[Frage] Erste Instanz?

Erste Instanz

Hallo Hella,

wissen.de sagt das dazu:

die einzelne Stufe einer in Über- und Unterordnung gegliederten Behördenorganisation gleicher sachlicher Zuständigkeit, in deren Instanzenzug ggf. mehrere dieser Instanzen von unten nach oben zu durchlaufen sind (z. B. Gemeinde, Kreis, Bezirk, Land [Bund]).

Und zu Instanzenzug:

der Weg, den ein Rechtsstreit von der ersten Instanz durch Rechtsmittel (Berufung, Revision) in zwei oder drei Stufen zu übergeordneten Gerichten nehmen kann, in Zivilsachen etwa: Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof.

Viele Grüße

Micha
 
also zu "Erste Instanz" fällt mir nur " Letzte Instanz" ein.
Eine teilweise sehr erfolgreiche Musikgruppe. (In einem gewissen Gangre natürlich)

Werbung will ich hier natürlich nicht machen, weil die Zeiten sind vorbei :D


edit: ps: ich vergaß zu erwähnen das mein Schwesterchen dort mitgesungen hat - als Sopranistin :)
 
Hela

Bei Arbeitsgerichtsachen ist die ersten Instanz die sogennante Schlichtung.
Erst wenn dieser Gang nichts bringt geht es vors Landesgericht.



Ist jedenfalls bei mir so :) :) :) :)
 
:) Hella,

ich hoffe, ich krieg's noch hin, was ich damals in meiner Ausbildung gelernt habe:

Zum Beispiel bei Privatpersonen:

1. Instanz / Amtsgericht - Zivilprozess (kommt auf die Höhe des Streitwertes an)

dagegen kann man Berufung einlegen, dann geht es zur

2. Instanz / Landgericht - hier ist dann Schluss, ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht.

___________________

1. Instanz / Landgericht (wenn der Streitwert so hoch ist, dass das Amtsgericht nicht entscheiden darf)

dagegen kann man Berufung einlegen, dann geht es zur

2. Instanz / Oberlandesgericht - hier ist auch Schluss, ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht.

___________________


Wie es bei Kapitalverbrechen aussieht, weiß ich nicht mehr genau. Ich glaube aber, das fängt mit dem Landgericht als 1. Instanz an.

Legt der Beklagte Berufung ein, geht es zum Oberlandesgericht als 2. Instanz.

Hier gibt es ein weiteres Rechtsmittel, nämlich die Revision. Dann geht es zum Bundesgerichtshof als 3. Instanz.

Hier bin ich mir aber nicht ganz sicher!

______________________

So sind sämtliche Verfahren aufgegliedert, auch im Strafprozess.
 
Hella, vielleicht solltest Du Dich nochmal zu diesem Thema melden, damit wir wissen, ob sich die Sache erledigt hat... :)
 
Oben