Morgen der Tag der Entscheidung
Karlsruhe (dpa) - Im Autobahnraser-Prozess um den Unfalltod einer Frau und ihrer kleinen Tochter soll der Angeklagte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.
In ihrem Plädoyer vor dem Amtsgericht Karlsruhe forderte die Anklagevertretung am Montag unter anderem wegen fahrlässiger Tötung für den 34-Jährigen ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, weil die Zeugenaussagen nicht für eine Verurteilung ausreichten. Der DaimlerChrysler-Ingenieur bestreitet, den tödlichen Unfall verursacht zu haben. Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 14. Juli 2003 mit Tempo 220 bis 250 auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe einen deutlich langsamer fahrenden Kleinwagen von der Überholspur gedrängt zu haben. Vor Schreck habe die 21-jährige Fahrerin die Kontrolle über ihren Wagen verloren und sei gegen zwei Bäume gerast. Sie und ihre zweijährige Tochter waren sofort tot.
Der Angeklagte habe sich damit der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen sowie und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Marx. Eine Unfallflucht sei dem 34-Jährigen aber nicht nachzuweisen. Dem Mann soll auch für ein Jahr der Führerschein entzogen werden.
Der 34-Jährige sei zum Teil zwar schon durch den großen Medienrummel gestraft, den der Fall hervorrief. Gegen ihn spreche aber, dass er nicht zu seiner Verantwortung stehe, sondern die Tat leugne, sagte Marx. Daher müsse ihm durch den Vollzug einer Haftstrafe «deutlich gemacht werden, dass er für die Tat sühnen muss», zumal er schon einmal ein Jahr zuvor wegen Raserei einen Bußgeldbescheid erhalten habe. Auch die Vertreter der Nebenklage forderten eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.
Nach Ansicht des Verteidigers Ulrich Schweizer kommt als Täter eher der Vorgesetzte des Angeklagten in Frage. Der 40-Jährige war an jenem Tag ebenfalls über die A 5 zur Teststrecke nach Papenburg gefahren und gehörte für die Polizei eine Zeit lang zum Kreis der Tatverdächtigen. Vor Gericht hatte er erklärt, er habe den Autobahnabschnitt bereits eine halbe Stunde vor dem Unfall passiert.
«Wir haben wenige, aber ausreichende Beweise», sagte der Oberstaatsanwalt. Er verwies vor allem auf die Aussagen von drei Autofahrern, die den Unfall von hinten beobachtet hatten. Einer von ihnen, Betreiber eines Limousinenservice, war nach eigenen Angaben selber mit Tempo 220 unterwegs und wurde kurz vor dem Unfall von dem Raser «flott und zügig überholt». Die Zeugen hätten übereinstimmend ausgesagt, dass der Mercedes ganz dicht auf den KIA aufgefahren sei und der Kleinwagen daraufhin abrupt die Spur gewechselt habe, sagte Marx. Ihre Beschreibung des dunklen Fahrzeugtyps mit Böblinger Kennzeichen passe genau zu dem Mercedes CL 600 Coupé des Angeklagten.
Der Verteidiger zog die Weg-Zeit-Berechnung der Anklage in Frage. Der Fahrer habe damals um 5.30 Uhr das Werksgelände in Sindelfingen verlassen. Um 28 Minuten später an der Unfallstelle sein zu können, hätte er auf der Autobahn ein Durchschnittstempo von 188 Stundenkilometern erreichen müssen. «Das ist total ausgeschlossen», sagte Schweizer. Sein Mandant habe die Stelle erst neun Minuten nach dem Unfall passiert.
Der Anwalt kritisierte auch die aufwendige Rasterfahndung der Polizei, die mehr als 500 Fahrzeuge der Marke Mercedes überprüft hatte. Zahlreiche Wagen, die ebenfalls in Frage gekommen wären, seien gar nicht überprüft worden. Ob das von den Zeugen beschriebene Raserfahrzeug ein Mercedes CL 600 Coupé war oder eine Limousine, sei unklar. Aus mehreren 100 Metern Entfernung lasse sich kein Fahrzeugtyp zweifelsfrei erkennen.
Die Mutter der getöteten 21-Jährigen verfolgte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft unter Tränen. Ihr Anwalt, Nebenkläger Hans Ribstein, sagte zu dem 34-Jährigen: «Egal, wo man hingreift, kein Detail kommt heraus, das für Sie spricht.» Der Angeklagte habe die Tat verdrängt und verhindere damit einen Täter-Opfer-Ausgleich. «Es ist ganz wichtig, dass diese Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird», sagte Ribstein.
