Information Und nun hat es mich auch erwischt! .... Jedoch....

Schpaik

jeder nach seiner Façon
...nachdem ich mich nun fast den ganzen Tag damit auseinandergesetzt habe, hege ich doch starke Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Behauptung.


Ich hab eine Unterlassungsverpflichtung erhalten. Also ne Abmahnung auf schlecht deutsch.


Ich werde für das Filmwerk: Extreme Pervers Nr. 1 - 18 Jahre und so verdorben (Junge Mädels und benutzt) als Verantwortlicher Herunterlader und Verteiler auf (bisher 4003,30 Euro angeschrieben. (Ich weiß auch nicht, warum es "Extreme Pervers.." heißt. Ist für mich unmögliches deutsch...:suizid:)



Wie gesagt hab ich mich den Großteil des Tages mit den mir zugesandten Informationen auseinander gesetzt.

Der Tatzeitpunkt ist für mich schon außerhalb meiner Aufmerksamkeitsspanne (01.12.2012 - um sechs Uhr 29 Minuten und wohl 05 Sekunden) -Beginn? - Ende? - Tatsächlich? - Sporadisch? ...... bin verwirrt.

Den angegebenen Dateihash hab ich versucht zu ermitteln. Kein Ergebnis. (f5151bf1d75980c7a955ea7fd7e9dbd2) Also weder bei mir auf dem Rechner noch im Internet über ed2k-stats.

Auch eine Suche auf meinem Rechner nach einer Datei, die so heißt, verlief ergebnislos.

eMule ist bei solch einer Suche auch immer wieder hilfreich. Schon geladene Dateien werden rot dargestellt, noch zu ladende Dateien werden grün dargestellt. Keines der beiden Fälle traf zu.

Die abgemahnte Datei hat nach einer kurzen Stichprobe (gesucht, angeklickt, sofortige Unterbrechung der I-Net Verbindung) auch zwei völlig andere hash Werte:
1. (hash) 19F59E58B1DB60E69660F11985C3971C
2. (AICH hash) E6X7LFILUQBFYYVQVVJUBRAONU642JOM
gebracht.

Dazu kommt dann noch, das ich mich für deutschsprachige Pornos so überhaupt nicht interessiere. Das hat mir meine Kleine schon vor Jahren versaut, als sie mir sagte: "Was reden die denn da?" - Seit dem kann ich Texte nicht mehr ausblenden, welches in meiner pornographischen Illusion jedoch recht wichtig ist. Ich rede vor dem Sex, nach dem Sex aber mittendrin ist nicht so mein Fall.

An weiteren Daten wird mir noch übermittelt: Telefonica (Alice) und die IP-Adresse: 78.54.62.252

Alice stimmt! Ob ich an diesem Tag diese IP hatte, lässt sich für mich schlicht nicht nachvollziehen.

Nun stellt sich mir die Frage, schreibe ich eine Unterlassungserklärungen nach meinen Bedingungen oder stelle ich einfach fest, das die erhobene Vermutung mir Gegenüber schlicht falsch sein muss.
 
Ich weiß ja nicht, wer um diese Uhrzeit noch so in deinem Haus/ Wohnung aktiv ist, aber da würde ich zuerst mal schauen. Also auf allen PCs etc. Und wenn das nicht der Fall ist, dann fechte das Teil an. Und überprüfe, ob es ein Original ist. Zumindest wenn du weißt, dass du nichts damit zu tun hast. Würde ich es auf alle Fälle überprüfen und anfechten.

Für die Anfechtung hast du soweit ich weiß 3 Wochen Zeit.
 
Ich habe mal ein wenig zu dem ominösen Rainer Munderloh recherchiert.

Google liefert über 34.000 Treffer.
Das seltsame dabei ist, das die meisten Treffer irgendwelche Anwaltskanzleien sind, die Rechtshilfe anbieten.
Die Texte sind ziemlich ähnlich.
Alle raten davon ab die Abmahnung zu ignorieren und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Natürlich nicht ohne dabei auf sich selbst zu verweisen.

Einige Seiten tragen so vielversprechende Titel wie abmahnhelfer.de, abgemahnt-von.de oder abmahnhilfe24.de.

