[Diskussion] Urlaubsanspruch

chmul

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Urlaubsanspruch

Ich habe Klärungsbedarf. Eben habe ich im Radio gehört, dass ein Arbeitsgericht entschieden hat, dass ein Arbeitnehmer, der in der zweiten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidet (ich nehme an, dass vorrausgesetzt wird, dass er vom Jahresanfang an beschäftigt war), hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub bzw. einen finanziellen Ausgleich dafür.

Kann mir mal einer erklären warum? :confused
 
Hi chmul
Wenn man 6 Monate im Betrieb gearbeitet hat, hat man Anspruch auf Urlaubsgeld. Natürlich nur soviel, wie man anteilig gearbeitet hat. Bei 2,5 Tagen Urlaubsanspruch pro Monat und gearbeitet z.B. bis Juli steht ihm Urlaubsanspruch einschliesslich Lohnfortzahlung und 50% Zuschlag zu. Das wären 7Monate mal 2,5 urlaubstage= 17,5 Tage.

Ich habe übrigens schon einige Stellen aufgegeben, weil der Arbeitgeber von einer solchen Regelung nix wissen wollte. ich hoffe, ihr seit nicht auch so ein Betrieb, der an den Arbeitern spart ;)

Gruß
Punk
 
So habe ich das nicht verstanden. Die haben davon gesprochen, dass Du nach 6 Monaten Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hast (bei uns wären das 30 Tage). Oder sollte ich das vor lauter Schaum vor dem Mund (ausgelöst Du das Wort Arbeitsgericht) falsch verstanden haben? Naja, is ja eigentlich egal. Ich werd's sicher noch genauer mitkriegen in unserem Betrieb :ROFLMAO:

Um Dich zu beruhigen: Wir rechnen das immer schön mit den 2,5 Tagen/Monat. Allerdings beträgt das Urlaubsgeld nur um die 30%, mehr ist nicht drin.
 
Meines Wissens nach ist das schon lange so, da der Urlaub am Jahresanfang gegeben wird für das kommende Jahr. Theoretisch sind es 2,5 Tage pro Monat, also 30 Tage. Aber wie gesagt ist der Urlaub auf's gesamte Jahr und nicht auf die Anzahl der Monate gerechnet,
 
Original geschrieben von chmul

Um Dich zu beruhigen: Wir rechnen das immer schön mit den 2,5 Tagen/Monat. Allerdings beträgt das Urlaubsgeld nur um die 30%, mehr ist nicht drin.

Gut, das ich bei euch nicht arbeite. Habt ihr keine Tarifverträge?
Andererseits, wenn ich nach 6 Monaten den Jahresurlaub kriege, ist das wieder ok :ROFLMAO:
Kann ich mir aber nicht vorstellen.Na, ok, vielleicht ist es bei mir im Handwerk anders ;)
Gruß
Punk
 
Ist schwer, was genaues zu sagen, ohne das konkrete Urteil mit Urteilsbegründung genau zu kennen. Kann genausogut eine Einzelfallentscheidung ohne Allgemeingültigkeitserklärung sein.

Aus der aktuellen Rechtssprechung weiß ich eigentlich nur, das eine "negative" Urlaubsabgeltung bei zuviel gewährtem Urlaub nicht zulässig ist.
Wenn ich also z.B. meinen gesamten Jahresurlaub im ersten Halbjahr genommen habe und das Unternehmen dann zum 31.07. verlasse, haben die einfach Pech gehabt.

Ausnahme: wenn ich von einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes wechsele, werden im Normalfall Urlaubsbescheinigungen übersandt, und beim neuen Arbeitgeber wird der "zuviel" gewährte Urlaub in Anrechnung gebracht.
Dafür wird in so einem Fall allerdings weder das Urlaubs- noch das Weihnachtsgeld anteilig gekürzt.
 
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