Wiggel
chronische Wohlfühlitis
0190-Nummern
Bundesrat geht Gesetzentwurf zu 0190er-Nummern nicht weit genug
Der Bundesrat hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen.
Gesetzesentwurf geht nicht weit genug
Zunächst begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Einleitung gesetzgeberischer Schritte in diesem Bereich, gleichzeitig weist er jedoch auf gravierende Lücken hin, die der Gesetzentwurf bisher noch enthält. So lasse er Maßnahmen vermissen, die Schäden bei Verbrauchern bereits von vornherein ausschließen oder aber bereits entstandene Schäden zu erstatten helfen.
Beanstandet wird vom Bundesrat ferner, dass die Befugnisse der Regulierungsbehörde zum Nummerentzug oder zur Abschaltung der Rufnummer selbst bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung als bloße Kann-Vorschrift ausgestaltet ist. Der Ausschluss von einer weiteren Nutzung müsse vielmehr zwingend vorgeschrieben werden.
Missbrauch verlagert sich auf andere Sondernummern
Der Bundesrat weist insbesondere darauf hin, dass bereits jetzt erkennbar sei, dass der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern auch auf andere Rufnummerngassen verlagert werde. Deshalb sollen auch für andere Rufnummerngassen, das heißt nicht nur für 0190er- und 0900er Nummer, geeignete Regelungen getroffen werden. Daher sollen alle Anwählprogramme der Registrierungspflicht unterliegen, unabhängig davon, in welcher Nummerngasse sie eingesetzt werden.
Stärkerer Verbraucherschutz
Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Höhe möglicher Geldbußen sowie zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten überprüfen, insbesondere für Verstöße gegen die Auskunftspflicht gegenüber dem Zuteilungsnehmer und die Angabe von Preisänderungen während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes. Schließlich soll die Bundesregierung sich auch auf internationaler Ebene um einen entsprechenden Verbraucherschutz bemühen, da bereits heute zahlreiche Anbieter versuchen, ihre Dienste über ausländische Mehrwertrufnummern anzubieten.
Erfassung von 0900er-Nummern in einer Datenbank
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den seit einiger Zeit festgestellten Missbrauch von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern zu bekämpfen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Rechtsposition des Verbrauchers gestärkt und sein hohes finanzielles Risiko begrenzt werden. Die Vorlage sieht zunächst einen Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen die Regulierungsbehörde über diejenigen vor, die Dienstleistungen über eine 0190er-Mehrwertdiensterufnummer anbieten. Alle 0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die seit dem 1. Januar 2003 genutzt werden können, sollen in einer Datenbank bei der Regulierungsbehörde erfasst werden.
Der Bundesrat begrüßte grundsätzlich den Gesetzentwurf[1] gegen den 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern und verlangte, die geplanten Änderungen schnell umzusetzen. Allerdings gehen den Bundesländern die von Rot-Grün geplanten Schutzregelungen gegen überteuerte Angebote bei 0190er- und 0900er- Servicenummern nicht weit genug.
In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat am heutigen Freitag, die Anrufkosten künftig auf 2 Euro statt -- wie von der Bundesregierung geplant -- 3 Euro pro Minute zu begrenzen. Keine Mehrheit unter den Ländern fand der Vorschlag, das Gesetz schon jetzt auf alle so genannten Mehrwertdienste-Nummern auszudehnen. Der Bundesrat sprach sich aber dafür aus, baldmöglichst Schutzregelungen gegen den Missbrauch bei anderen Nummern wie 0137er-Kombinationen zu erlassen.
Das Gesetz sieht ein Registrierungsverfahren für so genannte Dialer vor, die Mindestvoraussetzungen beim Verbraucherschutz erfüllen müssen. Der Bundesrat forderte, dass Anbieter bei jeder Internet-Verbindung durch Dialer zunächst eine aktuelle Preisinformation übermitteln müssen. Diese muss nach dem Vorschlag der Länder vom Kunden per Mausklick bestätigt werden, bevor eine kostenpflichtige Verbindung aufgebaut wird.
Die Verpflichtung der Anbieter, Nutzer über den Preis zu informieren, soll nach den Plänen der Bundesregierung künftig auch für Handy-Verbindungen zu den teuren Servicenummern gelten. Diese Pflicht soll aber erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten. Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Sommer von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.
AOL beantragt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Dialer-Anbieter
Vor rund einem Monat beschloss das Landgericht Hamburg auf Antrag des Online-Riesen AOL[1] eine einstweilige Verfügung gegen den Dialer-Anbieter Interfun[2]. Dieser darf seitdem keine Spam-Mails mehr versenden, in denen für die Einwahl mit seinen Dialern geworben wird. Seinerzeit machte AOL klar, dass man Interfun genau beobachten und die Edertaler Firma auch dann zur Verantwortung ziehen werde, wenn in E-Mails unbekannter Herkunft auf ihre Dialer hingewiesen wird.
