[Diskussion] Morgen der Tag der Entscheidung

Merlin956

chronische Wohlfühlitis
Morgen der Tag der Entscheidung

Karlsruhe (dpa) - Im Autobahnraser-Prozess um den Unfalltod einer Frau und ihrer kleinen Tochter soll der Angeklagte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.

In ihrem Plädoyer vor dem Amtsgericht Karlsruhe forderte die Anklagevertretung am Montag unter anderem wegen fahrlässiger Tötung für den 34-Jährigen ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, weil die Zeugenaussagen nicht für eine Verurteilung ausreichten. Der DaimlerChrysler-Ingenieur bestreitet, den tödlichen Unfall verursacht zu haben. Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 14. Juli 2003 mit Tempo 220 bis 250 auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe einen deutlich langsamer fahrenden Kleinwagen von der Überholspur gedrängt zu haben. Vor Schreck habe die 21-jährige Fahrerin die Kontrolle über ihren Wagen verloren und sei gegen zwei Bäume gerast. Sie und ihre zweijährige Tochter waren sofort tot.

Der Angeklagte habe sich damit der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen sowie und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Marx. Eine Unfallflucht sei dem 34-Jährigen aber nicht nachzuweisen. Dem Mann soll auch für ein Jahr der Führerschein entzogen werden.

Der 34-Jährige sei zum Teil zwar schon durch den großen Medienrummel gestraft, den der Fall hervorrief. Gegen ihn spreche aber, dass er nicht zu seiner Verantwortung stehe, sondern die Tat leugne, sagte Marx. Daher müsse ihm durch den Vollzug einer Haftstrafe «deutlich gemacht werden, dass er für die Tat sühnen muss», zumal er schon einmal ein Jahr zuvor wegen Raserei einen Bußgeldbescheid erhalten habe. Auch die Vertreter der Nebenklage forderten eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Nach Ansicht des Verteidigers Ulrich Schweizer kommt als Täter eher der Vorgesetzte des Angeklagten in Frage. Der 40-Jährige war an jenem Tag ebenfalls über die A 5 zur Teststrecke nach Papenburg gefahren und gehörte für die Polizei eine Zeit lang zum Kreis der Tatverdächtigen. Vor Gericht hatte er erklärt, er habe den Autobahnabschnitt bereits eine halbe Stunde vor dem Unfall passiert.

«Wir haben wenige, aber ausreichende Beweise», sagte der Oberstaatsanwalt. Er verwies vor allem auf die Aussagen von drei Autofahrern, die den Unfall von hinten beobachtet hatten. Einer von ihnen, Betreiber eines Limousinenservice, war nach eigenen Angaben selber mit Tempo 220 unterwegs und wurde kurz vor dem Unfall von dem Raser «flott und zügig überholt». Die Zeugen hätten übereinstimmend ausgesagt, dass der Mercedes ganz dicht auf den KIA aufgefahren sei und der Kleinwagen daraufhin abrupt die Spur gewechselt habe, sagte Marx. Ihre Beschreibung des dunklen Fahrzeugtyps mit Böblinger Kennzeichen passe genau zu dem Mercedes CL 600 Coupé des Angeklagten.

Der Verteidiger zog die Weg-Zeit-Berechnung der Anklage in Frage. Der Fahrer habe damals um 5.30 Uhr das Werksgelände in Sindelfingen verlassen. Um 28 Minuten später an der Unfallstelle sein zu können, hätte er auf der Autobahn ein Durchschnittstempo von 188 Stundenkilometern erreichen müssen. «Das ist total ausgeschlossen», sagte Schweizer. Sein Mandant habe die Stelle erst neun Minuten nach dem Unfall passiert.

