Mietwohnung Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters.

0815_neu

Debian Jungspund
Eine Bekannte aus einem anderen Bundesland hat wie bereits oben erwähnt ihre Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfes des Vermieters bekommen. Ich selber bin von so etwas bisher verschont geblieben. Mir stellt sich die Frage unter welchen Voraussetzungen das zu laufen hat & ob die bisherige Mietzeit evtl. auch eine Rolle spielt. Es ist ja noch einige Monate hin allerdings ist die Wohnungssituation ja alles andere als einfach. Gibt es da evtl. ein Dringlichkeitsschein vonseiten der Behörden?
 
Nun, Du kennst das ja, hier darf keine Rechtsberatung betrieben werden, deswegen betrachte das folgende bitte als meine persönliche Meinung zu dem Thema:

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf muss der Vermieter ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einhalten (einfach mal googeln). Tut er das nicht, kann das für ihn ganz schön teuer werden, wenn es auffällt...
Der Mieter kann auch Widerspruch einlegen, wenn die Kündigung eine besondere Härte für ihn darstellt. Das ist aber wahrscheinlich sehr subjektiv.
 
Im Falle eines Falles hilft evtl. auch der Kontakt zu einem Mieterschutzverein.
Viel Erfolg!
 
Meine Vorschreiber haben schon alles dazu geschrieben und den Rest müssen die Fachleute machen.
Bei den extrem niedrigen Zinsen würde es sich auf jeden Fall anbieten, sich über die Finanzierung einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zu informieren, denn die monatl. Belastung dürfte nicht höher, als die vorherige Miete sein.
Ich persönlich würde ein Haus vorziehen, denn bei der Eigentümerversammlung sind weniger Idioten und Dummschwätzer anwesend. :D
 
... Bei den extrem niedrigen Zinsen würde es sich auf jeden Fall anbieten, sich über die Finanzierung einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zu informieren, denn die monatl. Belastung dürfte nicht höher, als die vorherige Miete sein.
Ich persönlich würde ein Haus vorziehen, denn bei der Eigentümerversammlung sind weniger Idioten und Dummschwätzer anwesend. :D

Im Prinzip ja ... aber ... die nicht auf einen Mieter umlegbaren Nebenkosten müssen neben den Raten an die Bank auch noch bezahlt werden. Auch muss man sich für Reparaturen etc. Rücklagen schaffen und einen gewissen Betrag monatlich ansparen.
Für viele ist die Summe der Belastungen dann schon wieder grenzwertig oder man will prinzipiell nicht so viel Geld ausgeben ... sondern lieber zur Miete wohnen und nicht die Verantwortung für eine Immobilie tragen.

So ´ne Diskussion ist an dieser Stelle nicht zielführend.

Wie ich im Startbeitrag gelesen habe, ist´s bis zum "Auszug" noch einige Monate hin. Also gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass der Vermieter alles richtig gemacht hat die entsprechenden Fristen einhält. Was ich nicht verstehe ist die Sache mit der Angst nicht rechtzeitig eine Wohnung zu finden.

Welche Art von "Dringlichkeitsschein" soll das sein?
Ich kenne das hier in Hessen nur in Bezug auf die Vergabe von Sozialwohnungen für Familien mit vielen Kindern. Dieser "Schein" soll für eine bevorzugte Vergabe von frei werdenden städtischen, sozial geförderten, Wohnungen an die "Scheininhaber" führen.

[EDIT]
Soweit ich das jetzt verstanden habe ... :
Eine Dringlichkeitsbescheinigung kann von der ARGE ausgestellt werden.
Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen ist örtlich geregelt.
Aus einer Dringlichkeitsbescheinigung lässt sich kein Rechtsanspruch auf eine Wohnung oder auf die Mithilfe des Amts oder der ARGE bei der Wohnungssuche ableiten.
[/EDIT]
 
Zuletzt bearbeitet:
@Smuggler die Bezahlung von Reparaturen aus der Rücklage scheint nicht mehr so locker sein, als es einmal war, denn scheinbar wird da eine Rücklage pro Wohnung berechnet.
Ein Haus ist trotzdem billiger, denn die Abrechnungskosten für die Heizung fällt weg, die Hausmeisterkosten, der Allgemeinstrom und die Kosten für den Aufzug, dessen Wartung und dessen TÜV - Prüfung. Aber das ist ja hier nicht das Problem, obwohl es eine erneute Kündigung ausschließen würde, sondern die Kündigung. Auch wenn es den Anschein hat, dass alles korrekt zugeht, würde ich mich, bei Fachleuten, sachkundig machen, denn nicht nur, dass man sein gewohntes und geliebtes Umfeld verlassen muss, ist das auch mit diversen Kosten verbunden, die eventuell der Verursacher übernehmen muss, sollten bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs, Verfahrensfehler vorhanden sein.
 
Moment bitte mal, verrennt Euch nicht.;)

Es geht um eine Bekannte von 0815_neu, von der wir nichts wissen.
Wie alt, ledig, verheiratet, welcher Berufsstand etc...
Es wurde eine einfache Frage gestellt. Kündigung wegen Eigenbedarf.

Da hat Smuggler schon eine recht gute Antwort geliefert.

Es geht nicht um einen eventuellen Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses.;)
 
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