Eigenheimzulage

Thargor

Senior Member
Wer kennt sich mit dem Antrag auf Eigenheimzulage aus???

Unter der Überschrift Einkommensgrenze befindet sich folgender Text:

Der Gesammtbetrag der Einkünfte des Jahres, für das erstmals dieser Antrag gestellt wird, wird zusammen mit dem Gesammtbetrag der einkünfte des vorangegangen Jahres zuzüglich des Hinzurechnungsbetrags nach §§ 3 Nr.40, 3c EStG voraussichtlich xxxxxx Euro nicht übersteigen.

Zählt zu den Einkünften auch Kindergeld und Erziehungsgeld?
Was, zur Hölle, ist ein Hinzurechnungsbetrag nach §§ 3 Nr.40, 3c EStG ?

Die spinnen, die Finanzbeamten.
 
Hier steht zumindest mal dieser Paragraph. Übersetzen kann ich's aber nicht :D

Ich würde mal tippen, dass Kindergeld zu den Einkünften zu zählen ist (halt unter 'sonstige'). Aber Du hast ja nach Tipps von Leuten gefragt, die sich auskennen. :eek:
 
Soweit ich weiß, kommt bei der Berechnung von Einkommensgrenzen grundsätzlich der Kinderfreibgetrag zur Anrechnung, was in dem Fall auch immer günstiger ist.
Geh aber lieber zum Steuerberater.
 
Vorausgesetzt, die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze von 163 614 Euro wird eingehalten, und mindestens ... sondern der Gesamtbetrag der Einkünfte der letzten zwei Jahre. Jedes Kind, für das die Eltern noch Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, erhöht die Zwei-Jahres-Einkommensgrenze um 30 678 Euro.

blablabla...Berliner Morgenpost
Gruss
Tim
 
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