Der Kannibale von Rotenburg!
Eben bei SWR3 gehört: Die Geschichte des 'Kannibalen von Rotenburg' soll verfilmt werden. Im Gespräch für die Hauptrolle sei angeblich Hugh Grant....
In dem Bericht wurde dann darüber gesprochen, wie die rechtliche Situation aussieht. Armin Meiwes wird durch seine Tat zu einer Person der Zeitgeschichte. Zeitgeschichte darf von jedem erzählt oder verfilmt werden. Soll aber, wie in diesem Fall, ein konkreter Vorfall beschrieben werden, muss sich der Erzähler, Autor oder Regisseur genau an die Fakten halten. Hier liegt die Chance des Täters, Kapital aus der Sache zu schlagen. In dem er nämlich zusätzlich Informationen verkauft.
Allerdings haben die Angehörigen des Opfers (bzw. ggf. natürlich das Opfer selbst) ein gesetzliches Pfandrecht auf die Einnahmen. Vor einigen Jahren griff Mathias Rust eine Schwesternschülerin, die sich gegen seine Annäherungsversuche gewehrt hatte, mit einem Messer an. Rust hatte damals aber kein Geld und konnte nicht einmal die Anwaltskosten der Frau bezahlen. Kurze Zeit später verkaufte er die Geschichte seiner Landung auf dem roten Platz in Moskau (je genau, der war das) für 130.000 DM an ein Magazin.
Es könnte von daher also sein, dass unser Kannibale (falls dieser Film jemals entstehen sollte) doch nicht so sehr davon profitiert. Wobei anzunehmen ist, dass es im Falle eine Falles doch wieder von einem Gericht entschieden werden müsste, wer das Geld bekommen muss. Denn Meiwes beharrt nach wie vor darauf, dass seine Mahlzeit eingewilligt hat und damit gäbe es ja kein Opfer....
Man darf gespannt sein!
Eben bei SWR3 gehört: Die Geschichte des 'Kannibalen von Rotenburg' soll verfilmt werden. Im Gespräch für die Hauptrolle sei angeblich Hugh Grant....
In dem Bericht wurde dann darüber gesprochen, wie die rechtliche Situation aussieht. Armin Meiwes wird durch seine Tat zu einer Person der Zeitgeschichte. Zeitgeschichte darf von jedem erzählt oder verfilmt werden. Soll aber, wie in diesem Fall, ein konkreter Vorfall beschrieben werden, muss sich der Erzähler, Autor oder Regisseur genau an die Fakten halten. Hier liegt die Chance des Täters, Kapital aus der Sache zu schlagen. In dem er nämlich zusätzlich Informationen verkauft.
Allerdings haben die Angehörigen des Opfers (bzw. ggf. natürlich das Opfer selbst) ein gesetzliches Pfandrecht auf die Einnahmen. Vor einigen Jahren griff Mathias Rust eine Schwesternschülerin, die sich gegen seine Annäherungsversuche gewehrt hatte, mit einem Messer an. Rust hatte damals aber kein Geld und konnte nicht einmal die Anwaltskosten der Frau bezahlen. Kurze Zeit später verkaufte er die Geschichte seiner Landung auf dem roten Platz in Moskau (je genau, der war das) für 130.000 DM an ein Magazin.
Es könnte von daher also sein, dass unser Kannibale (falls dieser Film jemals entstehen sollte) doch nicht so sehr davon profitiert. Wobei anzunehmen ist, dass es im Falle eine Falles doch wieder von einem Gericht entschieden werden müsste, wer das Geld bekommen muss. Denn Meiwes beharrt nach wie vor darauf, dass seine Mahlzeit eingewilligt hat und damit gäbe es ja kein Opfer....
Man darf gespannt sein!