Der Anwalt kritisierte auch die aufwendige Rasterfahndung der Polizei, die mehr als 500 Fahrzeuge der Marke Mercedes überprüft hatte. Zahlreiche Wagen, die ebenfalls in Frage gekommen wären, seien gar nicht überprüft worden. Ob das von den Zeugen beschriebene Raserfahrzeug ein Mercedes CL 600 Coupé war oder eine Limousine, sei unklar. Aus mehreren 100 Metern Entfernung lasse sich kein Fahrzeugtyp zweifelsfrei erkennen.

Die Mutter der getöteten 21-Jährigen verfolgte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft unter Tränen. Ihr Anwalt, Nebenkläger Hans Ribstein, sagte zu dem 34-Jährigen: «Egal, wo man hingreift, kein Detail kommt heraus, das für Sie spricht.» Der Angeklagte habe die Tat verdrängt und verhindere damit einen Täter-Opfer-Ausgleich. «Es ist ganz wichtig, dass diese Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird», sagte Ribstein.
Da bin ich mal gespannt auf morgen
Gruß Merlin
 
Re: Morgen der Tag der Entscheidung

...zumal er schon einmal ein Jahr zuvor wegen Raserei einen Bußgeldbescheid erhalten habe.

Egal, wo man hingreift, kein Detail kommt heraus, das für Sie spricht.

Zwei Sätze, die bei mir einen faden Geschmack hinterlassen.
 
Hm,
ich fahre auch einen Kleinwagen, bin viel auf der Autobahn unterwegs und sehe oft plötzlich im Rückspiegel superschnelle Autos auftauchen.
Warum komme ich nie von der Fahrbahn ab?

Sorry, kling vielleicht etwas sarkastisch, aber ich kann die ganze Schuldfrage nicht wirklich erkennen.

Punk
 
Einige Fragen drängen sich auf. Sicher, es ist tragisch, eine junge Frau und ihr Kind sind gestorben.

Aber ist der "Raser" Schuld daran ?

Was hatte die junge Dame mit ihrem Kleinwagen denn auf der linken Spur zu suchen ? In allen Nachstellungen sieht man, dass die beiden Spuren rechts frei sind.

Ich oute mich: Auch ich habe schon den einen oder anderen notorischen Linksschleicher "verscheucht" und dabei noch niemanden umgebracht.

Kann es wirklich sein, dass eine Autofahrerin, die sich auf eine Autobahn wagt und kein Problem mit der Überholspur hat, so schreckhaft ist, dass sie wegen eines von hinten heraneilenden PKW (wenn es denn so war) total die Kontrolle über das Auto verliert ?

Hat sich vielleicht das Kleinkind verschluckt und die Mutter hat sich besorgt umgedreht ?

Mir ist unwohl bei der Hexenjagd, die auf den "Raser" veranstaltet wird. In Zukunft muss dann jeder Autofahrer, der gern mal etwas schneller fährt, damit rechnen, von selbsternannten Verkehrserziehern zur Zahlung seiner Herzpillen verurteilt zu werden.

Freut Euch, Anwälte :( - Amerika, wir kommen :(
 
Ich rechne mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen - aber man wird sehen.
Egal, wie das Urteil ausgehen wird, man kann wohl fest davon ausgehen, dass die unterlegene Partei die nächsthöhere Instanz anruft.
Seid aber vorsichtig, mit wem Ihr Euch über dieses Thema streitet - Heut liegt Ihr Euch noch in den Haaren, und morgen trefft Ihr Euch womöglich an der Kinokasse, wenn Ihr bei der Premiere des Films "Autobahnraser" dabei sein wollt :D
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das letzte Wort sein sollte. Nachdem eigentlich im Zweifel für den angeklagten entscheiden werden sollte, frage ich mich, wie die Zweifel ausgeräumt werden sollten, die man zwangsläufig haben muss, weil niemand mehr feststellen kann, in wie weit das Opfer Schuld am Unfall hat.

Ok, wir kennen nicht alle Fakten, von daher können wir das Urteil auch nicht objektiv beurteilen, allerdings war irgendwo hier mal die Rede von 'Hexenjagd auf Raser' und soo weit hergeholt scheint mir der Begriff hier nicht zu sein.
 
