Änderungen für das Jahr 2006
Im nächsten Jahr wird es wieder einige Änderungen und Einschnitte für uns alle geben. Ich fange mal an hier ein paar dieser Neuerungen und Änderungen zusammen zu stellen. Wer das ergänzen möchte, kann es gerne tun.
Für Autofahrer:
Auch das kommende Jahr wird den deutschen Autofahrern wieder zahlreiche Änderungen bringen. Der ADAC hat die wichtigsten bereits verabschiedeten und geplanten Neuregelungen zusammengestellt:
- Ab dem 1. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5t nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die "Euro 4" Abgasnorm erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für "Euro 3"- Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben.
- Die steuerliche Förderung "schadstoffarmer Fahrzeuge" endet spätestens zum Jahresende 2005. Dies gilt auch für so genannte "3-Liter-Autos" und auch dann, wenn der Wert der steuerlichen Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde.
- Bei der Pkw-Hauptuntersuchung werden künftig auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag geprüft. Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab dem 1. Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
- Ab dem 1. Januar 2006 arbeitet das Lkw-Mautsystem mit dem OBU 2 in der endgültigen Ausbaustufe. Für Diskussionsstoff im neuen Jahr wird die Bemautung von umgehungsrelevanten Bundesstraßen sowie für die Sperrung von Ausweichrouten sorgen. Der ADAC hat dazu Kriterien ausgearbeitet.
Weitere Neuregelungen sind zwar noch nicht beschlossen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie im Jahresverlauf 2006 in Kraft treten.
- Voraussichtlich zum ersten April wird es zwei neue Verkehrszeichen geben. Das Zeichen 327 steht vor Tunnels und legt verbindlich fest, dass im Tunnel mit Licht gefahren werden muss und nicht gewendet werden darf. Das Zeichen 328 regelt die Benutzung so genannter Nothaltebuchten.
- Die vom ADAC geforderten und von der Politik versprochenen steuerlichen Anreize zur Förderung der Partikelfilter bei Pkw mit Dieselmotor könnten endlich umgesetzt werden. Absichtserklärungen der Politik zufolge soll Zumindest die Nachrüstung mit 250 Euro gefördert werden.
- Im Kampf gegen den Feinstaub wird wieder über eine Plakettenregelung diskutiert werden. Der ADAC hat sich in der Vergangenheit mehrfach dazu geäußert und die Maßnahme als nicht zielführend abgelehnt.
- Abgasuntersuchung für Motorräder.
- Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der Probezeit.
- Eine Änderung der StVO wird Autofahrer dazu verpflichten, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneter Ausrüstung am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierbei geht es insbesondere um die Reifen. Einfache Verstöße werden mit 20 Euro geahndet, bei zusätzlicher Behinderung drohen 40 Euro und ein Flensburgpunkt.
- Höhere Bußen bei ungenügendem Sicherheitsabstand, bei falscher oder fehlerhafter Ladungssicherung und bei Fehlverhalten an Bahnübergängen. Wer beispielsweise bei Tempo 100 bis auf 15 Meter auffährt, riskiert 150 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Noch schlimmeres Drängeln wird mit bis zu 250 Euro und drei Monate Fahrverbot geahndet.
- Helmpflicht für Quads und Trikes, unabhängig von der Art der Zulassung.
- Schon seit Jahren bemüht sich die EU um die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Ein im vergangenen Jahr verabschiedeter Rahmenbeschluss muss bis zum März 2007 in nationales Recht umgesetzt werden.
Quelle: ADAC
Allgemein:
Neue Besen kehren gut - dieses Sprichwort gilt auch für die neue Regierung. Zahlreiche Beschlüsse und Absichtserklärungen zum Abbau von Subventionen und Steuerermäßigungen sind bereits bekannt geworden, viele weitere Vorschläge liegen in den Schubladen. Die Bürger müssen sich auf höhere Belastungen einstellen, denn steigende Abgaben und sinkende Steuervorteile werden die möglichen Lohnzuwächse wohl mehr als aufzehren und die finanzielle Situation vieler Haushalte kaum verbessern, schreibt die Postbank und gibt einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen.
Neue Steuersätze für Rentner
Die mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossene kontinuierliche Anhebung des Steueranteils für gesetzliche und betriebliche Renten setzt sich im neuen Jahr fort. Das bedeutet: Neurentner ab 2006 müssen nunmehr 52 Prozent ihrer Altersversorgung (außer Privatrenten) beim Finanzamt abrechnen. Positiv: Vom Einkommen wird zunächst der Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro (Eheleute: 15.328 Euro) abgezogen. Können Ruheständler zusätzlich Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen, so mindern auch diese das persönliche Einkommen.