Mathias Niebuhr aus der AOL-Rechtsabteilung staunte daher nicht schlecht, als er am 13. Mai ausgerechnet in seinem Firmen-Postfach eine E-Mail erhielt, in der eine Dame namens Steff zur Besichtigung ihres Körpers per Webcam einlud. Das dahinterliegende Angebot wurde laut Impressum angeblich von einer türkischen Firma betrieben, doch die "Webcam-Software", also der 0190-Dialer, lag auf interfungmbh.de.
Niebuhr gab diese und andere bei AOL eingegangenen Spam-Mails an die den Fall bearbeitende Anwaltskanzlei weiter. Bereits am 16. Mai lag dem Landgericht Hamburg der entsprechende Bestrafungsantrag von AOL Deutschland vor: Das Hamburger Unternehmen sieht in den Spam-Mails einen klaren Verstoß des Dialer-Anbieters gegen die zuvor erlassene Einstweilige Verfügung und schlägt dem Gericht vor, ein Ordnungsgeld von mindestens 100.000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft gegen die Interfun-Geschäftsführerin Marianne Hilpisch zu verhängen.
Im Antrag legt AOL dar, dass die Begründung von Interfun, nach der man für die unaufgeforderten E-Mails nicht verantwortlich sei, da diese von "Webmastern" stammen, unerheblich sei. Wörtlich heisst es: "Selbst wenn man unterstellt, dass die Schuldnerin (also Interfun, Anm. d. Red.) die unaufgeforderten E-Mails nicht versendet haben sollte, wäre sie dennoch als Störerin verantwortlich, da sie an dem Verstoß in erheblichem Maße mitgewirkt hat und jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, ihn zu unterbinden."
Außerdem stehe der Dialer-Anbieter für das Verhalten seiner Webmaster ein, da er das von ihm selbst geschilderte Dialer-Vertriebssystem kontrolliert. "Die Webmaster sind insoweit Beauftragte der Schuldnerin", heißt es im Antrag. Es sei AOL "nicht zumutbar", sich darauf verweisen zu lassen, dass der Wettbewerbsverstoß innerhalb einer nicht bekannten Vertriebsorganisation erfolgt sei.
Wenn AOL mit dem Antrag Erfolg hat und diese Art des Vorgehens gegen Dialer-Anbieter Schule machen sollte, dürften die bisherigen Vertriebsstrukturen der Branche erheblich gefährdet sein. Bisher konnten sich die Unternehmen damit aus der Affäre ziehen, dass sie für das Versenden von Spam-Mails nicht haften, weil sie dies angeblich nicht selbst veranlasst haben.
Was meint Ihr sollte gegen die 0190,0900,u.s.w. abzocke
getan werden.
Gruß Wiggel
Bundesrat geht Gesetzentwurf zu 0190er-Nummern nicht weit genug
Der Bundesrat hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen.
Gesetzesentwurf geht nicht weit genug
Zunächst begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Einleitung gesetzgeberischer Schritte in diesem Bereich, gleichzeitig weist er jedoch auf gravierende Lücken hin, die der Gesetzentwurf bisher noch enthält. So lasse er Maßnahmen vermissen, die Schäden bei Verbrauchern bereits von vornherein ausschließen oder aber bereits entstandene Schäden zu erstatten helfen.
Beanstandet wird vom Bundesrat ferner, dass die Befugnisse der Regulierungsbehörde zum Nummerentzug oder zur Abschaltung der Rufnummer selbst bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung als bloße Kann-Vorschrift ausgestaltet ist. Der Ausschluss von einer weiteren Nutzung müsse vielmehr zwingend vorgeschrieben werden.
Missbrauch verlagert sich auf andere Sondernummern
Der Bundesrat weist insbesondere darauf hin, dass bereits jetzt erkennbar sei, dass der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern auch auf andere Rufnummerngassen verlagert werde. Deshalb sollen auch für andere Rufnummerngassen, das heißt nicht nur für 0190er- und 0900er Nummer, geeignete Regelungen getroffen werden. Daher sollen alle Anwählprogramme der Registrierungspflicht unterliegen, unabhängig davon, in welcher Nummerngasse sie eingesetzt werden.
Stärkerer Verbraucherschutz
Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Höhe möglicher Geldbußen sowie zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten überprüfen, insbesondere für Verstöße gegen die Auskunftspflicht gegenüber dem Zuteilungsnehmer und die Angabe von Preisänderungen während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes. Schließlich soll die Bundesregierung sich auch auf internationaler Ebene um einen entsprechenden Verbraucherschutz bemühen, da bereits heute zahlreiche Anbieter versuchen, ihre Dienste über ausländische Mehrwertrufnummern anzubieten.
Erfassung von 0900er-Nummern in einer Datenbank
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den seit einiger Zeit festgestellten Missbrauch von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern zu bekämpfen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Rechtsposition des Verbrauchers gestärkt und sein hohes finanzielles Risiko begrenzt werden. Die Vorlage sieht zunächst einen Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen die Regulierungsbehörde über diejenigen vor, die Dienstleistungen über eine 0190er-Mehrwertdiensterufnummer anbieten. Alle 0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die seit dem 1. Januar 2003 genutzt werden können, sollen in einer Datenbank bei der Regulierungsbehörde erfasst werden.
