[Diskussion] wer kennt sich in sachen alimente aus?

S

smoothy

Gast
wer kennt sich in sachen alimente aus?

diese diskussion / frage richtet sich an leute die dies auch wirklich ernst nehmen, bestenfalls damit auch noch erfahrung(en) haben:

ich fasse mich kurz und knapp...

das kind (6) meiner freundin ist mit seinem leiblichen vater für drei wochen in urlaub. er wohnt im nördlichen teil deutschlands, wir im südlichen teil. er hat das kind abgeholt. bislang hat er seine alimente, zwar knurrend aber immer bezahlt. jetzt ist er der meinung er müsste nur den anteil der alimente bezahlen, in der das kind noch bei uns war. für die restlichen drei wochen also nicht!

ist das okay so?

nach einigen telefonaten zwischen ihn und meiner freundin drohte er zum schluss vor gericht die sache zu klären, lol.

meine freundin gehört aber eher zu den gutmütlichen menschen, und möchte die strapazen, den stress alles über die anwälte laufen zu lassen, vermeiden.

aus unseren bekanntekreis hören wir unterschiedliche meinungen: "geh doch zum anwalt" und "lass die sache doch wie sie ist" -.

kleine bemerkung am rande - er hat sich schon so einige patzer geleistet die mich dazu veranlassen ihn als einen nicht so guten menschen einzustufen. ich weis, es steht mir nicht zu andere menschen zu be -oder verurteilen. hier mache ich aber eine ausnahme. kurz gesagt: er ist ein a****loch!

noch ne bemerkung: uns geht es nicht um das geld, vielmehr ist es eine frage des prinzipes geworden.

für tipps und antworten wären wir sehr dankbar.

cu
 
Re: wer kennt sich in sachen alimente aus?

Original geschrieben von smoothy
noch ne bemerkung: uns geht es nicht um das geld, vielmehr ist es eine frage des prinzipes geworden.

Vorweg:
Ich kenne mich im diesbezüglichen deutschen Recht nicht aus.....
aber die Prinzipienreiterei bringt nichts.

Soll er doch - wenn Geld nicht das Problem ist - für die 3 Wochen nichts bezahlen.
Dir kann es doch nur recht sein, eure Kontakte zu dem Herrn so knapp als möglich zu halten,
etwas, was mit Sicherheit nicht mehr geht, wenn die Causa vor Gericht kommt.

Rechnest du noch Ärger, Streß und Anwalts- bzw. Gerichtskosten hinzu, dürfte dir die Entscheidung
wohl leicht fallen.
 
Wenn Deine Freundin alleinerziehend ist (rein rechtlich ist sie das ja, auch wenn ihr zusammen wohnt), dann hat sie doch mit Sicherheit auch Kontakte zum Jugendamt. Die werden ihr das genau sagen können, ohne dass sie gleich zum Anwalt muss.
Der Ex-Mann meiner Schwester ist auch so ein Künstler, der ständig neue Ideen in dieser Richtung entwickelt. Bisher hat es immer geholfen, wenn ihm seine Verpflichtungen von Seiten des Jugendamtes klargemacht worden sind.

Ich hab keine Ahnung von den Gesetzestexten, mein "Rechtsempfinden" sagt:
Der Unterhalt für das Kind dient nicht nur der "Verpflegung", sondern soll den Vater angemessen an sämtlichen Kosten beteiligen, die für das Kind anfallen: Kleidung, Schulsachen, Fahrrad, Anteil an Miete und Nebenkosten - alles eben. Was Deine Freundin im Moment spart, ist lediglich die Nahrung. Dies rechtfertigt auf keine Fall eine Kürzung des Unterhalts.
 
ja du hast recht, und das steht total ausser frage - wir wollen unsere ruhe!

nun stellen wir uns aber auch folgen vor, wenn er meint mit uns machen zu können, was er gerade will. sprich das nächstemal wenn es darum geht seinen plichten nachzukommen, er diese nicht zu 100% einhällt. er trickst hier und da, und wie gesagt, er hat sich schon einige patzer geleistet, die nicht ganz sauber waren.

wir, bzw. meine freundin hat ihn ja auch fast immer in ruhe gelassen, doch diesmal sind wir der meinung das er es übertreibt.

es ist eine rechtliche frage, und ich bin kein anwalt.
wenn er diesmal "gewinnt" wird er versuchen das nächste mal auch zu gewinnen... und noch mal, und danach auch noch u.s.w.

und das kann nicht sein! oder?

vielleicht drücke ich mich etwas undeutlich aus(?).
hat er nun recht oder nicht? muss er "voll" zahlen oder nur, seiner meinung nach, einen bruchteil?

cu
 
@supernature,

dein "rechtsemfpinden" gleicht der der meinen. absolut.
ja und das jugendamt ist bereits in kenntnis gesetzt worden. dies bezüglich hat meine freundin auch ein termin demnächst.

- mal schauen was dabei rauskommt.

ich finde es super das ich hier im supernature-forum auch antworten finde :) toll!

cu
 
Original geschrieben von smoothy
ich finde es super das ich hier im supernature-forum auch antworten finde :) toll!