Eben kam im Radio, dass der Fahrer in der Berufungsverhandlung nun eine einjährige Bewährungsstrafe bekommen hat.
 
Moin, moin,

ich wäre mir als Richter auch nicht ganz wohl in meiner Haut. Fakt ist, daß zu schnelles Fahren bestraft werden muß. Ob ich aber für die Schreckhaftigkeit anderer Autofahrer haftbar zu machen bin, wage ich zu bezweifeln.

Demnächst bekomme ich eine Anzeige, weil ich als Fußgänger vor einer Hausecke nicht gepupst habe und ein Rentner sich zu tode erschrocken hat, als ich plötzlich vor ihm stand ?
Die Fehlreaktion liegt doch recht eindeutig bei der jungen Frau (auch wenn ich das als Betroffener vermutlich anders sehen würde), "Turbo-Rolf" ist doch nur der Sündenbock. Eine Strafe kommt allenfalls für Nötigung in Frage ...
Da hier in Deutschland aber ganz gerne von der Presse (ich denke ihr seid im Bilde) vorverurteilt wird (Mercedes Fahrer und zu schnell, das kann nur ein vorsätzlicher Mörder sein), ist "Turbo-Rolf" eigentlich schon erledigt. Bei Mercedes ist er AFAIK schon geflogen und viele Unternehmen der Automobilbranche werden sich hüten, sich so ein Ei ins Nest zu legen ...

Gruß
Knuffi
 
Ich sehe in diesem Fall ein Problem er deutschen Justiz, da man eigentlich die kriminelle Energie, die Absicht des Täters, bestrafen muss, und nicht die Konsequenzen seiner Tat.

Wenn ich auf eine Person ziele und vorbeischieße, werde ich oft weniger hart bestraft, als wenn ich tötlich getroffen hätte. Im Nachhinein kann man ja immer behaupten, man wollte der Person nur ins Bein schießen, um ihr fürchterlich weh zu tun. Wie soll mir einer beweisen, dass der Schuss in den Kopf gehen sollte, usw...
 
Dem einzigen welchem das Urteil was nützt, ist Mercedes, der ehemalige Mitarbeiter ist bestraft worden, damit ist auch die Kündigung Rechtsgültig!
 
Du wirst aber nicht behaupten, Mercedes habe den Unfall inziniert, um eine Kündigung durchzubringen, oder? ;)
 
Original geschrieben von Knuffi
...Demnächst bekomme ich eine Anzeige, weil ich als Fußgänger vor einer Hausecke nicht gepupst habe und ein Rentner sich zu tode erschrocken hat, als ich plötzlich vor ihm stand ?...
Pups doch und du bist trotzdem auf der Verliererseite, was wenn der Rentner einen Asthmaanfall bekommt, gerade weil du gepupst hast? :lachweg

Wie es zu dieser Verurteilung erst kommen konnte, ist mir auch ein Rätsel! Da gibts mehrere Versionen von Zeugenaussagen und dann wird einfach eine passende genommen?
Am bescheuertsten fand ich den Rauswurf bei Mercedes, wenn der Unfall nicht mal nur ein Vorwand für die Entlassung war!
 
Interessant, wie sich so ein Meinungsbild ändern kann.
Vor dem ersten Urteil war die hetzjagt auf den "Autobahnmörder" noch voll im Gang, und jetzt wird er wegen einer Bewährungstrafe bemitleidet.

Auch wenn sich die Zeugenaussagen leicht unterscheiden, so scheint doch das Gesammtbild schlüssig zu sein.
An sonsten hätte er nicht schon den zweiten Prozess in folge verloren.
 
Original geschrieben von chmul
Du wirst aber nicht behaupten, Mercedes habe den Unfall inziniert, um eine Kündigung durchzubringen, oder? ;)

Man sollte nicht immer Hintgedanken vermuten! Aber Mercedes hätte sicherlich Probleme bekommen, wenn die Revision mit einem Freispruch geendet hätte. :D
 
Tja, da frag ich mich einfach nur: was hat das ganze noch mit der deutschen Justiz zu tun?

