Tequilla
assimiliert
Moin,
ich hab heute ein Packet bekommen. Der Excelberater vom Fachverlag für Computerwissen. Bestellt hab ich da nix. Lediglich vor 2 Wochen etwa eine Werbung erhalten die mich über diesn Kurs informieren sollte. Ich hab alles was da gekommen ist in den Freiumschlag gestopft, nen Zettel beigelegt Nicht angefordert, dankend zurück! und den Brief unfrei zurück geschickt, bisher eigentlich eine gute Methode um die Werbeflut im Briefkasten gering zu halten wenn der Absender schon einen Freiumschlag dabei legt und ich die Sachen nicht angefordert hatte. Ein Formular was dabei habe ich nicht ausgefüllt und auch nichts unterschrieben, nicht mal meinen kleinen Zettel. Naja heute ist halt dieses Packet bekommen wofür mir sicherlich demnächst auch eine rechnung ins Haus flattert wenn sie nicht im Packet selber ist, geöffnet habe ich es nicht.
Jetzt die Frage, soweit ich weiss gab es da mal eine Regelung, dass man den Absender drüber informieren muss, dass er die Ware wieder abholen kann, sie darf nur nicht geöffnet sein. Ist ein gewisser Zeitraum verstrichen kann man den Artikel behalten. Stimmt das so und wenn ja, weiss da jemand was genaueres drüber, ich würd der Firma gern eben ein Fax schicken um die über Ihre Fehllieferung zu informieren.
ich hab heute ein Packet bekommen. Der Excelberater vom Fachverlag für Computerwissen. Bestellt hab ich da nix. Lediglich vor 2 Wochen etwa eine Werbung erhalten die mich über diesn Kurs informieren sollte. Ich hab alles was da gekommen ist in den Freiumschlag gestopft, nen Zettel beigelegt Nicht angefordert, dankend zurück! und den Brief unfrei zurück geschickt, bisher eigentlich eine gute Methode um die Werbeflut im Briefkasten gering zu halten wenn der Absender schon einen Freiumschlag dabei legt und ich die Sachen nicht angefordert hatte. Ein Formular was dabei habe ich nicht ausgefüllt und auch nichts unterschrieben, nicht mal meinen kleinen Zettel. Naja heute ist halt dieses Packet bekommen wofür mir sicherlich demnächst auch eine rechnung ins Haus flattert wenn sie nicht im Packet selber ist, geöffnet habe ich es nicht.
Jetzt die Frage, soweit ich weiss gab es da mal eine Regelung, dass man den Absender drüber informieren muss, dass er die Ware wieder abholen kann, sie darf nur nicht geöffnet sein. Ist ein gewisser Zeitraum verstrichen kann man den Artikel behalten. Stimmt das so und wenn ja, weiss da jemand was genaueres drüber, ich würd der Firma gern eben ein Fax schicken um die über Ihre Fehllieferung zu informieren.