[Diskussion] Fahrrad & Alkohol

dad1881

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Fahrrad & Alkohol

Guten N@bend Board,

habe mal ein frage ich weiss nicht genau die Korrekte Antwort. Es geht um folgendes ....

ich wahr gerade mit meinem Bruder und mit dem Fahrrad unterwegs und wir hatten einen määächtigen Durst
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. Und da haben wir uns ein
Veltins V+ Energy am Kiosk gekauft, ich hatte sogar bevor ich das Veltins V+ Energy getrunken habe 1 Diebels Dimix getrunken.
Und da habe ich ein bisschen nachgedacht
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ist das nicht sogar VERBOTEN
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. Was ist wenn jetzt die Polizei an uns vorbei fährt, bekommen wir dann ärger
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.
Und wie es dann so kamm ist uns 2 Minuten später die Polizei entgegengekommen. Die haben es aber zum Glück nicht mitbekommen das wir eine Flasche Verltins V+ Energy in der Hand hatten. Ich möchte nun von euch wissen ob das jetzt ärger gegeben hätte
wenn die Polizei es mitbekommmen hätte !!

Ich weiß es nicht mehr genau deswegen meine Frage.
Ist Fahrrad fahren und gleichzeitig Alkohol trinken Verboten ?????​
 
Selbstverständlich ist es Verboten Alkohol zu Trinken und mit dem Rad zu fahren da ihr am Strassenverkehr teilnehmt .Und euch somit an die Strassenverkehrsordnung zu halten habt .
 
Da du am Öffentlichen Verkehr teilnimmst, ist betrunken Fahrrad fahren ebenso verboten, wie betrunken Auto fahren, folglich kann dir sogar dein Auto-Führerschein wegen sowas abgenommen werden.

Lediglich die Grenzen liegen beim "Betrunken-Fahrrad-Fahren" anders.

1. Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 1,6) Promille:

A. nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

B. strafbar nach § 316 StGB, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 1 Jahr)
FAQ: Regelstrafen für Ersttäter; Anzahl Tagessätze, Dauer Sperrfrist usw.

C. strafbar nach § 315c StGB, wenn es alkoholbedingt zu einem Verkehrsunfall kommt oder ein anderer Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wird:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- zivilrechtliche Haftung für den Unfallschaden, die private Haftpflicht kann unter Umständen eine Regulierung ablehnen (wegen grober Fahrlässigkeit).

Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist im Rahmen des Strafverfahrens nicht vorgesehen, ebensowenig ein Fahrverbot.
Auch eine MPU ist nicht automatisch vorgesehen.
Erst bei einem zweiten Alkoholverstoß (z.B. Fahrt mit 0,51 Promille als Kraftfahrer) würde eine MPU angeordnet.
Wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, wird ein ärztliches Gutachten verlangt.

2. Alkoholgehalt im Blut ab 1,6 Promille:
in jedem Fall strafbar nach § 316 bzw. § 315c StGB:
7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 1 Jahr)
FAQ: Regelstrafen für Ersttäter; Anzahl Tagessätze, Dauer Sperrfrist usw.
falls die Voraussetzungen von 1.C erfüllt sind, so treten auch die dort genannten Folgen ein
die Führerscheinstelle ordnet eine MPU an, um die Eignung als Kraftfahrzeugführer zu überprüfen;
wird diese nicht bestanden, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die MPU-Anordnung sollte zwar zeitnah aufgrund einer Mitteilung der Polizei/Staatsanwaltschaft an die Führerscheinbehörde erfolgen,
oftmals wartet die Führerscheinstelle jedoch den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ab.
Wird sie darüber nicht zeitnah informiert, so kann in Einzelfällen die MPU-Anordnung auch erst einige Jahre später kommen, wenn mindestens ein weiterer Punkt in Flensburg dazu führt, dass das KBA die Führerscheinstelle auf das Vorhandensein von 8 Punkten hinweist, damit die Maßnahmen nach § 4 (3) Nr. 1 StVG ergriffen werden können.

Bzgl. der Folgen keine Gewähr :angel
 
Hast du einen Führerschein und ein Auto, bist also aktiv im Verkehr dabei ?
 
Das man ein FS hat und gleichzeitig alkoholisiert Fahrrad fährt, muß nicht immer automatisch zum Verhängnis werden. :)
Ich bin mal voll wie'n Rettich übern Ku-Damm über eine rote Ampel gehuscht.
Prompt wurde ich angehalten und nach einem gültigen FS gefragt.
Ich verneinte, mit dem Gedanken das es jetzt eh wurscht ist was man sagen würde. Die nette Grünpflanze hielt es daraufhin aber doch für unnötig, meine Personalien bei der Zulassungsstelle zu überprüfen. :D



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