Hochwasserschäden: Keine Hilfe von Versicherungen

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Aufgebrochene Straßen, weggespülte Bahndämme, überflutete Häuser - diese Bild hinterlässt die Hochwasserkatastrophe in Deutschland. Die bange Frage der Betroffenen ist: Wer soll das alles bezahlen?

Von Ina Pfennig

Die wenigsten Hauseigentümer besitzen für die durch die Flutkatastrophe eingetretenen Schäden eine Versicherung. Denn in der privaten Gebäudeversicherung sind Elementarschäden nicht mit versichert. Eine Ausnahme gibt es: Wer noch alte DDR-Verträge hat, kann sich glücklich schätzen. Für Gewerbebetriebe sieht die Lage sogar noch schlechter aus.

Seit 1994 ist es jedem Eigentümer von gewerblichen Immobilien selbst überlassen, ob er das Objekt versichert oder nicht. Wer sich dagegen entscheidet, geht ein großes Risiko ein. Denn Feuer, Leitungswasserschäden oder Sturm und Hagel können das Gebäude zerstören oder so großen Schaden anrichten, dass der Eigentümer finanziell ruiniert ist. Nicht versichert sind leider auch hier Elementarschäden. Dazu zählen Erdbeben, Erdrutsche, Schäden an Wasserzu- und ableitungen auf und außerhalb des Grundstückes und eben - Überschwemmungen.

Für den Betriebsausfall zahlt niemand

Auch auf eine Betriebsunterbrechungsversicherung sollten sich Gewerbetreibende nicht verlassen. Sie ersetzt zwar die Kosten, die aufgrund einer zeitweiligen Betriebsstillegung eintreten. Wer also seinen Betrieb wegen eines Brandes für ein paar Tage schließen muss, kann den Ausfall von seiner Versicherug verlangen. Die zahlt jedoch nur, wenn eine der versicherten Gefahren eingetreten ist. Dazu zählen Elementarschäden wiederum aber nicht.
 
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