Der Bundesrat begrüßte grundsätzlich den Gesetzentwurf[1] gegen den 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern und verlangte, die geplanten Änderungen schnell umzusetzen. Allerdings gehen den Bundesländern die von Rot-Grün geplanten Schutzregelungen gegen überteuerte Angebote bei 0190er- und 0900er- Servicenummern nicht weit genug.
In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat am heutigen Freitag, die Anrufkosten künftig auf 2 Euro statt -- wie von der Bundesregierung geplant -- 3 Euro pro Minute zu begrenzen. Keine Mehrheit unter den Ländern fand der Vorschlag, das Gesetz schon jetzt auf alle so genannten Mehrwertdienste-Nummern auszudehnen. Der Bundesrat sprach sich aber dafür aus, baldmöglichst Schutzregelungen gegen den Missbrauch bei anderen Nummern wie 0137er-Kombinationen zu erlassen.
Das Gesetz sieht ein Registrierungsverfahren für so genannte Dialer vor, die Mindestvoraussetzungen beim Verbraucherschutz erfüllen müssen. Der Bundesrat forderte, dass Anbieter bei jeder Internet-Verbindung durch Dialer zunächst eine aktuelle Preisinformation übermitteln müssen. Diese muss nach dem Vorschlag der Länder vom Kunden per Mausklick bestätigt werden, bevor eine kostenpflichtige Verbindung aufgebaut wird.
Die Verpflichtung der Anbieter, Nutzer über den Preis zu informieren, soll nach den Plänen der Bundesregierung künftig auch für Handy-Verbindungen zu den teuren Servicenummern gelten. Diese Pflicht soll aber erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten. Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Sommer von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.
AOL beantragt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Dialer-Anbieter
Vor rund einem Monat beschloss das Landgericht Hamburg auf Antrag des Online-Riesen AOL[1] eine einstweilige Verfügung gegen den Dialer-Anbieter Interfun[2]. Dieser darf seitdem keine Spam-Mails mehr versenden, in denen für die Einwahl mit seinen Dialern geworben wird. Seinerzeit machte AOL klar, dass man Interfun genau beobachten und die Edertaler Firma auch dann zur Verantwortung ziehen werde, wenn in E-Mails unbekannter Herkunft auf ihre Dialer hingewiesen wird.
Mathias Niebuhr aus der AOL-Rechtsabteilung staunte daher nicht schlecht, als er am 13. Mai ausgerechnet in seinem Firmen-Postfach eine E-Mail erhielt, in der eine Dame namens Steff zur Besichtigung ihres Körpers per Webcam einlud. Das dahinterliegende Angebot wurde laut Impressum angeblich von einer türkischen Firma betrieben, doch die "Webcam-Software", also der 0190-Dialer, lag auf interfungmbh.de.
Niebuhr gab diese und andere bei AOL eingegangenen Spam-Mails an die den Fall bearbeitende Anwaltskanzlei weiter. Bereits am 16. Mai lag dem Landgericht Hamburg der entsprechende Bestrafungsantrag von AOL Deutschland vor: Das Hamburger Unternehmen sieht in den Spam-Mails einen klaren Verstoß des Dialer-Anbieters gegen die zuvor erlassene Einstweilige Verfügung und schlägt dem Gericht vor, ein Ordnungsgeld von mindestens 100.000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft gegen die Interfun-Geschäftsführerin Marianne Hilpisch zu verhängen.
Im Antrag legt AOL dar, dass die Begründung von Interfun, nach der man für die unaufgeforderten E-Mails nicht verantwortlich sei, da diese von "Webmastern" stammen, unerheblich sei. Wörtlich heisst es: "Selbst wenn man unterstellt, dass die Schuldnerin (also Interfun, Anm. d. Red.) die unaufgeforderten E-Mails nicht versendet haben sollte, wäre sie dennoch als Störerin verantwortlich, da sie an dem Verstoß in erheblichem Maße mitgewirkt hat und jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, ihn zu unterbinden."
Außerdem stehe der Dialer-Anbieter für das Verhalten seiner Webmaster ein, da er das von ihm selbst geschilderte Dialer-Vertriebssystem kontrolliert. "Die Webmaster sind insoweit Beauftragte der Schuldnerin", heißt es im Antrag. Es sei AOL "nicht zumutbar", sich darauf verweisen zu lassen, dass der Wettbewerbsverstoß innerhalb einer nicht bekannten Vertriebsorganisation erfolgt sei.
Wenn AOL mit dem Antrag Erfolg hat und diese Art des Vorgehens gegen Dialer-Anbieter Schule machen sollte, dürften die bisherigen Vertriebsstrukturen der Branche erheblich gefährdet sein. Bisher konnten sich die Unternehmen damit aus der Affäre ziehen, dass sie für das Versenden von Spam-Mails nicht haften, weil sie dies angeblich nicht selbst veranlasst haben.
Was meint Ihr sollte gegen die 0190,0900,u.s.w. abzocke
getan werden.
Gruß Wiggel