Du weißt ja, keine Rechtsberatung und so...
Der Möglichkeiten gibt es viele, von der kompletten Zurückweisung bis hin zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die man ausdrücklich ohne Anerkenntnis eines Verschuldens abgibt. Damit ist die "Wiederholungsgefahr" beseitigt, der nachfolgende Streit dreht sich dann 'nur' noch um die Abmahngebühren.
Wie auch immer Ihr Euch entscheidet - Ihr müsst Euch der grundsätzlichen Gefahr bewusst sein, dass die vor Gericht ziehen und der Richter das ganz routiniert durchwinkt - es wäre nicht das erste Mal, dass das passiert.
Wenn Du möchtest, kannst Du mir die Unterlagen mal per Mail durchschicken, ich sag Dir dann noch privat, was ich hier nicht schreiben darf, ohne selbst Probleme bekommen zu können.