Weihnachts- und Urlaubsgeld - Künftig nur für Gewerkschaftler?
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Das finde ich jetzt ziemlich heftig und ich frage mich, ob diese tarifvertragliche Ausgrenzung von Nichtgewerkschaftsmitgliedern überhaupt rechtlich abgesichtert ist.
Außerdem könnte man das ganze auch noch ausweiten auf andere Leistungen und vielleicht auch auf die Arbeitsbedingungen.
Mit Bonus-Leistungen für Mitglieder in Tarifverträgen will die Gewerkschaft Ver.di in Niedersachsen ihren Mitgliederschwund bremsen. Denkbar sei etwa, dass es Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur für Ver.di-Mitglieder gebe, sagte der Landeschef der Dienstleistungsgewerkschaft, Wolfgang Denia, am Donnerstagabend in Hannover. Damit würde es sehr viel spürbarer, dass sich Gewerkschaftsmitgliedschaft lohne. Die Zahl der Ver.di-Mitglieder in Niedersachsen sei in diesem Jahr um "drei bis dreieinhalb" Prozent auf rund 300.000 gesunken.
Denia sagte, Ver.di wolle mit Arbeitgebern - vor allem bei Haustarifverträgen - Vereinbarungen darüber treffen, dass bestimmte Tarif-Bestandteile nur noch Gewerkschaftsmitgliedern zu Gute kämen. "Idealtypisch" solle ein Tarifvertrag künftig nur noch Anwendung für Gewerkschaftsmitglieder finden. Dies sei aber ein langfristiger Prozess.
Grund für die Pläne sei auch, dass in vielen Betrieben der "Solidaritäts-Gedanke" gelitten habe. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder könnten nicht mehr erwarten, dass für sie die gleichen Konditionen gelten wie für Gewerkschafter, die sich an Protestaktionen oder Arbeitskämpfen beteiligten. Denia: "Niemand erwartet, dass er, wenn er aus der Kirche austritt, noch vom Pfarrer bestattet wird."
Denia will damit dem Beispiel der IG Metall in Nordrhein-Westfalen folgen. Dort waren rund ein Dutzend Tarifvereinbarungen abgeschlossen worden, die spürbare Sonderleistungen für Gewerkschaftsmitglieder vorsehen. "Wir sehen nicht mehr ein, dass unsere Mitglieder entscheidend zum Tariferfolg beitragen und wie andere behandelt werden, die sich raushalten", hatte der Leiter des IG Metall-Bezirks Nordrhein-Westfalen, Detlef Wetzel, gesagt.
Arbeitgeber-Verbände hatten die Bonus-Leistungen scharf kritisiert. Solche Regelungen seien nicht haltbar und könnten vor Gericht jederzeit angefochten werden, hieß es.
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Das finde ich jetzt ziemlich heftig und ich frage mich, ob diese tarifvertragliche Ausgrenzung von Nichtgewerkschaftsmitgliedern überhaupt rechtlich abgesichtert ist.
Außerdem könnte man das ganze auch noch ausweiten auf andere Leistungen und vielleicht auch auf die Arbeitsbedingungen.