Täter Opfer Ausgleich

Thargor

Senior Member
Ich wurde im November vergangenen Jahres auf dem Weg zur Arbeit mit meiner alten Vespa von so einem Deppen böse umgefahren. Im Ergebnis lief ich bis vor 3 Wochen an Krücken und habe noch 2 Operationen vor mir. An den Unfall selbst habe ich keine Erinnerung mehr, ich kam erst im RTW wieder zu Bewusstsein. Nachdem meinem Anwalt die Ermittlungsakte vorlag, erfuhr ich, dass mein Unfallgegner noch die eine und andere Falschaussage zu Protokoll gegeben hat. Ganz zu schweigen davon, dass sich das Arschloch bis zum heutigem Tage nicht mal gemeldet hat. Jetzt schlägt mir die Staatsanwaltschaft einen Täter Opfer Ausgleich vor. Wer hat damit Erfahrungen? Ist das so eine Kuscheljustiznummer nach der es klingt? Wenn ich ehrlich bin wünsche ich dem Drecksack ein fieses, sackteures Verfahren mit einer saftig, schmerzhaften Geldbuße und einer Erkrankung an Arschkrebs. Auf einen "Du, das war jetzt aber nicht dufte von dir" Dialog habe ich mal gar keinen Bock.

....oder habe ich da ein falsches Bild?
 
Ich sehe im Täter-Opfer-Ausgleich eher ein Bestreben, die Faulheit von Staatsanwälten und Richtern zu fördern.
Nach dem Motto "Macht das doch bitte unter Euch aus, dann müssen wir uns nicht damit rumärgern".
So wie Du das schilderst, frage ich mich: Warum solltest Du irgend jemandem in irgendeiner Weise entgegen kommen?

Wie das Strafverfahren ausgeht, kann Dir im Prinzip Jacke wie Hose sein (von der Sehnsucht nach Genugtuung mal abgesehen).
Deine Ansprüche werden ja vermutlich in einem separaten Zivilprozess behandelt.
 
Hallo Thargor,
erstmal Herzlichst Gute Besserung. *hug*
Da du nicht der Sohn des Bundespräsidenten oder der Sohn eines Richters bist, würde ich dir empfehlen, das du dich nicht auf einen Kuhhandel mit der Klägerseite einläßt. Du solltest aber einen Anwalt haben, der wirklich gut weiß, wie er dir zu deinen Unchristlichen Rachegefühlen und vor allem
zu deinem Recht und Arbeitsausfälle (Stichwort "Langzeitbeschwerden" am Arbeitsplatz usw.) weiterhilft.

Hier ein paar Links:
Marktplatz-Recht.de
Schmerzensgeld Sptfolgen nach Unfall, Verjhrungsfrist fr Schmerzensgeldforderungen


LG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke auch, dass sich die Staatsanwaltschaft die Sache "einfach" machen möchte - lass´ dich auf alle Fälle gut beraten ...

Ich persönlich würde nicht darauf eingehen.
 
Mein Schadenersatzanspruch wird durch die Versicherung des Gegners gedeckt. Das Schmerzensgeld auch. Mir geht es wirklich um die Sache. Ich will Satisfaktion!
 
Yep,
dann kommt für dich nur die Zivilklage in Frage. Aber das hat dir ja dein Anwalt schon vertickt.


Gute Besserung & sonnige Grüße aus dem Norden!
 
Ich kann leider nichts zu Deiner Frage beitragen, aber ich wünsche eine gute Genesung und ein für Dich zufriedenstellendes Ergebnis.
 
Spinne ich oder was ist da los?
Du wirst angefahren und der Staatsanwalt labert von Taeter Opfer ausgleich, waehrend er fuer Griechenland sammelt (Soziaplan Schreissdreck ich Buegre und Zahle labert)
So langsam beginne ich, demokratisch eingestellten Buergern den Besuch des Startseite - Xplosives² Forum zu empfeheln.

Ich weiss nicht, inzwischen arbeitet das Bundesverfassunggericht in jeder Entscheidung gegen unsere demokratisch gewaehlte Regierung.
Offensichtlich liegt das Problem an unseren Volksvertretern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Normalerweise bringt es dem Opfer einer Straftat (außer Genugtuung) gar nichts, wenn der Täter verurteilt wird. Der Täter-Opfer-Ausgleich soll es dem Täter unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, einen Teil des angerichteten Schadens wieder gut zu machen.
Insofern ein guter Ansatz, wie ich finde.
Es gibt Organisationen in verschiedenen Städten, die sich speziell um die Belange von Opfern von Straftaten kümmern (hier in Hanau ist es die "Hanauer Hilfe"). Ich empfehle Thargor, dort vorbeizuschauen und sich mal ausführlich beraten zu lassen. Die kennen sich auch in dem Metier Täter-Opfer-Ausgleich hervorragend aus.
 
