frage zum mietvertrag und stellplatz

Raymann_Brain

R. I. P.
moin
hab da mal nee frage zum stellplatz..
also der stellplatz steht mit im mietvertrag da wo sie zimmer aufgezählt werden..
von hand reingeschrieben zimmer bla kinderzimmerbla bad und dann kommt ein stellplatz..

jetz meine frage..wenn ich den nich nutz kann ich den vermieten oder auch so kostenlos anderen überlassen..oder kann der vermieter mir den wegnehmen wenn der im mietvertrag steht..
extra miete kostet er nich gehört halt zur wohnung..
kennt sich jemand da aus..
thx
 
Wenn´s im Vertrag steht bist Du der Besitzer und kannst auch untervermieten.
Der Eigentümer kann Dir ja auch nicht den Balkon wegnehmen, wenn Du ihn nicht nutzt.

Gruss
Tim
 
Verbindliche Rechtsberatung dürfen wir ja hier nicht geben, aber meine Meinung dazu kann mir ja keiner verbieten:

Was im Mietvertrag aufgeführt ist, gehört ohne Wenn und Aber zu der Mietsache. Du kannst also über den Stellplatz genauso verfügen, wie über Deine Küche oder Dein Badezimmer. "Untervermietung" jedoch ist eine andere Sache: Da muss der Vermieter erst gefragt werden.

Ich wohne zwar seit 20 Jahren nicht mehr zur Miete, aber ich denke, dass ich damit nicht sooo falsch liege :).
 
jau danke für eure antworten, was rechtsverbindliches wollt ich auch nich nur mal paar meinungen..

da ich nur mottorad fahr und ich gern einen netten nachbarn der kein parkplatz hat mit auf meinen stellplatz nehmen möchte ( gross genug isser ja für beides ) wollt ich halt mal fragen ob ich mir da gedanken machen muss das mir der vermieter den stellplatz wegnimt..

der andere nette bewohner über mir fing gleich an das darf ich nich , der möchte nämlich meinen stellplatz haben :)..

nich das der noch recht bekommt hrhrh..
 
Mehr als eine Meinung kann es bei ´Nicht-Juristen´ ja auch nicht sein.

Es besteht zwar eine Genehmigungspflicht hinsichtlich der Untervermietung (§540 Abs.1 BGB), allerdings kann diese eingeklagt werden, wenn ein berechtigtes Interesse von Dir besteht (§553 Abs.1 Satz 1 BGB).
Also, wenn Du stänkern willst, dann gibt es dazu viele Möglichkeiten :D


Genug gescherzt...
Tim
 
Es ist ja schließlich so, dass Du Deinen Stellplatz nicht untervermietest, sondern Deinem netten Nachbarn unentgeltlich erlaubst den Stellplatz mitzubenutzen. Von den 900 Euro die er Dir dafür monatlich in kleinen, unmarkierten Scheinen unter einer Brücke im Park übergibt, muss ja niemand etwas erfahren... :angel
 
Oben