... Bei den extrem niedrigen Zinsen würde es sich auf jeden Fall anbieten, sich über die Finanzierung einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zu informieren, denn die monatl. Belastung dürfte nicht höher, als die vorherige Miete sein.
Ich persönlich würde ein Haus vorziehen, denn bei der Eigentümerversammlung sind weniger Idioten und Dummschwätzer anwesend.
Im Prinzip ja ... aber ... die nicht auf einen Mieter umlegbaren Nebenkosten müssen neben den Raten an die Bank auch noch bezahlt werden. Auch muss man sich für Reparaturen etc. Rücklagen schaffen und einen gewissen Betrag monatlich ansparen.
Für viele ist die Summe der Belastungen dann schon wieder grenzwertig oder man will prinzipiell nicht so viel Geld ausgeben ... sondern lieber zur Miete wohnen und nicht die Verantwortung für eine Immobilie tragen.
So ´ne Diskussion ist an dieser Stelle nicht zielführend.
Wie ich im Startbeitrag gelesen habe, ist´s bis zum "Auszug" noch einige Monate hin. Also gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass der Vermieter alles richtig gemacht hat die entsprechenden Fristen einhält. Was ich nicht verstehe ist die Sache mit der Angst nicht rechtzeitig eine Wohnung zu finden.
Welche Art von "Dringlichkeitsschein" soll das sein?
Ich kenne das hier in Hessen nur in Bezug auf die Vergabe von Sozialwohnungen für Familien mit vielen Kindern. Dieser "Schein" soll für eine bevorzugte Vergabe von frei werdenden städtischen, sozial geförderten, Wohnungen an die "Scheininhaber" führen.
[EDIT]
Soweit ich das jetzt verstanden habe ... :
Eine Dringlichkeitsbescheinigung
kann von der ARGE ausgestellt werden.
Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen ist
örtlich geregelt.
Aus einer Dringlichkeitsbescheinigung lässt sich kein Rechtsanspruch auf eine Wohnung oder auf die Mithilfe des Amts oder der ARGE bei der Wohnungssuche ableiten.
[/EDIT]