Also für mich gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1. Er ist schuld an dem Unfall.
Folge: Er wird verurteilt und MUSS ins Gefängnis.

2. Er ist nicht schuldig.
Folge: Freispruch.


Aber, zum Teufel, was soll eine Bewährungsstrafe? Gibt nen schönen Spruch: "Halbschwanger gibt es nicht!".
Was soll also dieses halbe Urteil? :unsure:
 
Gerade Variante 1 ist äußerst heikel was die Bestrafung angeht. Besonders, wenn man die Umstände berücksichtigt, die zu der Zeit auf der Strecke geherrscht haben. Dazu haben sich aber schon einige hier eindeutig geäußert, inklusive meiner einer.

Hat er ein paar mal die Lichthupe bedient und die Frau hat überreagiert, soll er gleich ins Gefängnis? Sicherlich nicht. Ist er so aggressiv aufgefahren, dass für das Opfer nur ein extremes Ausweichmanöver übrig blieb, was letzten Endes zum Unfall führte, dann sicherlich ja.

Mit deinem letzten Satz stellst du die Bewährungsstrafe an sich in Frage, ohne überhaupt die Urteilsbegründung zu kennen. Ich finde es äußerst schade, dass die Verhandlungsprotokolle nicht im Internet abrufbar sind. Dann müsste man nicht mehr im Gerichtssaal sitzen, um überhaupt zu erfahren, was dort genau vor sich ging.

In modernen Gerichten wird sowieso schon alles per PC protokolliert. Eine Software zum Übersetzen der Stenographie sollte auch nicht so schwer zu finden sein. Hier besteht dringend Nachholbedarf.
 
Original geschrieben von precxx
Tja, da frag ich mich einfach nur: was hat das ganze noch mit der deutschen Justiz zu tun?
.........Was soll also dieses halbe Urteil? :unsure:
Na, Gottseidank recht viel. Wenn wir die Verurteilung, wie in diesem Fall weitgehend passiert, der Regenbogenpresse überlassen, würden noch wesentlich mehr Leute laut aufschreien.

Die von uns gewählten Politiker haben in unserem Auftrag Gesetze erlassen, die uns das Zusammenleben erleichtern sollen. Um wirklich jeden möglichen Ablauf eines Vorganges zu berücksichtigen, ohne jemanden zu benachteiligen, ist es nötig, den Gesetzestext so zu formulieren, wie er uns - häufig unverständlich - erscheint.

Richter und Rechtsanwälte sind dazu da, die bestehenden Gesetze auf den jeweilig vorliegenden Fall anzuwenden, und sind dadurch schon genötigt, ihr - für uns Kauderwelsch - zu sprechen.
Wenn man einmal eine einzelne Norm herausgreift, wird man feststellen, dass vor allem im StGB für bestimmte Tatsachen bestimmte Folgen festgelegt sind. Der Jurist muss nun überprüfen, ob die Tatsache hier zutrifft, bzw. inwieweit. Anschließend wird die Rechtsfolge entsprechend angewendet.

Beispiel: "Das Ausspucken eines Kaugummis wird mit einer Haftstrafe von 3 Tagen bestraft". Hier hat der Jurist keine Möglichkeit der Auslegung. Es ist dann uninteressant, ob es ein großer, ein kleiner Kaugummi war, ob man den in die eigene Hand gespuckt hat oder einem anderen an den Kopf. Der Gesetzestext läßt keinen Beurteilungs-Spielraum zu.

Heißt es aber: "Das Ausspucken eines Kaugummis kann mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Tagen oder einer Geldstrafe bestraft werden", kann der Jurist nach der - bewiesenen - Schwere des Vergehens das Strafmaß abstufen. Wobei in unserem Beispiel noch die Möglichkeit einer wahnwitzig hohen Geldstrafe, aber eben höchstens drei Tage Haft in Betracht kommen.

