[Politik] Antidiskriminierungsgesetz (ADG)

chmul

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Antidiskriminierungsgesetz (ADG)

Die aktuelle Ausgabe der 'Wirtschaftswoche' beschäftigt sich in einem Artikel mit dem ADG, das bisher nur als Fraktionsentwurf vorliegt und dafür sorgen soll, dass europäische Vorgaben in deutsches Recht übernommen werden.

Ziel ist die Verhinderung von Diskriminierung (=unbegründete (mit Nchteilen verbundene) Ungleichbehandlung) wegen Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Identität, Religionszugehörigkeit, Rasse bzw. ethnischer Herkunft oder Behinderung. Ein gutes Ziel, wie die meisten von uns vermutlich bestätigen werden.

Wie so oft folgt aber gleich das große 'aber'. Es ist nämlich alles nicht so einfach. Es fängt damit an, dass das Gesetz von vorneherein eine Menge Ausnahmen enthalten wird. Das ist auch notwendig, ansonsten müsste zum Beispiel die katholische Kirche mit einer Klage rechnen, wenn sie einen homosexuellen Moslem nicht einstellen will. Auch für Vermieter, die in ihrem Nahbereich vermieten wollen (z.Bsp. im gleichen Haus) sollen nicht gezwungen werden jeden Mieter zu akzeptieren.

So weit so gut. Leider ist schon jetzt klar, dass am Ende wieder die Gerichte entscheiden müssen, weil das Gesetz in vielen Punkte nicht eindeutig formuliert ist. Familienministerin Schmidt nennt das verniedlichend "ein lernendes Gesetz".

Künftig reicht es einem abgelehnten Bewerber (egal ob Job oder Wohnung) eine Anschuldigung gut zu begründen um dem Gegner die Beweislast aufzubürden, dass es sich eben nicht um eine Diskriminierung handelt. Nun ist es natürlich knifflig über ein Gesetz zu dieskutieren, dass noch nicht in seiner endgültigen Form vorliegt, es stimmt einen aber schon nachdenklich, wenn man liest, dass die Koalition in einigen Punkt weit über die Vorgaben der EU hinausschießt. Beispielsweise in bezug auf vorbeugende Maßnahmen oder die Haftung für Dritte (wenn also mein Kunde meinen Arbeitnehmer diskriminiert, muss ich ggf. den Schadenersatz zahlen) oder beim Verzicht auf Höchstgrenzen bei Schadenersatzzahlungen.

Besonders argwöhnisch wird die geplante Möglichkeit beäugt, Forderungen an Antidiskiminierungsvereine abzutreten. Die Warung vor einer weiteren Welle von Abmahnvereinen ist in diesem Zusammenhang nicht unbegründet.

In Deutschland wird ja häufig vor amerikanischen Zuständen gewarnt (beliebtes Schlagwort "hire and fire"). Diese Vorsicht ist beim ADG allerdings auch angebracht. In den USA besteht ein solches Gesetz schon sehr lange, als Kompensation für mangelnden Kündigungsschutz. Die 'Wirtschaftswoche' listet ein paar Beispiele auf.

Ein Unternehmer wehrte die Forderung einer Angestellen nach Gehaltserhöhung mit dem Satz 'Sie können doch einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen' ab und ist damit Schuld daran, dass seine Firma nun eine Million Schadenersatz zahlen muss.

Eine Bekleidungskette verglich sich mit einer Gruppe von Klägern (Vergleichssumme 40 Mio. Dollar) und sagte zu, künftig mehr schwarze, asiatische und hispanische Models einzusetzen.

Ein Rollstuhlfahrer aus Kalifornien erstreitet sich regelmäßig Schadenersatz von Restaurantbesitzern und Geschäftsinhabern. Von den durchschnittlich 20.000 Dollar die er erstreitet, bleiben zwar nur 4.000 übrig, aber immerhin hat er rund 100 Klagen anhängig....

:stupid
 
Re: Antidiskriminierungsgesetz (ADG)

Original geschrieben von chmul
Künftig reicht es einem abgelehnten Bewerber (egal ob Job oder Wohnung) eine Anschuldigung gut zu begründen um dem Gegner die Beweislast aufzubürden, dass es sich eben nicht um eine Diskriminierung handelt.

Das wird ein Spass.... da wird sich die Münchner Anwaltskanzlei ja noch ein zweites Standbein aufbauen können, wenn das so leicht ist, einen zu verklagen.... :stupid :stupid :stupid von 3
 
Im Umkehrschluß stellt dann die Gewährung von Vorteilen wegen Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Identität, Religionszugehörigkeit, Rasse bzw. ethnischer Herkunft oder Behinderung ebenfalls eine Ungleichbehandlung dar und diskriminiert mittelbar alle, die diese Vorteile nicht genießen dürfen.

Wer sich mal ein paar Vefahren zu den Gleichstellungsgesetzen (aus denen die sog. Frauenquote resultierte) ansieht wird wissen, das gerade über die "mittelbare Diskriminierung" ganz tolle Konstrukte denkbar sind.

Da wird viel Arbeit auf die Gerichte zu kommen.
 
Zu den Ausnahmen gehören auch solche Sachen wir 'Kinderteller' oder 'Seniorenkarte' usw.

Alles ganz easy und echt notwendig....

Wobei ich mir den Hinweis nicht verkneifen kann, dass das auch in bezug auf die Besetzung von Arbeitsplätzen gewaltige Auswirkungen haben wird. Laut 'Witschaftswoche' muss man als Arbeitgeber künftig jede Bewerbung (auch unaufgefordert erhaltene) eine Zeit lang archivieren, sonst könnte einen 'Organisationsverschulden' treffen!

Arbeitsplätze schaffen ist eine gute Sache, aber muss es ausgerechnet bei den Gerichten sein?
 
Boahh, bei uns in der Kantine gab es letzte Woche ein Holzfällersteak, da tun sich ja riesige Diskriminierungsabgründe auf.

Aber der Holzfäller war wohl schon älter, mein Steak war etwas zäh.
Ich hätte vielleicht doch besser das Kinderschnitzel nehmen sollen, das ist erfahrungsgemäß immer besonders zart :D
 
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