicht mit) in Entgeltgruppe 14 Stufe 2 eingruppiert werden, das sind 3.400 Euro brutto monatlich.

3.400 Euro x 12 Monate = 40.800 Euro
Jahressonderzahlung 2006 = 3.048,41 Euro
Jahresbrutto = 43.848,41 Euro

Vorläufige Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2006 = 42.750,00 Euro

Dabei habe ich noch nicht mal die SV-pflichtigen Anteile der betrieblichen Zusatzversorgung berücksichtigt, die das SV-Brutto (je nach Umlagesatz der jeweiligen ZVK/VBL) um nochmals gut 1.400 Euro erhöhen dürfte (konservativ gerechnet, ich habe da einen der günstigsten Beitragssätze von 5,70% unterstellt).

Und da ist noch kein einziger BD-Dienst dabei !

Und da gerade in den niedrigen Dienstaltersstufen der TVöD eher ungünstiger als der "alte" BAT ist sollte bei Anwendung des BAT (wie z.B. noch im Landesbereich der Unikliniken) das SV-Brutto eher höher sein.
 
Opertaion gelungen - Patient tot

@Grainger
Die Uniklinik Freiburg hat, wie einige andere Kliniken auch, den Tarivertrag zum 31.01.2005 gekündigt.
Aktuell weiss ich es nicht genau, aber ich schätze, 10-15% dürfte man abziehen müssen. Und dann wird es schon rel. eng.

Die rund 25 000 Beschäftigten der vier baden-württembergischen Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm sehen einer ungewissen Zukunft entgegen. Das Land hatte den Uniklinika mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2004 die Möglichkeit eröffnet, Haustarifverträge zu vereinbaren. So etwas lässt sich kein Arbeitgeber zweimal sagen - die vier Häuser kündigten seinerzeit sogleich den noch bis zum 31. Januar 2005 geltenden Tarifvertrag.

Quelle
 
@koloth

Wenn die noch keinen neuen Haustarifvertrag abgeschlossen haben wird es aber bald sehr eng, die Tariföffnungsklauseln des Arbeitszeitgesetzes lassen sich naturgemäß nur anwenden wenn man einen Tarifvertrag hat.

Zwar hat man kurzfristig die Übergangsfrist bis zur Anwendung des Arbeitszeitgesetzes um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2006 verlängert (vermutlich weil sonst die Arbeitgeber ohne z.Z. gültigen Tarifvertrag ziemlich alt ausgesehen hätten), aber nach allem was ich so höre war man auch ziemlich verärgert das die meisten Krankenhäuser die 2 Jahre der bisherigen Übergangsfrist einfach tatenlos ausgesessen haben.

Eine weitere Verlängerung wird es wohl nicht geben.

Und zumindest die Thoraxkliniken in Heidelberg werden wohl ab 01.01.2006 doch wieder den TVöD anwenden und ich habe gehört, das auch die Kliniken des Rhein-Neckar-Kreises wieder Mitglied in der VKA werden wollen (die hatten ihre Mitgliedschaft gekündigt und sind seit gerade mal knapp einem Jahr nicht mehr im Arbeitgeberverband).
 
ot:
Danke, Grainger und koloth, für die Details zu meinem zu erwartenden Gehalt. Ich hoffe, daß die Rahmenbedingungen möglichst bald wieder stimmen. Und natürlich - noch wichtiger - daß ich möglichst bald eine Anstellung finde. Das weitere wird sich dann zeigen.

Jetzt wollen wir diesen Thread aber nicht weiter shreddern, schließlich geht es hier nicht vordringlich um die Arbeitsbedingungen für Ärzte. Die Verlängerung der Gnadenfrist für Schnarchnasen Übergangsfrist ist ja nur ein Teil der Veränderungen für das nächste Jahr.
 
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