Von Nebeneinkünften bleiben Neurentnern, die 2006 das 65. Lebensjahr vollenden, nur noch 38,4 Prozent steuerfrei, maximal 1.824 Euro pro Jahr. Für ältere Ruheständler bleibt der Altersentlastungsbetrag dagegen unverändert bei 40 Prozent bzw. maximal 1.900 Euro im Jahr. Ähnliche Sätze gelten für Pensionäre: Wer erstmals 2006 eine Pension erhält, darf nur noch 38,4 Prozent Versorgungsfreibetrag steuerfrei abziehen. Der Höchstsatz liegt bei 2.880 Euro, plus 864 Euro für Zuschläge.
Höherer Sonderausgabenabzug für Arbeitnehmer
Parallel zur Besteuerung der Renten stellt der Gesetzgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Rürup-Verträgen sowie Einzahlungen in landwirtschaftliche und berufsständische Versorgungswerke schrittweise steuerfrei. Ab Januar 2006 können Arbeitnehmer 62 Prozent ihrer Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) als Sonderausgabe von ihren Einkünften abziehen. Die abzugsfähige Höchstgrenze liegt künftig bei 12.400 Euro.
Riester-Rente
Höhere Sonderausgaben und größere staatliche Zuschüsse warten ab 2006 auf Riester-Sparer: Die Grundzulage steigt von 76 auf 114 Euro, die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro pro Kind. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge liegt künftig bei 1.575 Euro. In diesem Höchstsatz sind die gezahlten staatlichen Zulagen allerdings bereits enthalten. Um in den Genuss der vollen Zulagen sowie des Höchstabzuges der Sonderausgaben zu gelangen, muss jeder Riester-Sparer einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser steigt ab 2006 auf drei Prozent (bisher 2%) der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen. Allerdings braucht der Eigenbeitrag den maximal abzugsfähigen Sonderausgabenbetrag (1.575 Euro) – jeweils vermindert um die staatlichen Zulagen – nicht zu übersteigen.
Neue Grenzwerte in der Sozialversicherung
Wie jedes Jahr steigen auch 2006 die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Erfreulich: Die bisherigen Grenzwerte werden nur leicht angehoben. Ab kommendem Jahr gilt:
* Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 5.200 Euro monatlich auf 5.250 Euro in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern bleibt der Höchstsatz von 4.400 Euro monatlich konstant.
* Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung ist an die Rentenversicherung gekoppelt, es gelten also die vorgenannten Beiträge.
* Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird im Jahr 2006 bei 42.750 Euro liegen, das entspricht einem Monatsverdienst von 3.562,50 Euro. Dieser Satz gilt in Ost und West gleichermaßen.
Originaltext der Bundesregierung Edit Gamma-Ray: zusätzliche Information der Bundesregierung eingefügt - 19.10.2005
* Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gilt auch für die Pflegeversicherung.
Versicherungspflichtgrenze:
* Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bundeseinheitlich bis zu einem Verdienst von 3.937,50 Euro im Monat (bisher 3.900 Euro). Das Jahressalär kann demnach bis zu 47.250 Euro betragen. Wer mehr verdient, kann sich aussuchen, wo er krankenversichert sein möchte - entweder gesetzlich oder privat.
* Familienangehörige von gesetzlich Krankenversicherten sind bis zu eigenen Einkünften von 345 Euro im Monat kostenfrei mitversichert. Für geringfügig Beschäftigte gilt die Grenze von 400 Euro.
Geplante Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2006
Die neue Bundesregierung hat zahlreiche Vorhaben zur Änderung des Steuerrechts und zum Abbau von Subventionen angekündigt. Zum 1. Januar 2006 sollen folgende Regelungen in Kraft treten:
* Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen. Bislang konnten solche Zahlungen bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 11.000 Euro steuerfrei einbehalten werden
* Besteuerung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ab einem Stundenlohn höher als 25 Euro
* Wegfall der Eigenheimzulage
* Abschaffung der degressiven Gebäudeabschreibung für Mietwohngebäude
* Entfallen des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten
* Wegfall der Vorteile für Steuersparfonds
* Aufhebung der Steuerbefreiung bei Übungsleitervergütungen von gegenwärtig 1.848 Euro im Jahr
* Abschaffung der steuerlich abziehbaren Schulgeldzahlungen an staatlich anerkannte Schulen (bislang bis zur Höhe von 30 Prozent möglich)
* Wegfall der Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers
Geplante Änderungen zum 1. Januar 2007
* Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf Nahrungsmittel, Bücher etc. soll erhalten bleiben.
