Urlaubsanspruch
Ich habe Klärungsbedarf. Eben habe ich im Radio gehört, dass ein Arbeitsgericht entschieden hat, dass ein Arbeitnehmer, der in der zweiten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidet (ich nehme an, dass vorrausgesetzt wird, dass er vom Jahresanfang an beschäftigt war), hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub bzw. einen finanziellen Ausgleich dafür.
Kann mir mal einer erklären warum? :confused
Ich habe Klärungsbedarf. Eben habe ich im Radio gehört, dass ein Arbeitsgericht entschieden hat, dass ein Arbeitnehmer, der in der zweiten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidet (ich nehme an, dass vorrausgesetzt wird, dass er vom Jahresanfang an beschäftigt war), hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub bzw. einen finanziellen Ausgleich dafür.
Kann mir mal einer erklären warum? :confused