Ein weiter Spielraum besteht in der Formulierung "Ausspucken". Schiebe ich den Gummi mit der Zunge über die Lippen, so dass er herunterfällt (und kann das nachher beweisen), dann hat der Richter ein Problem. Was ist "Ausspucken"?


Urteilen, die uns unverständlich erscheinen, liegt häufig ein etwas größerer Beurteilungs- bzw. Ermessenspielraum auf der Tatbestandsseite oder/und auf der Rechtsfolgenseite zu Grunde. Deshalb ist es notwendig, dass Richter auch ihre Lebenserfahrung, "den Willen des Gesetzes", oder "den gesunden Menschenverstand" mit einbringen.

Das ist eine Leistung, die man von außen, ohne die entsprechenden Plädoyers bzw. Begründungstexte zu kennen, nicht oder nur sehr schwer beurteilen kann.

In einem Verfahren, das wie dieses von "Vorurteilen" und "Vorverurteilungen" nur so wimmelte, hat selbst ein kluger, erfahrener Richter kaum eine Chance, das Urteil für alle zufriedenstellend darzustellen.
 
Wenn man eine auf eine Person abfeuert, ist es völlig egal, wo der Schuss hingeht, die Absicht ist zu töten.
Eine Limousine gegen einen Kleinwagen einzusetzen, noch dazu gegen eine Frau mit Kind ist ebenso Straftatbetstand. Es ist bewiesene tatsache, dass die meisten Unfälle auf deutschen Autobahnen durch das klassische Drängeln entstehen. (n)
Außerdem ist es Energieverschwendung so übetrieben zu rasen, und man setzt sein eigenes Leben aufs Spiel.

Warum fährt der typ nicht auf einer teststrecke oder auf dem nürburgring? :rolleyes:
 
Original geschrieben von fastjack
Eine Limousine gegen einen Kleinwagen einzusetzen, noch dazu gegen eine Frau mit Kind ist ebenso Straftatbetstand.

Der Vergleich hinkt gewaltig. Die Abstufung, wann eine Waffe 'ungefährlich' oder 'legal' (Jagd, Kirmes, Wettkampf) und wann nicht, ist wesentlich einfacher als zu beurteilen. Ob - wie Du es so schön formuliert hast - ein Auto gegen ein anderes eingesetzt wird, jemand durch seinen Fahrstil also billingend in Kauf nimmt, dass andere gefährdet werden, ist wesentlich schwieriger.

Im Prinzip gefährden wird doch allein durch die Teilnahme am Straßenverkehr die anderen. Welcher Abstand zum Vordermann muss eingehalten werden, damit der sich nicht bedrängt fühlt? Wie lange darf man diesen Abstand unterschreiten (schließlich kommt man ja eventuell mit höherer Geschwindigkeit an und darf im Interesse des nachfolgenden Verkehrs nicht aprupt abbremsen)? Welche Geschwindigkeitsdifferenz beim heranfahren ist noch ok, ohne fahrlässig einen Unfall zu verursachen?

Die Frage, ob der Vordermann Mitschuld trägt ist ebenfalls von Bedeutung. Von daher kann man nicht allein aus der Tatsache, dass ein Mercedes Sportwagen sehr schnell an einen Kleinwagen herangefahren ist, ableiten, dass der Mercedes-Fahrer eindeutig schuld ist.

Wäre es meine Frau und mein Kind gewesen, deren Leben an diesem Baum endete, würde ich vermutlich anders reagieren, objektiv betrachtet darf es aus Sicht der Richter aber keinen Unterschied machen, ob eine junge Frau mit Kind in einem Kleinwagen verunglückt ist, oder ein 85-jähriger Krebspatient, der ohnehin in zwei Tagen seiner Krankheit erlegen wäre.
 
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