Es gibt Organisationen in verschiedenen Städten, die sich speziell um die Belange von Opfern von Straftaten kümmern
Eine Organisation, die bundesweit vertreten ist, ist der "Weiße Ring". Da Dein Fall aus dem Verkehrsbereich kommt, und die Einordnung unter "Verbrechen" vielleicht von denen abgelehnt wird, lass Deinen Anwalt mit denen Kontakt aufnehmen.
Wichtiger wäre es für Dich aber, abzuprüfen, ob und welche Klagerechte oder Zivilkklagen möglicherweise durch die Zustimmung zum TOA wegfallen.

Deine Wut ist verständlich. Hier jedenfalls. Vor Gericht solltest Du aber einen auf klaren Kopf machen und lieber den (hoffentlich guten) Rechtsverdreher sprechen lassen. Du kannst dann entspannt Deine Rache genießen. (Auch wenn die Worte Rache (Rochus) und Recht einen gemeinsamen Ursprung haben, bei unseren Schmuserichtern kommen die zusammen nie in eine Tüte. Also bleib cool!

Und für die Knochen wünsch ich Dir gute Besserung und möglichst rückstandsfreie Heilung!:)
 
"Hhmpf", hab den Thread noch mal überflogen und mußte so denken.
Wenn du wirklich "Satisfaktion" willst, lebst du definitiv im falschen Land ....... in den USA hättest du mit deiner Causa besser e Karten. ;)


LG & Gute Besserung
........ und nimm das nicht Alles ganz zu schwer. Wir sind alle mal dran. :(
 
So, ich hatte meinen Gesprächstermein bei der Staatsanwaltschaft. Vorher hat mein Anwalt mich gründlich informiert.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist gesetzlich verankert und wird grundsätzlich vorgeschlagen. Im Zuge des TOA formuliert das Opfer seine Ausgleichsforderungen an den Täter, stellt der Mediator fst, dass die Forderung erfüllt worden sind, wird das Verfahren gegen den Täter eingestellt.

Die Mediatorin zeigte mir bei einem gewaltfreiem Erdbeertee im Vorgespräch auf, was es für Möglichkeiten gibt. So könnte ich vom Täter verlangen, dass er mit einem Fahrrad die Strecke abfährt und danach schriftlich seine Gedanken zum Unfallhergang aus meiner Sicht niederlegt. Als ich das hörte, habe ich fast den Erdbeertee herausgeprustet. Nein, nein... Mein bis zum Hals tätowierter Anwalt hatte mich entsprechend vorbereitet. Ich will ein schriftliches Schuldeingeständnis, eventuelle Befindlichkeiten der gegnerischen Versicherung tauchen so erst gar nicht auf, und eine Zahlung von 2000 Euro. Diese werden bar und ohne Abzug an mich geleistet. Zusätzlich zum Schmerzensgeld und der Schadensregulierung ein warmer Regen. Nun muss er nur noch meine Forderungen akzeptieren. Tut er das, so ist sein Vorteil, dass er keine Strafzahlung in ca. der doppelten Höhe einfängt und er kein Verfahren durchstehen muss.

Der Anwalt hat mich ein wenig weichgespült. So würde es aber der Sache dienlich sein
 
Scheiße und ich hab auf die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung verzichtet! Mir hat am Donnerstag einer im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen und bevor ich übers Auto geflogen wäre, hab ich mich lieber freiwillig vorher hingelegt... Werde mir aber wohl auch nen Anwalt nehmen, wegen Schmerzensgeld etc. Bei mir sind es Prellungen an den Auflageflächen und ein Bruch des Oberarmknochenkopfes (Schulter aua). Roller war nagelneu und sieht so ähnlich aus wie ich (Auflageflächen...).
 
Hey Thargor,

was ist denn nun aus deinem Ausgleich geworden? Und v.a gehts dir wieder gut?

Ich hab bald 1jähriges und demnächst Termin für Feststellung von dauerhaften Unfallfolgen. Du hattest ja einen Wegeunfall, alles mit der BG geklärt? Hab inzw. mitgekriegt, dass die BGen sich gern um Leistungen "drücken".

Alles Gute
Gruß bastelmeister
 
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