* Einführung der so genannten Reichensteuer ab einem Einkommen von 250.000/500.000 Euro (Ledige/Verheiratete). Spitzenverdiener zahlen dann für jeden Euro über diesen Grenzen 45 statt bisher 42 Prozent Einkommensteuer.
* Kürzung der Entfernungspauschale: Steuerzahler sollen für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit leer ausgehen. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen dann wie gewohnt 30 Cent pro gefahrenen Kilometer geltend gemacht werden.
* Wegfall des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn das Heimbüro nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist
* Einschränkung bei der Abzugsfähigkeit von Geschenkeaufwendungen und Bewirtungskosten
* Steuerpflicht von privaten Veräußerungsgewinnen bei vermieteten Immobilien und Wertpapieren. Die Spekulationsfreiräume von zehn Jahren bzw. einem Jahr sollen ab 1.1.2007 entfallen, die Veräußerungsgewinne mit 20 Prozent pauschal besteuert werden.
* Aufhebung der Steuerbefreiung für Auslandszuschläge
* Reduzierung des Sparerfreibetrags von 1.370 Euro (Single) bzw. 2.740 Euro (Verheiratete) auf 750 bzw. 1.500 Euro. Die Werbungskostenpauschale soll erhalten bleiben.
* Einzige Erleichterung ab 2007 soll die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent sein.
* Dem steht jedoch die voraussichtliche Anhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,5 auf 19,9 Prozent gegenüber.
Noch in der Diskussion
* Die Erhöhung der Dienst- und Geschäftswagenbesteuerung von derzeit 1 Prozent des inländischen Listenpreises auf eventuell 1,5 Prozent
* Die Abschaffung der bisherigen Steuerklassen zugunsten eines Anteilssystems, mit dem jeder Ehegatte künftig so viel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht
* Die Erhöhung der Buchführungsgrenze für Unternehmen von bislang 350.000 Euro auf 500.00 Euro
* Einführung eines einkommensabhängigen Elterngelds ab 2008
Quelle: FONDS professionell
Im nächsten Jahr wird es wieder einige Änderungen und Einschnitte für uns alle geben. Ich fange mal an hier ein paar dieser Neuerungen und Änderungen zusammen zu stellen. Wer das ergänzen möchte, kann es gerne tun.
Für Autofahrer:
Auch das kommende Jahr wird den deutschen Autofahrern wieder zahlreiche Änderungen bringen. Der ADAC hat die wichtigsten bereits verabschiedeten und geplanten Neuregelungen zusammengestellt:
- Ab dem 1. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5t nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die "Euro 4" Abgasnorm erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für "Euro 3"- Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben.
- Die steuerliche Förderung "schadstoffarmer Fahrzeuge" endet spätestens zum Jahresende 2005. Dies gilt auch für so genannte "3-Liter-Autos" und auch dann, wenn der Wert der steuerlichen Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde.
- Bei der Pkw-Hauptuntersuchung werden künftig auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag geprüft. Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab dem 1. Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
- Ab dem 1. Januar 2006 arbeitet das Lkw-Mautsystem mit dem OBU 2 in der endgültigen Ausbaustufe. Für Diskussionsstoff im neuen Jahr wird die Bemautung von umgehungsrelevanten Bundesstraßen sowie für die Sperrung von Ausweichrouten sorgen. Der ADAC hat dazu Kriterien ausgearbeitet.
Weitere Neuregelungen sind zwar noch nicht beschlossen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie im Jahresverlauf 2006 in Kraft treten.
- Voraussichtlich zum ersten April wird es zwei neue Verkehrszeichen geben. Das Zeichen 327 steht vor Tunnels und legt verbindlich fest, dass im Tunnel mit Licht gefahren werden muss und nicht gewendet werden darf. Das Zeichen 328 regelt die Benutzung so genannter Nothaltebuchten.
- Die vom ADAC geforderten und von der Politik versprochenen steuerlichen Anreize zur Förderung der Partikelfilter bei Pkw mit Dieselmotor könnten endlich umgesetzt werden. Absichtserklärungen der Politik zufolge soll Zumindest die Nachrüstung mit 250 Euro gefördert werden.
- Im Kampf gegen den Feinstaub wird wieder über eine Plakettenregelung diskutiert werden. Der ADAC hat sich in der Vergangenheit mehrfach dazu geäußert und die Maßnahme als nicht zielführend abgelehnt.