Eine Webseite einer Anwaltskanzlei Rainer Munderloh konnte ich bislang nicht ausmachen.

Wenn ihr mich fragt, stinkt das aber gewaltig.
 
Ich weiß ja nicht, wer um diese Uhrzeit noch so in deinem Haus/ Wohnung aktiv ist, aber da würde ich zuerst mal schauen. Also auf allen PCs etc. Und wenn das nicht der Fall ist, dann fechte das Teil an. Und überprüfe, ob es ein Original ist. Zumindest wenn du weißt, dass du nichts damit zu tun hast. Würde ich es auf alle Fälle überprüfen und anfechten.

Für die Anfechtung hast du soweit ich weiß 3 Wochen Zeit.

Danke Empo - aber du hast dir meinen Text oben nicht genau durchgelesen, oder? ;)

Wenn, dann soll der der dl von mir stammen. Wie ich inzwischen leider hören durfte (von einem Rechtsanwalt), ist auch schon das herunterladen einer Fake-Datei (also einer Datei, die nicht das beinhaltet, was sie verspricht) strafbar. Zitat: "man muss sich vorher absichern, was man erhält!" - Für mich persönlich ein so hohles und schwachsinniges Argument.... (das darf man nem Richter natürlich so nicht sagen....), ..... Wenn ich etwas bestelle und der Inhalt meines Päckchens ist etwas anderes und zusätzlich auch noch illegal.... was kann ich denn dafür?..... so als Beispiel.

Supernature schrieb:
Ich bin dann natürlich auch ein Töffel. Da ich nicht jeden Tag ein meinem Postkasten vorbei komme, bzw. eher selten Lust habe, diesen zu öffnen, selbst wenn ich da mal vorbei komme, kommen gewisse Nachrichten bei mir manchmal erst sehr spät an. In diesem Fall genau am 10. der ja eigentlich Stichtag sein sollte.

Als ich dann mal zwingend ne gedankliche Pause benötigte, schrieb ich den aktuellen Kram ins Forum. Um mich einfach ein wenig von diesem "Formulierungswahn" mal ein wenig abzulenken.

Will damit sagen, das ich meine erste Erklärung schon abgeschickt habe. (unter Zeugen!) - sorry

Astro schrieb:
Das seltsame dabei ist, das die meisten Treffer irgendwelche Anwaltskanzleien sind, die Rechtshilfe anbieten.
Die Texte sind ziemlich ähnlich.
Alle raten davon ab die Abmahnung zu ignorieren und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Natürlich nicht ohne dabei auf sich selbst zu verweisen.
Ist mir bei meinen Recherchen auch aufgefallen.

Das Munderloh hat nur ne Postadresse. Oder eben nur einen E-Mail-Kontakt: ur@kanzlei-munderloh.de
Grundsätzlich sollte ne Abmahnung nie ignoriert werden. Ich in meinem Fall, hab meine Antwort im Beisein von Zeugen an die eben erwähnte Adresse abgeschickt. Am Stichtag. (siehe oben)

Alles in allem kommt mir der Vorwurf sehr suspekt vor.
 
Richtig, eine Abmahnung darf man niemals ignorieren, auch wenn der Vorwurf noch so abstrus ist und jeder Grundlage entbehrt.
Reagiert man nämlich nicht, kann sich der Abmahner eine einstweilige Verfügung besorgen, die man erst mal bezahlen muss und an die man so lange gebunden ist, bis ein Richter sie für ungültig erklärt.
Das nur ganz allgemein...

Dieser Rechtsanwalt, mit dem Du gesprochen hast - war der Dir in irgendeiner Weise persönlich bekannt?
Was er Dir erzählt hat - dass schon das Herunterladen einer Datei, die etwas anderes behinhaltet, als drauf steht, strafbar sein kann - ist unter Umständen sogar richtig.
Aber in Deinem Fall geht es nicht um Strafbarkeit - wir befinden uns hier nämlich im Zivilrecht und es geht gar nicht um die Frage, ob Du gegen das Strafgesetzbuch verstoßen hast, sondern ob jemandem ein Schaden entstanden ist und nun Anspruch auf Entschädigung besteht.

