Servus,
Also ich hatte gerade ein anstrengendes Steitgespräch unter Bekannten.
Die Frage war:
"Wenn ich jemanden beowachte, der gerade eine Staftat begeht, darf ich diesen Jemand festsetzen und die Behörden alarmieren oder nicht?"
Beispiel 1:
Ich sehe aus dem Fenster und bemerke, wie sich jemand an meinem Auto zu schaffen macht. Hab ich nun das Recht, diese Person dingfest zu machen, auf welche Art und Weise auch immer, um danach die Behörden zu rufen oder darf ich nur die Behörden alarmieren ohne tätlich einzugreifen?
Beispiel 2:
Ich sehe, wie jemand auf der Strasse von jemandem zusammengeschlagen wird. Hab ich nun das Recht, den Angreifer mit Schlägen von weiterem Vorgehen abzuhalten oder darf ich einzigst die Behörden alarmieren ohne mich in die Prügelei einzumischen?
2 Beispiele, die jedem von uns mal passieren können oder gar schon passiert sind.
Stellt sich nun die Frage, was man gesetzlich (nicht moralisch oder menschlich) darf und was nicht.
Und wenn ich einen Straftäter handgreiflich an einer Straftat hindern kann, wie weit kann ich da gehen ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu raten?
Es gab auch die Meinung, das es im Grundgesetz verankert wäre, das es mein Recht als deutscher Staatsbürger ist, eine Straftat durch eigenes Handgreifliches zutun, zu verhindern oder zu beweisen, mit dem Hinweis auf den Bestand der "Gefahr in verzug". Gibt es dieses Gesetz so wirklich?
Und zuletzt noch die Frage, sind in solchen Fällen alle Menschen gleich oder wird da vom Gesetz her unterschieden, ob der betreffende Straftäter Angehöriger der eigenen oder einer anderen Staatsbürgerschaft ist?
Interessieren würden mich Fakten sowie persönliche Meinungen. Für den Fall das Fakten angegeben werden wäre ich für einen Quellnachweis dankbar.
Also ich hatte gerade ein anstrengendes Steitgespräch unter Bekannten.
Die Frage war:
"Wenn ich jemanden beowachte, der gerade eine Staftat begeht, darf ich diesen Jemand festsetzen und die Behörden alarmieren oder nicht?"
Beispiel 1:
Ich sehe aus dem Fenster und bemerke, wie sich jemand an meinem Auto zu schaffen macht. Hab ich nun das Recht, diese Person dingfest zu machen, auf welche Art und Weise auch immer, um danach die Behörden zu rufen oder darf ich nur die Behörden alarmieren ohne tätlich einzugreifen?
Beispiel 2:
Ich sehe, wie jemand auf der Strasse von jemandem zusammengeschlagen wird. Hab ich nun das Recht, den Angreifer mit Schlägen von weiterem Vorgehen abzuhalten oder darf ich einzigst die Behörden alarmieren ohne mich in die Prügelei einzumischen?
2 Beispiele, die jedem von uns mal passieren können oder gar schon passiert sind.
Stellt sich nun die Frage, was man gesetzlich (nicht moralisch oder menschlich) darf und was nicht.
Und wenn ich einen Straftäter handgreiflich an einer Straftat hindern kann, wie weit kann ich da gehen ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu raten?
Es gab auch die Meinung, das es im Grundgesetz verankert wäre, das es mein Recht als deutscher Staatsbürger ist, eine Straftat durch eigenes Handgreifliches zutun, zu verhindern oder zu beweisen, mit dem Hinweis auf den Bestand der "Gefahr in verzug". Gibt es dieses Gesetz so wirklich?
Und zuletzt noch die Frage, sind in solchen Fällen alle Menschen gleich oder wird da vom Gesetz her unterschieden, ob der betreffende Straftäter Angehöriger der eigenen oder einer anderen Staatsbürgerschaft ist?
Interessieren würden mich Fakten sowie persönliche Meinungen. Für den Fall das Fakten angegeben werden wäre ich für einen Quellnachweis dankbar.