[Information] Arbeitslosengeld zurückzahlen?

precxx

schläft auf dem Boardsofa
Arbeitslosengeld zurückzahlen?

Servus.

Vielleicht hat einer von euch ähnliche Erfahrungen oder weiss sonst nen Rat.

Situation:

Ich war August/September 2002 arbeitslos gemeldet, da ich im Juli mitm Bund fertig war und im Oktober s´Studium angefangen hab.
Also habe ich Arbeitslosengeld bezogen.
In dieser Zeit habe ich jedoch noch vier Wochen UNBEZAHLTES Praktikum mit 35Std/Woche gemacht (fürs Studium).

Gestern, also ca. 1.5 Jahre nach dem Zeitraum schreibt mir das liebe Arbeitsamt/Agentur, dass sie den Betrag für die vier Wochen zurückhaben will.

Frage:

Stand mir nichts zu, obwohl ich im Praktikum nichts verdiente?
Ist nach 1.5 Jahren nichts verjährt?

thx
 
Auch wenn Du unentgeltlich "arbeitest", Du arbeitest. Und dann gibts auch kein Geld.
Wenn ich mich jetzt nicht irre, liegt die Grenze bei 15 oder 16 Stunden / Woche. Sobald Du mehr arbeitest, auch unbezahlt, zählst Du nicht mehr als arbeitslos.

Ob es verjährt ist? Keine Ahnung.
Da aber der Staat was von Dir will und nicht umgekehrt, wohl eher nicht. In die andere Richtung wäre es das bestimmt. :wand
 
Mit dem verjähren habe ich keine Ahnung.

Aber meine Frau hatte einmal ein ähnliches Problem, und ich fürchte fast, Du wirst um eine zurückzahlung nicht herumkommen.

Du darfst einen bestimmten Stundensatz im Monat nebenher arbeiten, ODER einen gewissen Geldbetrag nebenher erwirtschaften (Die genauen Sätze habe ich gerade nicht im Kopf).
Überfriffst Du eines von beidem, haben sie dich am Ar***.

Meine Frau hatte damals zur Probe gearbeitet, und kam 2 Stunden über den vorgeschriebenen Satz, und obwohl sie weit unter dem Geldbetrag geblieben ist, bekam sie ein Verfahren an den Hals.

Trotz Rechtsbeistand (Ein guter Freund, daher umsonst ;) :D ) mussten wir am Ende das Geld zurückzahlen, und bekamen noch eine Strafe aufgebrummt.
Sobald Du den Stundensatz überschreitest, ist es völlig egal was Du dabei verdient hast, auch wenn es unentgeltlich war.

Ich hätte Dir gerne eine erfreulichere Nachricht gegeben, aber vielleicht kennt jemand anderes noch einen Ausweg.

#EDIT
Koloth war schneller, aber das mit 16 Stunden kommt hin, ich habe auch noch so etwas in erinnerung.
 
Also genaues kann ich auch nicht sagen, aber es kommt auf die persönliche Sachanlage an.

Ich kann nur berichten, als ich arbeitslos war konnte ich nebenbei, mit Genehmigung des Arbeitsamtes, ein Praktikum (38Std./Woche) machen und habe mein Arbeitslosengeld weiterhin bekommen. Diente damals dazu mich auf den 1. Arbeitsmarkt zu etablieren.

In deinem Fall sieht das ja wieder anders aus.

Leider kann ich auch nichts mehr dazu sagen. Sorry !
 
Falls es nicht verjährt ist, kannst Du froh sein, wenn die Rechenkünstler "nur" das Geld zurückfordern und Dir nicht noch eine Strafe aufbrummen.

Vor wenigen Monaten hatte ich, nachdem meine Firma pleite war, auch mit den Sachbearbeitern zu tun.
Um für meinen neuen Job nicht ganz unvorbereitet zu sein, habe ich dann auch ein "Praktikum" gemacht. Dafür habe ich vom Arbeitsamt u.a. Fahrtkosten erhalten.
Weil ich dann sehr kurzfristig einen Job zum 01.07. bekommen habe, habe ich das Praktikum dann am 20.06. abgebrochen und dies auch dem Arbeitsamt gemeldet.

Kurz darauf bekam ich ein Schreiben
Die Entscheidung über die Bewilligung von Fahrtkosten wird für die Zeit vom 21.06. - 30.06.03 aufgehoben. Die zu Unrecht gezahlten Leistungen sind von Ihnen zu erstatten.

Begründung:

Sie haben die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmassnahme abgebrochen bzw. beendet. Somit haben Sie seit dem genannten Zeitpunkt keinen Anspruch auf Leistungen (§ 81 Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III-).

Die Entscheidung über die Bewilligung von Fahrtkosten ist für die Zeit vom 21.06. - 30.06.03 aus folgenden Gründen aufzuheben:

Sie wussten bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist. Wenn Sie dies nicht wussten, weil Sie das Ihnen ausgehändigte Merkblatt nicht gelesen haben, so ist dies als grob fahrlässig anzusehen (§ 48 Abs. 1 Satz 2Nr. 4 SGB X).

In der genannten Zeit wurde Ihnen Fahrtkosten in Höhe von 39,06 € zu Unrecht gezahlt. Dieser Betrag ist von Ihnen zu erstatten (§50 Abs. 1 SGB X).



