Vom Landrats-Chauffeur zum Straßenarbeiter

Desperado

Evolutionär
Ist berufliche Diskriminierung im demokratischen Deutschland wegen eines falschen Parteibuches möglich?

Vom Landrats-Chauffeur zum Straßenarbeiter

Im SED-Staat waren berufliche Diskriminierungen wegen nicht linientreuer politischer Ansichten die Normalität. Aber im wiedervereinigten demokratischen Deutschland? Kommt es nach der Wende jetzt zu einer Kehrtwende Richtung Parteien-Demokratie a la DDR? :unsure:

Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3:
Niemand darf wegen
seines Geschlechtes,
seiner Abstammung,
seiner Rasse,
seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
 
Meine erste Reaktion war verständlicherweise:
Das geht doch gar nicht.

Aber:

Wie sieht das aus, wenn statt "AfD" dort "NPD" stehen würde?
. . . seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt . . .
Manchmal sind die Interessenskonflikte schon vorprogrammiert zwischen der Parteizugehörigkeit des Arbeitgebers und des Untergebenen.
Wenn bspw. ein aktives AfD-Mitglied bei der Kanzlerin tätig wäre - würde das nicht genauso ablaufen?

Nein, wahrscheinlich nicht in dieser Form wie in dem angesprochenen Fall, aber unmöglich wäre es doch sicher nicht.

Wo zieht man da die Grenzen?
 
Bei einem NPD-Mitglied wäre die Reaktion des Landrates mit Sicherheit die gleiche und Applaus wäre ihm obendrein sicher gewesen. Richtig interessant wäre, wenn der Mann Mitglied der SPD oder bei den Grünen wäre. Da sollte dann ja auch ein "Interessenkonflikt" vorliegen. Ob der Mann dann auch nach 25 Jahren beanstandungslosen Dienstes sofort und knallhart vom Cheffahrer zum Straßenreiniger degradiert worden wäre? Ob der CSU-Landrat dann auch so eine knallharte Aktion gewagt hätte?
Ich bin auf das Urteil des Arbeitsgerichtes gespannt.

... Zugleich wurde ich auf meine Verschwiegenheitspflicht in einem separaten Schreiben hingewiesen. ...

Diese Praktik kenne ich bisher nur von der Stasi, die politische Gefangene bei der Entlassung auf ihre Schweigepflicht betreffs Verhörmethoden und des Geschehens im Stasi-Gefängnis hinwies und bei Zuwiderhandlungen Verfahren wegen "Staatsverleumdung" androhte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe gerade überlegt, was wäre, wenn ich „Chef“ wäre? :unsure:
Glaube, ich hätte dem Mitarbeiter zwar nicht gekündigt, sondern „nur“ an einen anderen Arbeitsplatz versetzt. Welcher aber durchaus „vergleichbar“ sein müsste.
Als Chauffeur besitzt man eine Vertrauensposition und als Mitglied einer durchaus extremen
Partei, könnte es zu einem Interessenkonflikt kommen.
Einen Zweitjob (welcher heute durchaus nötig ist), darf ich diesen ja auch bei Konkurrenzunternehmen nicht machen.
Ich habe ja auch mal einen Fabrikanten gefahren und habe feststellen müssen, meine Vergangenheit wurde durchaus „durchleuchtet“.
Wurde ja auch mal "scheinheilig" gefragt, wie es war.
Ich habe immer nur geantwortet: ich fahre und er arbeitet.
Ein Freund wurde in solch einer Position, (nach Scheidung) auch schon mal versetzt.
Sicherheitsrisiko!
In diesem Fall ist die Vorgehensweise durchaus bedenklich und hätte man mit Sicherheit auch behutsamer angehen können.;)
 
Meine erste Reaktion: Das geht nicht! Auch das Argument "Was, wenn man AFD durch NPD ersetzt?" kann ich nicht gelten lassen. Ich mag die AFD nicht und der rechte Flügel ist von der NPD kaum zu unterscheiden, doch ist es eine rechtmäßige Partei wie die anderen.
Dennoch halte ich die Versetzung für rechtmäßig, denn es geht nicht um die politischen Ansichten, sondern die politische Funktion. Dadurch, dass der Fahrer für die AFD ein politisches Amt ausübt, ist ein Interessenkonflikt vorhanden. Der Landrat führt sicherlich Telefonate und Gespräche im Auto. Wie soll der Fahrer für seine Partei agieren und zugleich sämtliche Informationen, die er durch seine Tätigkeit erhält, in jeder Hinsicht nicht dabei einfließen lassen?
 
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