Fragen zu Einbruchdiebstahl

bx-8017

schläft auf dem Boardsofa
Hi,

ich und meine Frau waren eine Woche vereist. Am vorletzten Urlaubstag fief uns mein Schwiegervater an und berichtete, dass in unserer Wohnung eingebrochen wurde.

Das ganze wurde gerade polizeilich aufgenommen.

Der Täter hatte es ganz geziehlt auf Schmuck und Bargeld abesehen. Alles weg !!

Ich bin zwar seit einem halben Jahr hausratsversichert, nur wir haben keinen einzigen Kaufbeleg oder Besitznachweis. Wer hat da schon? Es waren auch teilweise Geschenke oder Erbstücke.

Bekommen wir von der Versicherung jetzt nix ?? Wie sieht es mit Bargeld aus. Ich hatte auch 200 Euro lose in einer Schubladele liegen, im Schlafzimmer. Die Existenz von Bargald kann man ja auch nicht beweisen, wenn's erst mal gestohlen ist.

Der Wert der gestohlenen Sachen inkl. Bargled beläuft sich schätzungswiese so auf 900 Euro. Sind dies für die Versicherungen Peenuts und sie bezahlen anstandslos oder verlangt diese tatsächlich für jedes Gold- oder Silberkettchen Quittungen.

Hat jmd Erfahrung damit ?

Grüße
BX-8017
 
Hi,

ich glaube die Versicherungen behandeln das nach "Tabellen".

Da gibt es einen festgesetzten Geldbetrag. Also wenn du 50000,00 € oder nur 400,00 € zuhause hattest, bekommst du "nur" den festgestzten Satz. Wie hoch der ist weis ich nicht der ist wohl von Versicherung zu Versicherung verschieden.

Und was den Schmuck angeht, keine Quittung oder Kaufbelege, auch kein Geld.

Da wäre ja Tür und Tor geöffnet bei jedem Wohnungseinbruch.

Ist zwar "schäbig" was die Versicherungen da machen aber man muß sie auch verstehen.
Da würden ja die monatlichen Beiträge bald unbezahlbar werden.

Aber alles in allen wird man dann wenn der Geldbetrag nicht stimmt "Erstattung" sich mit der jeweiligen Versicherung wenn nötig bis vor Gericht streiten.

Warum???

Nun Versicherungen sind nichts weiter als Staatlich anerkannte Betrügerinstitute.

Ich wünsch euch jedenfalls viel Glück mit eurer Versicherung. :)
 
Hi,
das kann doch nicht wahr sein. Manche Ketten oder Ringe sind ja schon mehrere Jahrea alt. Man kann doch nicht verlangen, davon noch einen Beleg zu haben. Das ist doch Sch...... !!!

BX-8017
 
Kann ich nicht so ganz glauben, denn was soll man denn machen wenn einem beispielsweise die Wohnung komplett ausbrennt.
Selbst wenn man die Rechnung für jede Kleinigkeit aufgehoben hat sind die dann doch auch alle Papiere ein Opfer der Flammen geworden.

Was ist, wenn bei einem Einbruchsdiebstahl die Täter den Ordner mit den Rechnungen mitgehen lassen ? ;)
Ist natürlich unglaubwürdig, aber nur mal so als juristische Fallstudie ...
 
Ein guter Freund von mir ist Versicherungsfachmann - ich werde versuchen, ihn gleich heute zu erreichen. Er wird sagen können, wie das läuft und was man bei der Meldung beachten muss.
 
Im Vertrag sollten doch auch einige Infos enthalten sein, wann was bezahlt wird und ob und ggf. was man dann nachweisen muss.

@MeisterRickert

Henne oder Ei? Böse Versicherung oder Versicherungsbetrug? ;)
 
Hi Supi,

mein Vermögensberater war gerade hier und er sagte, dass dies schon auf Vertrauensbasis läuft, wenn man nicht gerade einen Schaden von 10tausenden von Euro meldet. Also was den Schmuck angeht, kommt bei uns vielleicht gerade mal 1500 - 2000 Euro zusammen. Ich denke mal, bzw hoffe, dass das ohne Belege klatt läuft.

Trotzdem bin ich mal gespannt auf die Aussage deines Bekannten.

Grüße
BX-8017
 
Ich habe eben mit meinem Freund telefoniert. Er konnte mir natürlich nur sagen, wie seine Gesellschaft das handhabt (ich nenne sie absichtlich nicht, denn garantiert findet sich sofort jemand, der behauptet, das seien überhaupt die schlimmsten :)):

Bargeld ist in der Regel bis zu einer gewissen Höhe, z.B. 1000 €, mitversichert. Als Nachweis kann z.B. ein Kontoauszug dienen. Beispiel: Man hat kurz zuvor 500 € abgehoben und gibt an, dass davon noch 250 übrig waren und diese gestohlen wurden. Aber auch Zeugenaussagen gelten als Nachweis, wenn z.B. ein Nachbar das Geld in einer Schublade hat liegen sehen, als er zu Besuch war.

Für Wertsachen und Schmuck ist üblicherweise ebenfalls eine bestimmte Höchstsumme im Vertrag festgeschrieben. So lange es kein richtig hochwertiger Schmuck wie z.B. ein Diamantring ist, kann man vom Versicherungsnehmer auch nicht verlangen, darüber eine besondere Liste oder Fotos anzufertigen.
Dann läuft es, wie Du schon geschrieben hast, auf Vertrauensbasis. Aber auch da können Zeugenaussagen hilfreich sein - irgendjemand wird sich sicher daran erinnern, das eine oder andere Stück mal gesehen zu haben.
Ein Tipp an dieser Stelle: Wer besonders teure Wertsachen zu Hause hat, sollte z.B. Fotos davon machen und diese zusammen mit den Belegen bei der Versicherung hinterlegen. Zu Hause im Schrank nützen diese Nachweise wenig, wenn die Hütte niederbrennt :D

Grundsätzlich sollten bei dieser Schadenssumme selten echte Probleme entstehen. Die nervliche Belastung und der Ärger dürften in Deinem Fall wahrscheinlich schwerer wiegen.
 
Original geschrieben von chmul
Im Vertrag sollten doch auch einige Infos enthalten sein, wann was bezahlt wird und ob und ggf. was man dann nachweisen muss.

@MeisterRickert

Henne oder Ei? Böse Versicherung oder Versicherungsbetrug? ;)

Nee is klar ne, das liegt manchmal so nah beieinander.

Aber man kann sagen:

Hat man erst einmal sein Geld von der Versicherung erhalten kann man sich zurücklehnen. Aber manchmal ist es ein weiter und Nervenaufreibender Weg.

:)
 
Hi,

mein Versicherungfritze hat nochmal angerufen. Ich solle mal nach Fotos suchen, auf denen meine Frau den Schmuck trägt. Das würde ja das Vertrauensverhältnis auch wieder positiv beinflussen.

Also, mal alle Fotokisten durchwühlen......

wird schon schiefgehen.

Danke
BX-8017
 
Oben