Straftat wurde begangen...was darf ich mit dem Täter machen?

SoKoBaN

B.Ohlsen der alte Schwede
Teammitglied
Servus,

Also ich hatte gerade ein anstrengendes Steitgespräch unter Bekannten.
Die Frage war:
"Wenn ich jemanden beowachte, der gerade eine Staftat begeht, darf ich diesen Jemand festsetzen und die Behörden alarmieren oder nicht?"

Beispiel 1:
Ich sehe aus dem Fenster und bemerke, wie sich jemand an meinem Auto zu schaffen macht. Hab ich nun das Recht, diese Person dingfest zu machen, auf welche Art und Weise auch immer, um danach die Behörden zu rufen oder darf ich nur die Behörden alarmieren ohne tätlich einzugreifen?


Beispiel 2:
Ich sehe, wie jemand auf der Strasse von jemandem zusammengeschlagen wird. Hab ich nun das Recht, den Angreifer mit Schlägen von weiterem Vorgehen abzuhalten oder darf ich einzigst die Behörden alarmieren ohne mich in die Prügelei einzumischen?


2 Beispiele, die jedem von uns mal passieren können oder gar schon passiert sind.
Stellt sich nun die Frage, was man gesetzlich (nicht moralisch oder menschlich) darf und was nicht.
Und wenn ich einen Straftäter handgreiflich an einer Straftat hindern kann, wie weit kann ich da gehen ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu raten?
Es gab auch die Meinung, das es im Grundgesetz verankert wäre, das es mein Recht als deutscher Staatsbürger ist, eine Straftat durch eigenes Handgreifliches zutun, zu verhindern oder zu beweisen, mit dem Hinweis auf den Bestand der "Gefahr in verzug". Gibt es dieses Gesetz so wirklich?
Und zuletzt noch die Frage, sind in solchen Fällen alle Menschen gleich oder wird da vom Gesetz her unterschieden, ob der betreffende Straftäter Angehöriger der eigenen oder einer anderen Staatsbürgerschaft ist?

Interessieren würden mich Fakten sowie persönliche Meinungen. Für den Fall das Fakten angegeben werden wäre ich für einen Quellnachweis dankbar.
 
Moin,

es ist sogar Deine Pflicht einzugreifen und zu helfen, andernfalls machst Du Dich auch strafbar. Einen Täter darfst Du der Situation entsprechend festhalten, keine Gewaltanwendung aber Dich z.B. drauf setzen wenn er sich wiedersetzt, klappt natürlich nur wenn Du min. 30 Kg mehr hast wie er :D
Gewalt darfst Du nur zur Verteidigung anwenden. Das ist aber immer ansichtssache wie es ausgelegt wird.
 
Soooo...hier mal ein paar Quellen zu Gesetzestexten:

Zu Beispiel 1 siehe hier oder hier

Zu Beispiel 2 siehe hier

Das waren die ersten Quellen, die ich gefunden habe... vielleicht hilft das weiter :)
 
Tach!! :D
Zur Strafvereitelung ist Anwendung "körperlichen Zwanges" bis zum eintreffen
der Executiven Staatsgewalt gestattet und nicht strafbar!
Gruß Toto :)
 
Original geschrieben von Toto
Zur Strafvereitelung ist Anwendung "körperlichen Zwanges" bis zum eintreffen
der Executiven Staatsgewalt gestattet und nicht strafbar!

Aber wenn der "Straftäter" dich später verklagt, weil er sich ein Muskelfaser (übertrieben - ich weiss) gezerrt hat, dann kannst Du blechen oder einen milden Richter finden!!!
 
Sorry @ Buccaneer - löblich deine Quellen, aber sachlich nicht richtig ... :angel

Das hier trifft es genau, wenn nötig auch im Rahmen eines verhältnismäßigen Handelns mit auf die Nuss hauen! :ROFLMAO:


greetz


-tsif- :D
 
Aber wenn der "Straftäter" dich später verklagt, weil er sich ein Muskelfaser (übertrieben - ich weiss) gezerrt hat, dann kannst Du blechen oder einen milden Richter finden!!!

So ganz falsch ist das sicher nicht - weil nämlich nicht immer ganz klar ist, bis zu welchem Punkt das Eingreifen Notwehr ist. Klar ist im Gesetz geregelt:

Notwehr ist die Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit der eigenen oder einer anderen Person.

Schwierig dabei ist: Bei der Abwehr der Gefahr ist die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel zu beachten. - nur, wer kann in einer solchen Situation immer richtig erkennen, ob die Art der Gefahrenabwehr verhältnismäßig ist - oder ob überhaupt eine wirkliche Gefahr vorliegt? Da kann es sicher zu bösen Überaschungen für den Helfer kommen.

Nur, wenn erstmal festgestellt ist, daß Du in Notwehr gehandelt hast, wird der Täter wohl Schwierigkeiten haben, Dir das Gegenteil zu beweisen.
 
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