Abschleppen trotz hinterlegter Handynummer legitim
Eine Handynummer hinter der Windschutzscheibe bietet keinen ausreichenden Schutz gegen ein Abschleppen des Autos. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hervor. Das Gericht wies die Klage eines Rechtsanwalts zurück, der seinen Wagen auf einem Behindertenparkplatz abgestellt hatte.
Obwohl er eine Visitenkarte mit Mobilfunknummer sichtbar im Auto hinterlassen hatte, wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte dem Kläger noch Recht gegeben.
Ok, ich parke auch nicht immer nur da, wo es erlaubt ist - aber die Sache mit der Handynummer wäre doch etwas zu einfach. In Kürze würden wahrscheinlich viele Straßen mit parkenden PKW verstopft, alle mit Handnummer hinter der Scheibe. Das sollte IMO auch nicht sein.
Eine Handynummer hinter der Windschutzscheibe bietet keinen ausreichenden Schutz gegen ein Abschleppen des Autos. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hervor. Das Gericht wies die Klage eines Rechtsanwalts zurück, der seinen Wagen auf einem Behindertenparkplatz abgestellt hatte.
Obwohl er eine Visitenkarte mit Mobilfunknummer sichtbar im Auto hinterlassen hatte, wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte dem Kläger noch Recht gegeben.
Ok, ich parke auch nicht immer nur da, wo es erlaubt ist - aber die Sache mit der Handynummer wäre doch etwas zu einfach. In Kürze würden wahrscheinlich viele Straßen mit parkenden PKW verstopft, alle mit Handnummer hinter der Scheibe. Das sollte IMO auch nicht sein.