Information Der Weltuntergang für Abmahnprofis!

Schpaik

jeder nach seiner Façon
So gern ich den Satz gerne so verstehen würde, wie ihr ihn grad verstanden habt..... leider muss ich euch enttäuschen.


Es ist tatsächlich jemand auf die Idee gekommen, den Begriff "Weltuntergang" (für 300 Euro) schützen zu lassen. :eek:

Nun, nachdem in ganz Deutschland nachgeforscht wurde, welche Parties am 21. Dezember, die Zuschauer mit dem Begriff "Weltuntergang" gelockt haben, flattern wohl so nach und nach die Schreiben ein, welche die Veranstalter, die sich im Namen der Veranstaltung den Begriff "Weltuntergang" einfielen ließen ot:
(Weltungergangs-Party / Wir machen durch bis zum Weltuntergang / Auch beim Weltuntergang Feiern wir / etc. ")
, von einer bayrischen Rechtsanwaltskanzlei ins Haus geflogen, die diese "widerrechtliche Namensgebung" für 1000 Euro Strafe ausstellt + acht bis neunhundert Anwaltsgebühren.

Quelle - zum einen Videotext - zum anderen hier und hier


Die Unmöglichkeit der Sache beginnt für mich eigentlich schon darin, das so etwas wie einen Begriff, den Jeder eine gewisse Zeitlang im Munde trägt, patentrechtlich schützen zu lassen kann. Wat machen die Leute da auf diesem Patentamt?




 
Bleibt zu hoffen, dass möglichst wenige der Abgemahnten bezahlen und es zu vielen Prozessen kommt. Zum Einen schreibt der eine Anwalt ja, dass die Markenrechtsverletzung zumindest überprüfungswürdig ist und zum Anderen soll der harmlose Markenrechtsinhaber, dem es ums Prinzip und nicht ums Geld gehe, möglichst oft in der Presse auftauchen, damit die Leute wissen, wohin sie künftig nicht mehr gehen sollten, wenn sie ein Bierchen trinken oder eine Party feiern wollen.

Das die Abgemahnten vor Gericht auch Recht bekommen ist, wie so häufig bei diesem Thema ungewiss. Aber vielleicht kommt es zu so vielen Klagen, dass die Richter drauf kommen, dass der Gesetzgeber Handlungsbedarf hat. So sieht es nämlich leider aus. Der Abmahnauftraggeber ist zwar ein Ar**ch, aber er tut nichts Ungesetzliches. Das Markenrecht muss offensichtlich genauer definiert werden. In der Form, dass die Behörde mehr Entscheidungsspielraum hat, ob ein Begriff schutzwürdig ist. Speziell in Fällen in denen sich der Verdacht ergibt, dem Antragsteller ginge es nicht ums Geld sondern ums Prinzip.

Unwahrscheinlich, aber ich bleibe Optimist.
 
Du kannst den Begriff an sich nicht schützen lassen, wohl aber für bestimmte Waren oder Dienstleistungen. Das hat ein fuchsiger Wirt gemacht und ist damit im Recht.

Wo willst Du die Grenze zwischen einem möglichen Markennamen und einem nicht schützenswerten Namen ziehen? Darf Mercedes jetzt nicht mehr Mercedes heissen, weil das in hispanischen Ländern beliebter Frauenname ist? Mercedes darf jetzt nicht jeden Abmahnen, der Mercedes heißt. Nur diejenigen davon, die auch ein Auto unter diesem Namen auf den Markt bringen wollen. Ist für mich eigentlich recht einleuchtend.
Wenn ich ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringe, muss ich vorher recherchieren, ob der geplante Name dafür bereits geschützt ist, oder ob ich ihn frei nutzen kann. Wer das nicht tut, ist selber schuld!


In diesem Fall ist es natürlich bedauerlich, da wir in der Zukunft vermutlich noch so einige Weltuntergänge zu feiern bekommen und "Weltuntergangstag" daher ein gesetzlicher beweglicher Ferientag werden sollte. Vielleicht sollte man mal schauen, ob man Silvester noch schützen kann ...
 
Natürlich ist richtig was Du schreibst. Meiner Ansicht nach sollten aber die Hintergründe besser geprüft werden. Wenn dieser Wirt am letzten Dezember eine WUP veranstaltet hat und danach den Begriff nur noch nutzt, um andere abzumahnen, dann sollte der Schutz eben verfallen. Wenn er eine spezielle Form der Party ersonnen hat und die bundesweit als Veranstalter ausrichtet (also eine Idee als Partydienstleiser oder so), dann sieht die Sache natürlich anders aus.

Ich kenne die genauen Umstände nicht, ich bin aber davon überzeugt, dass es dem Besagten keinesfalls ums Prinzip, sondern ausschließlich ums Geld ging.

"Silberne Hochzeit" ist auch nicht beschreibend, wenn ich mir das jetzt im Bereich "Veranstaltungen mit Verzehr" schützen ließe, wäre ich vermutlich ein gemachter Mann. Obwohl, so alt werden die meisten Ehen ja gar nicht mehr. :D
 
Dieser Fall zeigt, dass es gar nicht ums Marken schützen geht, sondern ums Kohle machen unter dem
Deckmantel der Gesetze, die ein solches Vorgehen schlecht reglementieren können.
Eine Abmahnung in diesem Fall ist eine Farce, da es nicht zu einem wirklichen Schaden gekommen ist
und wer von den "Tätern" kann überhaupt ahnen, dass jemand so dreist eine Gesetzeslücke ausnutzt.

Ich würde auch auf keinen Fall bezahlen für so einen A**ch!
 
Dass es zu Prozessen kommt, ist eher unwahrscheinlich, denn hier geht es ja recht eindeutig im Geldschneiderei.
Wie im anderen aktuellen Fall würde ich den Betroffenen hier folgende Strategie empfehlen: Unterlassungserklärung unterschreiben, dass man nie wieder eine Weltuntergangsparty in seinem Lokal feiern wird - damit ist die Wiederholungsgefahr beseitigt, der Abmahner kann sich dann keine einstweilige Verfügung mehr besorgen, die man ja von jedem Gericht quasi auf Zuruf erhält.
Bei einer Klage ginge es dann nur noch um die Höhe der Schadenersatzforderung, das Kostenrisiko wäre also überschaubar.
Und wie gesagt, dass der Depp wirklich klagt, glaube ich nicht.
 
Kann ich den Herrn jetzt auf ein paar Millionen verklagen?

Denn der Weltuntergang ist ja nicht eingetreten!
 
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