Hella,
ich hoffe, ich krieg's noch hin, was ich damals in meiner Ausbildung gelernt habe:
Zum Beispiel bei Privatpersonen:
1. Instanz / Amtsgericht - Zivilprozess (kommt auf die Höhe des Streitwertes an)
dagegen kann man
Berufung einlegen, dann geht es zur
2. Instanz / Landgericht - hier ist dann Schluss, ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht.
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1. Instanz / Landgericht (wenn der Streitwert so hoch ist, dass das Amtsgericht nicht entscheiden darf)
dagegen kann man
Berufung einlegen, dann geht es zur
2. Instanz / Oberlandesgericht - hier ist auch Schluss, ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht.
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Wie es bei Kapitalverbrechen aussieht, weiß ich nicht mehr genau. Ich glaube aber, das fängt mit dem Landgericht als 1. Instanz an.
Legt der Beklagte Berufung ein, geht es zum Oberlandesgericht als 2. Instanz.
Hier gibt es ein weiteres Rechtsmittel, nämlich die Revision. Dann geht es zum Bundesgerichtshof als 3. Instanz.
Hier bin ich mir aber nicht ganz sicher!
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So sind sämtliche Verfahren aufgegliedert, auch im Strafprozess.