Ein Anwalt, der in einem solchen Fall seinem Mandanten was von Strafrecht erzählt und ihn womöglich sogar ermuntert, mit dem Abmahner in irgendeiner Form einen Deal zu machen und ihm entgegen zu kommen, hat entweder keine Ahnung oder er steckt mit dem Abmahner unter einer Decke. Nach dem Motto "Du mahnst ihn ab, und ich berate ihn dann so, dass er zahlt" - ein solches System gibt es. Was dem Ersten blüht, der hier irgendwelche Namen nennt, könnt Ihr Euch ja selber ausmalen...

Ich hoffe wirklich, Du bist nicht verarscht worden und diese Erklärung beinhaltet nichts, was dem Abmahner auch nur ansatzweise entgegen kommt.
 
Du hast die Unterlassungserklärung aber hoffentlich modifiziert.

Hier kannst Du dich mal durchlesen:
RA Rainer Munderloh - Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung - netzwelt.de Forum

Dort kommen einige Betroffene zu wort.
Witzig: Auch einige Trolle, die meiner Meinung nach eindeutig von der Abmahn-Mafia beauftragt wurden (bzw. selbst mit drin hängen) haben dort Beiträge abgesetzt um Angst zu schüren.
Allerdings haben die sich so Duselig angestellt, das sie sehr schnell zu entlarven waren.
Achte mal auf den Benutzer "p2pguru" (Bei dem Benutzernamen weiß man eigentlich schon alles:ROFLMAO:)

Das Ganze stinkt ganz gewaltig zum Himmel.
 
Danke für deine Mühe. Ich hab mich da mal durchgewurstelt. Die ersten Seiten sind noch interessant, ab Seite acht hab ich dann nen Sprung zum Dezember 2012 gemacht und (immer noch) über die Tratschbereitschaft gestöhnt. Dann kommt jedoch einer, der anscheinend wirklich Ahnung hat.

Beitrag 597 ff (GehrmannBerlin)

Ab da wird das Ganze wieder wirklich interessant. Auch kann man rauslesen, dass das IT-Unternehmen, welche die Dateien "beweiskräftig" feststellt in der gleichen Straße ansässig ist. Auch der Geschäftsführer der RGF Productions Limited hat einen Wohnsitz in Oldenburg. (Wird auf der Seite behauptet - muss aber nicht stimmen. Ich hab noch ein paar andere Roland Grasls gefunden. Zum Beispiel einen in Österreich. - In Irland jedoch keinen!)

Auch wird erzählt, das die Werke, für welche man abgemahnt wird, eigentlich gar nicht im Handel erhältlich sind. Einige erwähnen auch, das es sich lediglich um Trailer handelte. Nach meinen eigenen Recherchen bin ich auch auf keinen einzigen Hinweis gestoßen, der irgendwelche Darsteller erwähnt. Auch das widerspricht meinem Suchverhalten. Ich suche nicht nach Filmtiteln, sondern nach Darstellerinnen.

Was mich halt besonders stutzig macht, ist der Hash-Wert, der aussagekräftig sein soll. Auf Netzwelt taucht dann eine Betroffene auf, die sagt, das ihrer so lautet:
0656ACAF1A1E03BEC02CEB5449371C64

Meiner lautet:

f5151bf1d75980c7a955ea7fd7e9dbd2

auf dieser Seite kann man nachprüfen, welche Datei mit diesem Hash geladen wird: ed2k-stats statistics and history of shared files from the ed2k network

Wenn man nach sieht, kann man sehen, das es bei beiden keine Ergebnisse gibt. Das finde ich ungewöhnlich. Meiner Erfahrung nach, speichert eMule die Hash-Werte, selbst, wenn gar keine Datei mehr vorhanden ist. Es müsste also in jedem Fall irgend ein Ergebnis angezeigt werden. Vielleicht falsch, aber ein Ergebnis, falls dieser Hash jemals zugeordnet war. Dem ist jedoch nicht so.