Da bin ich mal gespannt auf morgen
Gruß Merlin
Karlsruhe (dpa) - Im Autobahnraser-Prozess um den Unfalltod einer Frau und ihrer kleinen Tochter soll der Angeklagte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.
In ihrem Plädoyer vor dem Amtsgericht Karlsruhe forderte die Anklagevertretung am Montag unter anderem wegen fahrlässiger Tötung für den 34-Jährigen ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, weil die Zeugenaussagen nicht für eine Verurteilung ausreichten. Der DaimlerChrysler-Ingenieur bestreitet, den tödlichen Unfall verursacht zu haben. Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 14. Juli 2003 mit Tempo 220 bis 250 auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe einen deutlich langsamer fahrenden Kleinwagen von der Überholspur gedrängt zu haben. Vor Schreck habe die 21-jährige Fahrerin die Kontrolle über ihren Wagen verloren und sei gegen zwei Bäume gerast. Sie und ihre zweijährige Tochter waren sofort tot.
Der Angeklagte habe sich damit der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen sowie und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Marx. Eine Unfallflucht sei dem 34-Jährigen aber nicht nachzuweisen. Dem Mann soll auch für ein Jahr der Führerschein entzogen werden.
Der 34-Jährige sei zum Teil zwar schon durch den großen Medienrummel gestraft, den der Fall hervorrief. Gegen ihn spreche aber, dass er nicht zu seiner Verantwortung stehe, sondern die Tat leugne, sagte Marx. Daher müsse ihm durch den Vollzug einer Haftstrafe «deutlich gemacht werden, dass er für die Tat sühnen muss», zumal er schon einmal ein Jahr zuvor wegen Raserei einen Bußgeldbescheid erhalten habe. Auch die Vertreter der Nebenklage forderten eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.
Nach Ansicht des Verteidigers Ulrich Schweizer kommt als Täter eher der Vorgesetzte des Angeklagten in Frage. Der 40-Jährige war an jenem Tag ebenfalls über die A 5 zur Teststrecke nach Papenburg gefahren und gehörte für die Polizei eine Zeit lang zum Kreis der Tatverdächtigen. Vor Gericht hatte er erklärt, er habe den Autobahnabschnitt bereits eine halbe Stunde vor dem Unfall passiert.
«Wir haben wenige, aber ausreichende Beweise», sagte der Oberstaatsanwalt. Er verwies vor allem auf die Aussagen von drei Autofahrern, die den Unfall von hinten beobachtet hatten. Einer von ihnen, Betreiber eines Limousinenservice, war nach eigenen Angaben selber mit Tempo 220 unterwegs und wurde kurz vor dem Unfall von dem Raser «flott und zügig überholt». Die Zeugen hätten übereinstimmend ausgesagt, dass der Mercedes ganz dicht auf den KIA aufgefahren sei und der Kleinwagen daraufhin abrupt die Spur gewechselt habe, sagte Marx. Ihre Beschreibung des dunklen Fahrzeugtyps mit Böblinger Kennzeichen passe genau zu dem Mercedes CL 600 Coupé des Angeklagten.
Der Verteidiger zog die Weg-Zeit-Berechnung der Anklage in Frage. Der Fahrer habe damals um 5.30 Uhr das Werksgelände in Sindelfingen verlassen. Um 28 Minuten später an der Unfallstelle sein zu können, hätte er auf der Autobahn ein Durchschnittstempo von 188 Stundenkilometern erreichen müssen. «Das ist total ausgeschlossen», sagte Schweizer. Sein Mandant habe die Stelle erst neun Minuten nach dem Unfall passiert.
Der Anwalt kritisierte auch die aufwendige Rasterfahndung der Polizei, die mehr als 500 Fahrzeuge der Marke Mercedes überprüft hatte. Zahlreiche Wagen, die ebenfalls in Frage gekommen wären, seien gar nicht überprüft worden. Ob das von den Zeugen beschriebene Raserfahrzeug ein Mercedes CL 600 Coupé war oder eine Limousine, sei unklar. Aus mehreren 100 Metern Entfernung lasse sich kein Fahrzeugtyp zweifelsfrei erkennen.
Die Mutter der getöteten 21-Jährigen verfolgte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft unter Tränen. Ihr Anwalt, Nebenkläger Hans Ribstein, sagte zu dem 34-Jährigen: «Egal, wo man hingreift, kein Detail kommt heraus, das für Sie spricht.» Der Angeklagte habe die Tat verdrängt und verhindere damit einen Täter-Opfer-Ausgleich. «Es ist ganz wichtig, dass diese Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird», sagte Ribstein.
Da bin ich mal gespannt auf morgen
Gruß Merlin