Telefongespräch mitschneiden nur mit Erlaubnis?

Bogart

treuer Stammgast
Hallollo,

wollte mal wissen, ob man erst um Erlaubnis fragen muss, wenn man ein Telefonat mitschneiden (aufzeichnen) will?
Habe mir nämlich jetzt ein Telefon gekauft, bei dem das möglich ist.
Wäre ganz praktisch, wenn man z.B. am Tele von anderen (Firmen) was versprochen bekommt und sie es nicht einhalten. Vor allem wenn's um Geld geht.
Dann hätte ich wenigstens einen Nachweis falls die einen auf "keine Ahnung" machen.
 
AW: Telefongespräch mitschneiden nur mit Erlaubnis???

Aber klar doch musst du so etwas sagen, bedenke aber auch das Telefonmitschnitte (egal ob ohne oder mit Erlaubniss) nich vor Gericht verwertbar sind, sondern dort nur als "Gedankenstütze" dienen können.
Bei allem aber eines Bedenken, schon der Anstand gebietet es einem egal in welchem Fall du so etwas machst : Immer ankündigen.
 
AW: Telefongespräch mitschneiden nur mit Erlaubnis???

Ist aber eine gute Idee zur Abwehr fragwürdiger Angebote. Einfach mal bei so einem Spam-Anruf fragen, ob der Gegenüber damit einverstanden ist, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Da dürfte der eine oder andere aufdringliche Telefonverkäufer erstmal zusammenzucken... :ROFLMAO:
 
AW: Telefongespräch mitschneiden nur mit Erlaubnis???

Daran hab ich noch gar nicht gedacht :eek:
Da eröffnen sich ja ungeahnte Möglichkeiten diese Werbeanrufer richtig in die Pfanne zu hauen :funny
Ich mach mir gleich mal ein paar Pläne dafür.
Äh,... ich muss weg... :weg
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Telefongespräch mitschneiden nur mit Erlaubnis???

Hatte das gleich Prob auch schon :crazy

wie schon gesagt wurde, einfach nach den üblichen Floskeln am Anfang eines Telefonats beiläufig erwähnen das dieses Gespräch aufgezeichnet wird !

Meistens kommt von der Gegenseite ein ca. 30sek Schweigen und die Nachfrage ob damit gemeint ist das dieses Gespräch aufgezeichnet wird :grins

Aber Du kannst (selbst mit Ämtern) ein richtig angenehmes Gespräch führen ... und freundlich sind die, das glaubt man kaum :ROFLMAO: :grins :ROFLMAO:
 
meine frage:
muss ich es konkret bei jedem telefonat sagen?
oder reicht es bei einer person es einmal zu sagen so in etwa: "ich bitte zu beachten, dass unter diesem anschluss jedes telefonat mitgeschnitten wird"
da ihc gerade einen rechtsstreit mit meiner exfreundin habe und sie grundsätzlich über jede aussage und verabredung streitet und es somit ausgeschlossen wäre, weil sich das telefonat ja nicht veändert.
 
sickman2o0o schrieb:
meine frage:
muss ich es konkret bei jedem telefonat sagen?
oder reicht es bei einer person es einmal zu sagen so in etwa: "ich bitte zu beachten, dass unter diesem anschluss jedes telefonat mitgeschnitten wird"
da ihc gerade einen rechtsstreit mit meiner exfreundin habe und sie grundsätzlich über jede aussage und verabredung streitet und es somit ausgeschlossen wäre, weil sich das telefonat ja nicht veändert.
Ja, es sei denn, du lässt es dir schriftlich geben.
Denn sonst kann sie ja so tun, als habe sie keine Ahnung, dass du es ihr gesagt hast (oder irgendwann man gesagt hast). Wenn du es sagst, so ist es dann auch auf dem Band mit drauf und sie kann dir nichts anhaben.
So denke ich.
 
hi, na wenn ich es bei einem telefonat sage, dass die telefonanlage ab jetzt immer aufzeichnet, is dies ja auch mit drauf auf der aufnahme...
könnte das nicht reichen?
schriftlich, ginge auch sms mit empfangsbestätigung?
 
Erschöpfend und vor allem verlässlich wird Dir das nur ein Anwalt sagen können. Was Du hier bekommst sind ausschließlich persönliche Meinungen von mehr oder minder interessierten Laien.

Entscheidend ist doch, ob es konkrete gesetzliche Vorgaben gibt und wie diese dann lauten. Besagt eine Regelung, dass man den Anrufer bei jedem darüber informieren muss, dass aufgezeichnet wird, dann nützt es Dir nichts, zu beweisen, dass Du des ein mal getan hast, auch wenn dabei eindeutig klar wird, dass das auch für die Zukunft gilt.
 
Einfach eine Bandansage vorschalten:
Alle auf diesem Anschluss eingehenden Telefonate werden aufgezeichnet und archiviert. Sollten Sie dagegen Einwände haben legen Sie bitte auf!
Ich habe absolut keine Ahnung ob so eine Vorankündigung formaljuristisch irgendeine Relevanz hat, aber seine Wirkung wird das imho nicht verfehlen.
 
Zuerst mal bekommt das keiner mit, wenn ich das Band dazuschalte. Und wenn ich mit dem Mitschnitt nicht hausieren gehe, das Gespräch also im Notfall nur als Gedächtnißstütze verwende, kann doch garnix passieren. Wo kein Kläger, da auch kein Richter. So einfach ist das.

Aber putzige Reaktionen kommen immer bei Rundfragen und so 'nem Scheiß, wenn du aus Borniertheit mitschneiden ankündigst. :D
 
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