(AP) In Mainz hat ein Sozialhilfe-Empfänger versucht, die Kosten für die Anschaffung eines Toilettensitzes aus der Stadtkasse erstattet zu bekommen. Wie das Mainzer Verwaltungsgericht am Montag mitteilte, beantragte der Mann, der seit Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, die Kostenübernahme für den WC-Sitz im Wert von 7,99 Euro. Der alte Sitz sei durchgebrochen, hatte er seinen Antrag begründet.
Nachdem das Mainzer Sozialamt die Zahlung verweigert hatte, zog der Mann vor Gericht. Dort erlitt er nun eine Niederlage. Die Richter entschieden, für Hausrat müsse die Kommune nur dann zahlen, wenn es um größere Anschaffungen gehe. Kleinigkeiten wie ein neuer Toilettensitz müsse der Kläger aus den laufenden Zahlungen bestreiten, die er vom Sozialamt erhalte.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht 1 K 1479/02.MZ)
Ich könnte zu dieser Meldung nun schreiben, dass ich hoffe, Lolly werde niemals ein Sozialfall, weil der Stadt Köln dann eine Prozesslawine drohe. Aber das wäre nur billiges Aufkochen von alten Geschichten, die keiner mehr hören will - darum schreibe ich es nicht
Nachdem das Mainzer Sozialamt die Zahlung verweigert hatte, zog der Mann vor Gericht. Dort erlitt er nun eine Niederlage. Die Richter entschieden, für Hausrat müsse die Kommune nur dann zahlen, wenn es um größere Anschaffungen gehe. Kleinigkeiten wie ein neuer Toilettensitz müsse der Kläger aus den laufenden Zahlungen bestreiten, die er vom Sozialamt erhalte.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht 1 K 1479/02.MZ)
Ich könnte zu dieser Meldung nun schreiben, dass ich hoffe, Lolly werde niemals ein Sozialfall, weil der Stadt Köln dann eine Prozesslawine drohe. Aber das wäre nur billiges Aufkochen von alten Geschichten, die keiner mehr hören will - darum schreibe ich es nicht