Nun weiß ich aus einigen anderen Foren, das für den Vorwurf ein einziger Hash-Wert reicht, die "beauftragten IT-Firmen" für eine gute Beweissicherung normalerweise jedoch mehrere IPs und die dazugehörigen Daten loggen (locken?) Meiner Meinung nach, müssten diese, in der Gesamtheit beim zuständigen Gericht eingereicht werden, damit es "sozusagen" keine Zweifel gibt. (Bei mir wäre es das Landgericht München I)

Hier stoße ich jedoch auf den nächsten Widerspruch (gut, vielleicht ist es möglich, bin ja selbst kein Jurist!).
Die Erlaubnis des Landgerichts München I, meine IP-Daten bei meinem Provider speichern zu lassen, stammt vom 03.12.2012. Das Werk, welches ich geladen haben soll, wurde jedoch erst am 01.07.2012 überhaupt veröffentlicht. Vorher war eine Verletzung der Rechte überhaupt gar nicht möglich.
Für meine Begriffe bräuchte es jedoch eine neue Erlaubnis für einen neuen Verdacht für ein Rechtsvergehen.

Ja, ich hab ne modifizierte Erklärung abgegeben. Wobei ich die Vorlage selbst noch ein wenig verändert habe. Die Vorlage dazu hab ich von hier:
http://www.rettet-das-internet.de/unterlassungserklaerung.txt
Ich hab an einigen Punkten das Wort "bewusst" eingesetzt.

Sie lautet in meinem Fall wie folgt:

Heimat-Adresse


10.01.2013

An die

Anwaltskanzlei Munderloh
Donnerschweer Straße 210


26123 Oldenburg


ERKLÄRUNG

Ich,Schpaik verpflichte mich – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber
rechtsverbindlich – gegenüber der RGF Productions Limited vertreten durch die Anwaltskanzlei Munderloh

1. es zu unterlassen, das Filmwerk „Extreme Pervers Nr. 1 – 18 und so verdorben (Junge Mädchen gefesselt und benutzt)“ als Ganzes oder in Teilen bewusst im Internet zugänglich zu machen.

2. für den Fall einer zukünftig eintretenden bewussten Verletzung des Unterlassungsversprechens
eine vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe an die RGF Productions Limited zu zahlen. Dieses Vertragsstrafversprechen wird für den Fall einer bewusst schuldhaften Zuwiderhandlung im Sinne von § 890 ZPO abgegeben.

3. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein
verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.



__________________________________

(Ort, Datum) (Unterschrift)


Nach all den Unstimmigkeiten, komme ich bisher zu dem Schluss, dass das einfach nur eine ganz miese Abzocke ist. Ich hab richtig Lust, denen ihren Apfel wieder zurück in den Mund zu stopfen.


P.S. - Weiß einer von euch, wie ein schreiben aussieht, welches Akteneinsicht verlangt?
 
@Spaik
Yep, Willkommen im Club. Ich habe gerade eine Abmahnung laufen wegen "Walking Death" Staffel 3 Episode 1.
Meine Dummheit war, das ich das VPN nicht benutzt habe, weil ich "dachte" das normale Serienfilme nicht Strafbewehrt sind. :(

Cheers.
 
"Strafbewehrt" ist sowieso nichts. Aber urheberrechtlich geschützt, egal ob Film oder Episode.
Was mich eher interessiert, wieso shared man heute eigentlich überhaupt noch?
Dann lieber OCH.
 
Das hätte google aber auch schnell gefunden ;)
OCH sidn - wie digi ja schon richtig genannt hat - One Click Hoster. Share Online, Rapidshare, etc. Der Vorteil gegenüber jeglicher Dateisharerei ist das absolute fehlen des Uploads. Bisher kamen Abmahnungen an User immer(!), weil diese bei Tauschbörsen die entsprechenden Dateien (angeblich oder nicht) hochgeladen haben. Niemals das runterladen.

Sinn und Zweck der Tauschbörsen ist ja, zu tauschen. Gibst du mir ein Stück, nimmst du dir ein Stück. Dabei muss man als Leecher auch grundsätzlich seeden, also hochladen. Bei OCH, mittels Programmen wie jDownloader, lädt man zum einen nur runter, und zum anderen lässt es sich unter Umständen kaum verfolgen. Gefahrlos ist es niemals, egal welche Art, aber bei OCH ist die Gefahr für User minimal. Uploader allerdings, und diese "schützen" sich so gut wie es geht (lol), sind voll dran. Die Dateien sind bei OCHs meist in kleinen Junks vorhanden (zB immer mal 100MB Teilarchive oder userfreundliche 500MB), die man entweder einzeln in jD einfügt, oder einfacher mit einer Sammeldatei, welche alle direkten Links verschlüsselt enthält und automatisch einfügt.