Was hast du denn gedacht :)
Übrigens sagt mein Rechtsempfinden mir auch, dass er zahlen muss. Und das es die Sache des Jugendamtes ist, sich darum zu kümmern.
Aber ich höre mich an wie ein Papagei :)
Mir egal. ;)
 
huhu ich auch mal,

kein stress machen

zum Jugendamt gehen sich das geld holen (sagen er zahlt nicht)
den guten in ruhe lassen -> wenn die kohle wieder kommt -> das geld beim amt abmelden
(sagen zahlungen erfolgen wieder)

den rest machen die lieben mitarbeiter vom jugendamt
wenn er der meinung ist das er nicht zahlen muß soll er sich doch mit dem amt
rumärgern oder wollt ihr den stress haben?

glaubt mir ich weiß wovon ich rede ;)

cu :)
 
so ich dann auch mal!!
bin geschieden und der gemeinsame sohn lebt bei mir.
haben beide das sorgerecht bekommen vor gericht. er muß unterhalt für das kind zahlen auch wenn es bei ihm in urlaub ist.

dann ist noch die frage, ist das kind im kinergarten oder oder schon in der schule??

weil ist es in der schule dann darf er es 3 wochen haben die mutter entscheidet wann(weil das kind bei ihr lebt).

ist das kind im kindergarten dann darf er es nur die hälfte der kindergarten ferien haben und nicht mehr.

außer ihr seid so vor dem jugendamt verblieben das die einigung unter euch ausmacht wir

sollte das nicht so sein dann geh zum jugendamt und die schalten sich ein und wenn der vater pech hat bekommt er erst abmahnungen dann verwahnungen und zu guter letzt nur noch stunden weise under aufsicht und er muß dann ans jugendamt zahlen und das pünklich ,kann auch strafbar werden.


das ist das was ich dazu weis ,weil ich diese situation schon mal durchgemacht habe.
hoffe ich konnte dir helfen

pepper-cat
 
Auch wenn ich weiter oben ins gleiche Horn geblasen habe - was man aber nicht vergessen sollte: Da ist noch ein kleines Kind, dass seinen Papi vermutlich lieb hat und dem die Streitereien ums Geld ziemlich egal sind.
 
@ Netzhai, pepper-cat, Supernature und die anderen natürlich auch :)

vielen vielen dank, diese informationen sind für uns gold wert. genau danach haben wir gesucht! einfach nur mehr "background"-wissen. wir haben uns ziemlich nackt mit unserem wissensstand gefühlt.

kisses ( ich bin so frei, ;) ) and a big BIG THANX to netzhai und pepper-cat. das was ihr uns mitgegeben habt an infos, werden wir in der form natürlich auch anwenden. der kerl soll ja seine sprüche nicht bei uns klopfen, sondern beim J-A, oder? so hat er seine ruhe vor uns, und wir die unsere auch...

@supernature,

ja klar, da ist ja noch das kind das seinen papi ganz lieb hat. 2-3 mal im jahr kann er dies zu spüren bekommen. ist ja auch ok so.
und klar, diese dumme streiterei um das geld ist dem kind ja völlig schnuppe. auch ok.
nur: die geschichte mit den alimenten ist nicht auf unseren mist gewachsen. wenn er in zukunft sich weitere blödheiten leistet, in die wir automatisch involviert werden, und das kind dies mit der zeit dann noch zu kapieren beginnt, oh je, dann ist mit der ruhe aber aus! streit vorprogrammiert! und das kind leidet. mehr oder weniger. und das ist nicht ok! der scheiss kerl soll wenigstens seine pflichten erledigen. wir erziehen das kind gross, lieben es, hegen und pflegen, spielen dies und das mit ihn, und und und. dann kommt er und meint der hellste stern am himmel zu sein. drei wochen lang. kürzt noch die alimente, lässt das kind im urlaub tag ein tag aus vor der glotze sitzen. toller papi. ach ja, mc.don@lds hat in dieser zeit zwei stammgäste mehr...
du hast recht, das kind kann nix dafür.

cu :)

p.s. ich hoffe nicht das ich über die strenge geschlagen habe(?)
 
ah der ex hat doch seine schäfchen im trockenen.

es geht um's prinzip. er will das es mit rechten dingen zugeht? na dann soll er es doch auch so bekommen!

cu
 
also hab mal geschnüffelt

Zur Abschreckung :D
Strafgesetzbuch
§170 Verletzung der Unterhaltspflicht

1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§56c Weisungen

(1) Das Gericht erteilt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit Weisungen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.

(2) Das Gericht kann den Verurteilten namentlich anweisen,

1. Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder Freizeit oder auf die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen,

2. sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht oder einer anderen Stelle zu melden,

3. mit bestimmten Personen oder mit Personen einer bestimmten Gruppe, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, nicht zu verkehren, sie nicht zu beschäftigen, auszubilden oder zu beherbergen,

4. bestimmte Gegenstände, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, nicht zu besitzen, bei sich zu führen oder verwahren zu lassen oder

5. Unterhaltspflichten nachzukommen.

(3) Die Weisung,

1. sich einer Heilbehandlung, die mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist, oder einer Entziehungskur zu unterziehen oder

2. in einem geeigneten Heim oder einer geeigneten Anstalt Aufenthalt zu nehmen,

darf nur mit Einwilligung des Verurteilten erteilt werden.

(4) Macht der Verurteilte entsprechende Zusagen für seine künftige Lebensführung, so sieht das Gericht in der Regel von Weisungen vorläufig ab, wenn die Einhaltung der Zusagen zu erwarten ist.


http://www.pappa.com/reform/info_a.htm

viel spass :)
 
@netzhai,

oh wow! sowas habe ich eigentlich auch schon im netz gesucht, aber nix brauchbares gefunden. wohl in der falschen ecke gesucht...

an dieser stelle also nochmals einen BIG THANX..

cu
 
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