Meine Antwort darauf war ähnlich freundlich
Sehr geehrte Frau ***,

gegen die Berechnung der Fahrtkosten auf dem Bewilligungsbescheid vom 23.06. und auch gegen die Berechnung der zu erstattenden Kosten auf dem Aufhebungsbescheid vom 26.06.03 wird fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Begründung:

Sie haben mir für den Monat Mai anteilig Fahrtkosten in Höhe von 15,84 € bewilligt sowie für Juni Fahrtkosten in Höhe von 75,24 €. Bei 5 Arbeitstagen im Mai (26.05. - 30.05), 22 Cent pro Kilometer und 9 Kilometer je einfache Streck kann der Betrag von 15,84 € nicht stimmen. Da fehlt ein voller Tag.
Jetzt fordern Sie ausserdem für die Zeit vom 21.06. - 30.06. Kosten in Höhe von 39,06 € zurück. Wenn man bedenkt, dass dieser Zeitraum genau ein Drittel des Monats Juni beträgt (bzw. 6 von 19 Arbeitstagen im Juni), die zurückverlangten Kosten aber mehr als die Hälfte des bewilligten Betrages für Juni ausmachen, so kann auch dieser Betrag niemals stimmen.

Sie wussten bzw. hätten wissen müssen, dass Ihre Berechnung fehlerhaft ist. Wenn Sie dies nicht wussten, weil sie die vier elementaren Grundrechenarten nicht beherrschen (Grundschule, Klasse 1 - 4), so ist dies als grob fahrlässig anzusehen.


Mit freundlichen Grüssen,

So ist das mit dem Echo. Wie man reinruft, kommt es wieder zurück.
Danach war erst mal für ca. 6 Wochen Funkstille :D, dann wurden meine Berechnungen anerkannt.
 
...In dieser Zeit habe ich jedoch noch vier Wochen UNBEZAHLTES Praktikum mit 35Std/Woche gemacht...

Stand mir nichts zu, obwohl ich im Praktikum nichts verdiente?

Genau da ist das Problem: Eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, daß Du dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehst. Durch Dein Praktikum war das aber nicht der Fall - das ist für Dich zwar Schade, aber aus Sicht des Arbeitsamtes korrekt.

Dir hätte allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe zugestanden. Wende Dich doch einfach mal an Dein zuständiges Sozialamt. Vielleicht läßt sich da im Nachhinein noch etwas regeln - mehr als "Nein" sagen können die auch nicht.
 
Ich könnte einen Roman über diesen komischen Verrein schreiben (Warum mache ich es eigentlich nicht ?:rolleyes: :D )

Auch mal eine Episode aus dem Leben eines ehemaligen Arbeitslosengeldbezieher.

Mein erster Arbeitstag bei meiner jetzigen Firma war der 5.Mai vergangenen Jahres.
Der 1. Mai war ein Feiertag, und der darauffolgende Freitag hatte die Firma geschlossen.
Ich hatte mitte April einen Tag Probegearbeitet, und konnte somit diesen 2.Mai ausgleichen.

Nachdem alles in trockenen Tüchern war, habe ich mich beim Arbeitsamt zum 1. Mai abgemeldet.
Der liebe Herr Sachbearbeiter meinte, er würde mich zum 2. Mai abmelden, da er der annahme war, das mir meine zukünftige Firma wohl kaum den 1. Mai Zahlen würde.
Vertrag hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch keinen, diesen bekam ich erst an meinem ersten Arbeitstag.
Dann bemerkte ich, das dieser aber doch schon auf den 1. Mai ausgestellt war.
Also wieder beim arbeitsamt angerufen, um die Sachlage klar zu stellen, und die zusicherung die zuviel bezahlten Bezüge (20 € ;) unverzüglich zurückzuüberweisen.

So weit so gut - dachte ich.
Ein paar Tage später bekam ich ein schreiben vom AA, von wegen vorsätzlicher Falschaussage etc mit Androhung eines Verfahrens.
Ich dachte ich bin im falschen Film, da wurde ich doch tatsächlich wie ein krimineller behandelt.
Wieder angerufen und etwas dampf abgelassen, dann kam nie wieder was.

Ich hoffe inständig nie mehr Arbeitslos zu werden, den mit dem Arbeitsamt möchte ich im Leben nichts mehr zu tun haben.
Noch nie habe ich so viel konzentrierte Inkompetenz auf einem Haufen erlebt.
 
:( ... verdammt, das hört sich ja alles net sooo gut an ... Naja, ich ruf bei dem Scheissverein (habe schon Erfahrungen wegen ner Freundin... da hocken echt nur Bekloppte) morgen mal an...

und frag die mal, wie die es sich vorstellen, dass ein Student nach 1.5 Jahren mal husch-husch über 600 Eus bezahlen soll...

Naja... trotzdem vielen Dank :)
 
Du hättest das AA über das Praktikum in Kenntnis setzen sollen. Auch wenn es unentgeldlich war. Es ist dann eine "Kann" Entscheidung ob du die Leistungen weiter bekommst oder nicht. Verjähren kann diese Angelegenheit nicht. Das AA lässt sich da manchmal schon einige Zeit.

Merke: Als Arbeitsloser bist du immer in der Nachweispflicht, auch wenn die Schuld nicht bei dir zu suchen ist. Immer aufschreiben wann was gemacht wurde, mit wen und wann gesprochen wurde. Auch wenn es nur telefonisch ist.
 
Also ich kann koloth nicht zustimmen. Allerdings wurde offensichtlich ein gravierender Fehler gemacht, nämlich das Praktikum vorher beim Arbeitsamt anzumelden!

Verjährung ja - aber hier greift die allgemeine Verjährung von drei Jahren laut BGB! :(

Auch Sozialhilfe greift nicht, weil diese nicht nachträglich gewährt wird (SGB).
 
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