Inwieweit das reine Herunterladen von geschütztem Material verfolgbar ist (im juristischen Sinne) möge man einen Anwalt fragen, eine Abmahnung dazu hab ich im Netz bisher nicht entdecken können. Der Upload-Vorwurf "Verteilen und hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material" ist ja nicht vorhanden.
 
Was One-Click-Hoster sind, ist mir durchaus klar. Die Abkürzung war mir nur nicht geläufig.

Ich bin jedoch völlig unbedarft (ahnungslos) wo ich denn entsprechende Listen abrufen kann, was es wo gibt. Ich will ja keineswegs aus versehen geschütztes Material herunterladen.
 
ot:
aufwärm


Ich arbeite gerade die Post der letzten fünf Tage ab. Darunter ist ein Schreiben von Munderloh (natürlich - würde ja sonst nicht ins Thema passen ;) )

In diesem Fall wird mir vorgeworfen, das ich eine Urheberrechtsverletzung für "Extrem und Pervers 3 - Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele" begangen haben sollte.

Schick finde ich ja, das im Schreiben explizit erwähnt wird, das dies schon mein zweites Vergehen ist. Die führen also Buch. Naja, jedem das seine.

Da ich ein paar Tage nicht zu Hause war, ist die Zahlungsfrist für die Pauschalzahlung in Höhe von 780 Euro inzwischen verstrichen. Insofern soll mir jetzt eine Rechnung von insgesamt 4003,30 Euro ins Haus stehen. :ROFLMAO:

Das jetzt neu eingetrudelte Schreiben ist im Vergleich zu der ersten Abmmahnung ein wenig anders aufgebaut. dieses Mal scheint Munderloh seine Hausaufgaben besser gemacht zu haben, es fehlt jedoch deutlich die Angabe der Firma, welche mich entdeckt haben möchte. Auch ist nur eine Uhrzeit genannt. Kein von wann bis dann, sondern eben nur eine Uhrzeit. Ob der Hash-Wert stimmt, habe ich noch nicht überprüft.

Beim ersten Vorwurf (Extrem und Pervers 2) habe ich keinerlei Angaben von Darstellern oder auch nur die Möglichkeit gefunden, dieses Werk in irgendeiner Form dieses käuflich erwerben zu können. Wie es in diesem Fall ist, weiß ich tatsächlich noch nicht, da werde ich mich mal die nächsten Tage schlau machen.

Alles in Allem halte ich diese Abmahnung für Teil drei zwar für geschickter gemacht, aber genauso haltlos wie für Teil zwei. Dafür fehlt zu viel.

Wie eine richtige Abmahnung auszusehen hat, durfte ich inzwischen auch erleben von einem anderen Rechtsanwalt. Wobei auch dort eine klare Unstimmigkeit aufgetreten ist, diese jedoch so klein ist, das ich nicht mit Sicherheit sagen könnte, ob eine eventuelle Gerichtsverhandlung zu meinen Gunsten ausfallen würde.
Dort kam dann auch vier Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist der schriftliche Hinweis das die Rechtsanwaltskanzlei ihrem Mandanten empfiehlt, mich zu verklagen.
Ob die das nun noch machen oder nicht, kann ich nicht sagen.

Die "Unstimmigkeit" besteht übrigens darin, das der Inhalt der Zip-Datei ein anderer war, als ich eigentlich dachte. Hätte ich vorher gewusst, was mir da geliefert wird, hätte ich diese Datei niemals ausgewählt.

Aber naja, schauen wir mal, wie sich das weiter entwickelt. Wäre ja zu schön, wenn mich Munderloh zum Kadi zerrt. Ich müsste dann zwar wohl eklig viel Dinge lernen, wie man sich so vor Gericht selbst verteidigt, benimmt und wie Beweisführung aussieht, aber das wäre mir das bei dem Hallodrie tatsächlich wert.
 
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