- Abgasuntersuchung für Motorräder.
- Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der Probezeit.
- Eine Änderung der StVO wird Autofahrer dazu verpflichten, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneter Ausrüstung am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierbei geht es insbesondere um die Reifen. Einfache Verstöße werden mit 20 Euro geahndet, bei zusätzlicher Behinderung drohen 40 Euro und ein Flensburgpunkt.
- Höhere Bußen bei ungenügendem Sicherheitsabstand, bei falscher oder fehlerhafter Ladungssicherung und bei Fehlverhalten an Bahnübergängen. Wer beispielsweise bei Tempo 100 bis auf 15 Meter auffährt, riskiert 150 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Noch schlimmeres Drängeln wird mit bis zu 250 Euro und drei Monate Fahrverbot geahndet.
- Helmpflicht für Quads und Trikes, unabhängig von der Art der Zulassung.
- Schon seit Jahren bemüht sich die EU um die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Ein im vergangenen Jahr verabschiedeter Rahmenbeschluss muss bis zum März 2007 in nationales Recht umgesetzt werden.
Quelle: ADAC
Allgemein:
Neue Besen kehren gut - dieses Sprichwort gilt auch für die neue Regierung. Zahlreiche Beschlüsse und Absichtserklärungen zum Abbau von Subventionen und Steuerermäßigungen sind bereits bekannt geworden, viele weitere Vorschläge liegen in den Schubladen. Die Bürger müssen sich auf höhere Belastungen einstellen, denn steigende Abgaben und sinkende Steuervorteile werden die möglichen Lohnzuwächse wohl mehr als aufzehren und die finanzielle Situation vieler Haushalte kaum verbessern, schreibt die Postbank und gibt einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen.
Neue Steuersätze für Rentner
Die mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossene kontinuierliche Anhebung des Steueranteils für gesetzliche und betriebliche Renten setzt sich im neuen Jahr fort. Das bedeutet: Neurentner ab 2006 müssen nunmehr 52 Prozent ihrer Altersversorgung (außer Privatrenten) beim Finanzamt abrechnen. Positiv: Vom Einkommen wird zunächst der Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro (Eheleute: 15.328 Euro) abgezogen. Können Ruheständler zusätzlich Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen, so mindern auch diese das persönliche Einkommen.
Von Nebeneinkünften bleiben Neurentnern, die 2006 das 65. Lebensjahr vollenden, nur noch 38,4 Prozent steuerfrei, maximal 1.824 Euro pro Jahr. Für ältere Ruheständler bleibt der Altersentlastungsbetrag dagegen unverändert bei 40 Prozent bzw. maximal 1.900 Euro im Jahr. Ähnliche Sätze gelten für Pensionäre: Wer erstmals 2006 eine Pension erhält, darf nur noch 38,4 Prozent Versorgungsfreibetrag steuerfrei abziehen. Der Höchstsatz liegt bei 2.880 Euro, plus 864 Euro für Zuschläge.
Höherer Sonderausgabenabzug für Arbeitnehmer
Parallel zur Besteuerung der Renten stellt der Gesetzgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Rürup-Verträgen sowie Einzahlungen in landwirtschaftliche und berufsständische Versorgungswerke schrittweise steuerfrei. Ab Januar 2006 können Arbeitnehmer 62 Prozent ihrer Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) als Sonderausgabe von ihren Einkünften abziehen. Die abzugsfähige Höchstgrenze liegt künftig bei 12.400 Euro.
Riester-Rente
Höhere Sonderausgaben und größere staatliche Zuschüsse warten ab 2006 auf Riester-Sparer: Die Grundzulage steigt von 76 auf 114 Euro, die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro pro Kind. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge liegt künftig bei 1.575 Euro. In diesem Höchstsatz sind die gezahlten staatlichen Zulagen allerdings bereits enthalten. Um in den Genuss der vollen Zulagen sowie des Höchstabzuges der Sonderausgaben zu gelangen, muss jeder Riester-Sparer einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser steigt ab 2006 auf drei Prozent (bisher 2%) der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen. Allerdings braucht der Eigenbeitrag den maximal abzugsfähigen Sonderausgabenbetrag (1.575 Euro) – jeweils vermindert um die staatlichen Zulagen – nicht zu übersteigen.
Neue Grenzwerte in der Sozialversicherung
Wie jedes Jahr steigen auch 2006 die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Erfreulich: Die bisherigen Grenzwerte werden nur leicht angehoben. Ab kommendem Jahr gilt:
* Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 5.200 Euro monatlich auf 5.250 Euro in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern bleibt der Höchstsatz von 4.400 Euro monatlich konstant.
* Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung ist an die Rentenversicherung gekoppelt, es gelten also die vorgenannten Beiträge.
* Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird im Jahr 2006 bei 42.750 Euro liegen, das entspricht einem Monatsverdienst von 3.562,50 Euro. Dieser Satz gilt in Ost und West gleichermaßen.
Originaltext der Bundesregierung Edit Gamma-Ray: zusätzliche Information der Bundesregierung eingefügt - 19.10.2005
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird - wie in der Vergangenheit auch - an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2006 wird auf 47.250 Euro festgesetzt. Diese Grenze entspricht - wie bisher - dem Wert von 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der danach festgesetzten Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2006 42.750 Euro betragen. Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
* Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gilt auch für die Pflegeversicherung.
Versicherungspflichtgrenze:
* Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bundeseinheitlich bis zu einem Verdienst von 3.937,50 Euro im Monat (bisher 3.900 Euro). Das Jahressalär kann demnach bis zu 47.250 Euro betragen. Wer mehr verdient, kann sich aussuchen, wo er krankenversichert sein möchte - entweder gesetzlich oder privat.
* Familienangehörige von gesetzlich Krankenversicherten sind bis zu eigenen Einkünften von 345 Euro im Monat kostenfrei mitversichert. Für geringfügig Beschäftigte gilt die Grenze von 400 Euro.
Geplante Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2006
Die neue Bundesregierung hat zahlreiche Vorhaben zur Änderung des Steuerrechts und zum Abbau von Subventionen angekündigt. Zum 1. Januar 2006 sollen folgende Regelungen in Kraft treten:
* Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen. Bislang konnten solche Zahlungen bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 11.000 Euro steuerfrei einbehalten werden
* Besteuerung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ab einem Stundenlohn höher als 25 Euro
* Wegfall der Eigenheimzulage
* Abschaffung der degressiven Gebäudeabschreibung für Mietwohngebäude
* Entfallen des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten
* Wegfall der Vorteile für Steuersparfonds
* Aufhebung der Steuerbefreiung bei Übungsleitervergütungen von gegenwärtig 1.848 Euro im Jahr
* Abschaffung der steuerlich abziehbaren Schulgeldzahlungen an staatlich anerkannte Schulen (bislang bis zur Höhe von 30 Prozent möglich)
* Wegfall der Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers
Geplante Änderungen zum 1. Januar 2007
* Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf Nahrungsmittel, Bücher etc. soll erhalten bleiben.
* Einführung der so genannten Reichensteuer ab einem Einkommen von 250.000/500.000 Euro (Ledige/Verheiratete). Spitzenverdiener zahlen dann für jeden Euro über diesen Grenzen 45 statt bisher 42 Prozent Einkommensteuer.
* Kürzung der Entfernungspauschale: Steuerzahler sollen für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit leer ausgehen. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen dann wie gewohnt 30 Cent pro gefahrenen Kilometer geltend gemacht werden.
* Wegfall des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn das Heimbüro nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist
* Einschränkung bei der Abzugsfähigkeit von Geschenkeaufwendungen und Bewirtungskosten
* Steuerpflicht von privaten Veräußerungsgewinnen bei vermieteten Immobilien und Wertpapieren. Die Spekulationsfreiräume von zehn Jahren bzw. einem Jahr sollen ab 1.1.2007 entfallen, die Veräußerungsgewinne mit 20 Prozent pauschal besteuert werden.
* Aufhebung der Steuerbefreiung für Auslandszuschläge
* Reduzierung des Sparerfreibetrags von 1.370 Euro (Single) bzw. 2.740 Euro (Verheiratete) auf 750 bzw. 1.500 Euro. Die Werbungskostenpauschale soll erhalten bleiben.
* Einzige Erleichterung ab 2007 soll die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent sein.
* Dem steht jedoch die voraussichtliche Anhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,5 auf 19,9 Prozent gegenüber.
Noch in der Diskussion
* Die Erhöhung der Dienst- und Geschäftswagenbesteuerung von derzeit 1 Prozent des inländischen Listenpreises auf eventuell 1,5 Prozent
* Die Abschaffung der bisherigen Steuerklassen zugunsten eines Anteilssystems, mit dem jeder Ehegatte künftig so viel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht
* Die Erhöhung der Buchführungsgrenze für Unternehmen von bislang 350.000 Euro auf 500.00 Euro
* Einführung eines einkommensabhängigen Elterngelds ab 2008
Quelle: FONDS professionell
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