[Information] Fahren trotz Fahrverbot! Frage!

Kahless

nicht mehr wegzudenken
Fahren trotz Fahrverbot! Frage!

Hi,

kurze erklärung zur Sache:

Habe Fahrverbot + Geldstrafe bekommen weil ich leicht über der Promillegrenze lag. Hatten zwar nach der Disco im Auto 5 Stunden gepennt aber hat nicht ganz gereicht naja egal. Führerschein brav abgegeben am MO und heute früh derb verpennt und somit zug zur Arbeit verpasst. Naja was dachte ich nimmst des Auto denn ich bin noch in der Probezeit da ich den Job erst seit 3.1 habe da kann ich mir nichts leisten. Zug würde über 1 Stunde dauern Auto 25 Min. deswegen diese Entscheidung.

Auf der Heimfahrt natürlich Polizei vor mir und das noch auf der Autobahn und ich durfte folgen. Ganz toll dachte ich mir naja aber der Job is es wert.

Meine Frage ist nun mit was habe ich zu rechnen?? Hatte sonst noch nie Probleme mit der Polizei und das war auch mein 1. Fahrverbot in 7 Jahren. Ich tippe auf eine weitere Geldstrafe... liege ich da richtig? Meine bin ja niemand der schon früher mal seinen Schein abgeben musste oder ähnliches. Weis jemand vielleicht was in ähnliches Fällen dabei rauskam also ich mein bei anderen Personen usw? Denke es wird auch berücksichtigt ob es das 1. mal ohne FS erwischt worden zu sein oder schon das 3. mal z.b.!

Hoffe mir kann jemand konkret ne Antwort geben wobei der Polizist meinte es läge im ermessen des Staatsanwalts etc.

Gruss
 
Das mit dem einen Jahr ist die höchststrafe und wird nur bei wiederholtem Fahrens ohne Führerschein angewandt. Hab ich einen Artikel gefunden im Netz.

Sonst würde ja jeder dem sowas mal passiert in Knast wandern und das is Blödsinn!
 
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

§ 94 Strafprozessordnung

Beweisgegenstände

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.

Noch Fragen ? Was anderes hast du nicht gemacht...

Ach ja, geht noch weiter, wenn du Pech hast:
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

Die Verwahrungsgebühr für dein Auto darfst du dann auch noch blechen. :(
 
Trotzdem muss es abgewägt werden denn es trifft auch Punkt eins bei mir zu und da steht Knast ODER Geldstrafe. Also kann man eigentlich nur abwarten wie derjenige der die Sache bearbeitet drauf ist.

Ich tippe eher auf eine Geldstrafe. Da ich in vergangener Zeit noch niemals wegen irgendetwas verurteilt wurde etc.

Und ich habe es sofort zugegeben und nicht rummgelogen oder was verschwiegen auch das kann sich positiv auswirken.

Hab denen auch erklärt wegen Arbeit und er hat das alles notiert.
 
Ein Taxi wäre sicher billiger gewesen

Gebe dich auf jeden Fall einsichtig bei dem anstehenden Prozess, vielleicht hast ja dann Glück.
 
Wenn du bislang keine Probleme in diesem Bereich hattest, wird es
sehr wahrscheinlich auf GS hinauslaufen.
Die Gefängnisse sind zu überfüllt, um auch solche Kandidaten noch aufzunehmen ;)
 
Tjo, du kannst nur noch darauf hoffen, dass der Richter einen guten Tag erwischt...

Und noch ein Tip: Nimm dir einen Anwalt!
Du hast richtige Problem, das Glaub mal ja...
180 Tagessetze heißt ja nichts anderes, als dass Du ein halbes Jahr für lau arbeiten darfst, das kann richtig ins Geld gehen!
 
Coole Tabelle danke :)

Hat jemand ne Ahnung wie lange die brauchen bis die solche Fälle bearbeitet haben??

Also wann ich mit Post rechnen kann?
 
Das dich der Staatsanwalt am Arsch hat steht hier ja schon mehrfach.

Was mich "wundert" ist das dich die Polizei von der Autobahn geholt hat.

Bin recht viel unterwegs. Was ich noch nie gesehen hab ist die die Bullen einen grundlos von der Autobahn holen, schlimmer noch -> nur Verkehrsrowdys werden von der Autobahn geholt.

Dann noch Probezeit, ohne Lappen ?

Knast seh ich auch nicht.

Dafür aber: Fahrverbot, Idiotentest, Nachschulung, Geldstrafe, verlängerte Probezeit nach wiedererteilung.
 
Original geschrieben von Brummelchen
Wenn du bislang keine Probleme in diesem Bereich hattest, wird es
sehr wahrscheinlich auf GS hinauslaufen.
Die Gefängnisse sind zu überfüllt, um auch solche Kandidaten noch aufzunehmen ;)

Wenn du dich mal da nicht irrst.
 
Naja wie geschrieben hab ich den Job seit 3.1.

Ich fuhr halt hinter denen auf dem rechten streifen... bevor ich links rüber wollte stand schon da Bitte folgen.

War einfach saudummes Pech...

Wollte ja ab nächster Woche wieder Zug fahren und morgen hätte mich ein Kumpel mitgenommen.

PS: Wegen der Knastsache! Leute ich bin ERSTTÄTER und kein Schwerverbrecher!
 
Original geschrieben von Kahless
Naja wie geschrieben hab ich den Job seit 3.1.

PS: Wegen der Knastsache! Leute ich bin ERSTTÄTER und kein Schwerverbrecher!

Nee is klar, aber du weist doch selber was hier in unseren Staat los ist.

Da wird doch jeden Tag einen andere Sau durch das Dorf getrieben.

Wenn ich mal viel viel Zeit habe, schreibe ich mal meine Lebensgeschichte.
 
Öhm, würde sagen: Jo

Ergo macht sich ein RA doch bessser ;)

(Weil du es nicht beim Fahrverbot lassen wolltest ;))
 
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