Thargor
Senior Member
Wer kennt sich mit dem Antrag auf Eigenheimzulage aus???
Unter der Überschrift Einkommensgrenze befindet sich folgender Text:
Der Gesammtbetrag der Einkünfte des Jahres, für das erstmals dieser Antrag gestellt wird, wird zusammen mit dem Gesammtbetrag der einkünfte des vorangegangen Jahres zuzüglich des Hinzurechnungsbetrags nach §§ 3 Nr.40, 3c EStG voraussichtlich xxxxxx Euro nicht übersteigen.
Zählt zu den Einkünften auch Kindergeld und Erziehungsgeld?
Was, zur Hölle, ist ein Hinzurechnungsbetrag nach §§ 3 Nr.40, 3c EStG ?
Die spinnen, die Finanzbeamten.
Unter der Überschrift Einkommensgrenze befindet sich folgender Text:
Der Gesammtbetrag der Einkünfte des Jahres, für das erstmals dieser Antrag gestellt wird, wird zusammen mit dem Gesammtbetrag der einkünfte des vorangegangen Jahres zuzüglich des Hinzurechnungsbetrags nach §§ 3 Nr.40, 3c EStG voraussichtlich xxxxxx Euro nicht übersteigen.
Zählt zu den Einkünften auch Kindergeld und Erziehungsgeld?
Was, zur Hölle, ist ein Hinzurechnungsbetrag nach §§ 3 Nr.40, 3c EStG ?
Die spinnen, die Finanzbeamten.