Nicht bestellte Ware, was damit machen?

Tequilla

assimiliert
Moin,

ich hab heute ein Packet bekommen. Der Excelberater vom Fachverlag für Computerwissen. Bestellt hab ich da nix. Lediglich vor 2 Wochen etwa eine Werbung erhalten die mich über diesn Kurs informieren sollte. Ich hab alles was da gekommen ist in den Freiumschlag gestopft, nen Zettel beigelegt Nicht angefordert, dankend zurück! und den Brief unfrei zurück geschickt, bisher eigentlich eine gute Methode um die Werbeflut im Briefkasten gering zu halten wenn der Absender schon einen Freiumschlag dabei legt und ich die Sachen nicht angefordert hatte. Ein Formular was dabei habe ich nicht ausgefüllt und auch nichts unterschrieben, nicht mal meinen kleinen Zettel. Naja heute ist halt dieses Packet bekommen wofür mir sicherlich demnächst auch eine rechnung ins Haus flattert wenn sie nicht im Packet selber ist, geöffnet habe ich es nicht.

Jetzt die Frage, soweit ich weiss gab es da mal eine Regelung, dass man den Absender drüber informieren muss, dass er die Ware wieder abholen kann, sie darf nur nicht geöffnet sein. Ist ein gewisser Zeitraum verstrichen kann man den Artikel behalten. Stimmt das so und wenn ja, weiss da jemand was genaueres drüber, ich würd der Firma gern eben ein Fax schicken um die über Ihre Fehllieferung zu informieren.
 
Prima, besten Dank. Hab per Fax mitgeteilt, dass die Ware innerhalb von 4 Wochen bei mir abgeholt werden kann, das sollte reichen denke ich.
 
Sicherste Methode ist: Sendungen nicht annehmen, bzw. ungeöffnet zurück (Portofrei!) - weil nach neuester Rechtssprechung bedeutet inaktivität = Annahme! Dabei reichen E-Mails und Faxe nicht aus, weil der Empfänger immer behaupten kann, dass er diese nicht erhalten hat! So kommst du nicht in Beweisnot!
 
@CrawlWarner:
In letzter Zeit haben einige Gerichte zugunsten der Versender geurteilt, weil Nichtreaktion = Annahme!
 
:)

ich glaube, hier muss unterschieden werden zwischen Otto Normalverbraucher und Kaufleuten. Bei einem Kaufmann bedeutet Schweigen Annahme, bei allen anderen nicht.

Wenn dir also jemand unaufgefordert etwas zuschickt, bist du weder verpflichtet, es abzunehmen noch es zurückzuschicken. Du mußt es allerdings eine gewisse Zeit zur Abholung bereit halten. Diese Zeit ist nicht exakt definiert.

Also, ruhig Blut, abwarten und den Excelberater behalten - später kannst du ihn durchaus nutzen.

Viele Grüße
 
Moin,

ich hab ja eine Kopie des Faxes incl. Sendebericht, da können die erzählen was sie wollen, vor allem find ich das schon dreist sowas einfach nach haus zu schicken. Naja in zwei Wochen gibts dann noch ein Fax mit Erinnerung und das sollte es für mich gewesen sein. Zu mehr kann man mich nicht verpflichten denke ich. Zumindest nach logischem Verständnis. Zumal ich bei unfreier Rücksendung und Annahmeverweigerung doch auf den Kosten sitzen bleibe, da sollte ich doch erstmal dem lieferanten die Chance geben es auf seine Art zurück zu bekommen :D
 
@ Teqilla
Pakete kann man unfrei versenden, mit ein bischen zusätzlichem Gewicht wird es auch teuer für den Empfänger:D
 
Hallo,

ich stehe vor einem ähnlichem Problem, nur dass es sich bei mir um ein Autoradio handelt - Wert ca. 300€ !

Das Problem: So ein Radio hatte ich vor ca. einem halben Jahr online für meinem Schwager bestellt - Geld per Vorkasse überwiesen gehabt, Ware bekommen, alles palettie!
Dann hab ich für meinem Schwager das Radio (wegen nicht gefallen, aber über den 14 tagen) bei Ebay versteigert und auch die original Rechnung habe ich beigelegt.

Nun, gestern, bekomme ich so ein Radio zugeschickt - ohne Rechnung, oder email - nichts.

Was also tun????

Mich jetzt bemühen damit "die" ihr radio wieder zurück bekommen, oder warten?
Ich muss auch ganz ehrlich sagen, ich würde darauf spekulieren das Ding zu behalten.

kann mir jemand helfen?
Hängt die Wartezeit mit dem Wert der Ware zusammen???


mfg René
 
Erstmal herzlich willkommen :)
Auch kein Absender erkennbar? Was bleibt Dir denn dann anderes übrig, als es erstmal beiseite zu legen und abzuwarten, ob sich jemand meldet?
 
Da muss doch ein Absender drauf stehen?
Wahrscheinlich falsch versendet? Benutzen würde ich so eine Sendung jedenfalls nicht.
 
Danke ;)

Naja, ein Absender steht drauf, aber man kann ja nicht immer davon ausgehen, das man Internet hat, um nach ner email-Adresse zu googeln. (mal so gesagt)

Was würdet ihr machen??? Sich bei denen melden?

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde denn eine mail reichen???

Sagen das ich von denen ein Radio bekommen habe, ohne das ich eins bestellt habe???
Und dass sie es bei mir wieder abholen können?

mfg
 
Wenn Dir unaufgefordert etwas zugestellt worden ist, reicht eine Mitteilung an den Absender, das Du die Ware bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (14 Tage?) zur Abholung bereit hälst. Danach übernimmst Du keinerlei Gewähr für diese Ware.

Wie glaube, ist dies auch keine Rechtsberatung, sondern eigene Erfahrung.

Gruß
oxfort
 
Hmm.. 14 Tage? ... das müsste noch geklärt werden, bevor ich da eine mail hinschicke.
Möchte keine falsche Frist setzen.

Also genügen 14 Tage oder sollten es mehr sein?


mfg
 
Mensch, nu mach es doch nicht so kompliziert ;).
Eine Mailadresse wird ja wohl kaum als Absender drauf stehen, oder?
Wenn es eine normale Adresse ist, ins Telefonbuch schauen - steht sie drin, anrufen. Steht sie nicht drin, Postkarte oder was auch immer hinschicken und mitteilen, dass Du ein Radio bekommen hast, das nicht bestellt wurde.
 
Mir wurde in einer Disco in Shanghai in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine knusprige, blonde Spanierin geliefert, bestellt hatte ich die auch nicht, aber ich habe sie trotzdem mitgenommen.....

:D
 
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