Zeugniscodes für Praktikumszeugnisse?

Maliko

Vormals Nightstalker
Hi,

ich hab mal ne Frage an euch. Und zwar habe ich heute mein Praktikumszeugnis erhalten und da sind ein paar Sätze drin, welche ich nicht genau Deuten kann. Kann die vieleicht jemand von euch entschlüsseln?

Um folgende Sätze geht es:

Herr xxxx erledigte die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und zu unserer vollen Zufriedenheit, im Termin und mit großen Engagement.
Diese Form habe ich leider nirgendwo gefunden. Zu unserer vollen Zufriedenheit ist ja eigentlich eine 2, aber wie sieht es mit den Zusätzen gewissenhaft, im Termin und mit großen Engagement aus?

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei.
Auch hier bin ich mir nicht sicher ob das jetzt ne 3 oder ne 2 ist (da auch hier mehrere Varianten existieren).

Hat da jemand ne Ahnung und kann mir weiterhelfen?

MfG Maliko
 
oder auch hier

Arbeitszeugnis - Geheimcodes

nach meiner Einschätzung hast du in beiden Fällen eine durchaus positive Beurteilung bekommen

wenn du termingebundene Aufgaben erledigen musstest während des Praktikums dann bestätigt man dir mit dem Terminhinweis das zu zielstrebig und punktgenau deine Arbeit erledigt hast und das mit der entsprechenden Portion Engagement = Einsatz

und das Verhalten gegenüber ........ist für jeden potentiellen Arbeitgeber das Signal - der Typ ist in Ordnung und darf eingestellt werden

sieh dich als eine saubere ZWEI :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde diese Codes zum Kotzen. Durch diese Codes und ihre Einklagbarkeit geht die Aussagekraft von Zeugnissen immer mehr gehen 0.

Dass wir hier längst den Boden der Vernunft verlassen haben belegt die Tatsache, dass der Arbeitnehmer bei sehr guter Leistung auf die Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit" bestehen kann. Hallo? Das wäre ein gerichtlich erzwungener Grammatikfehler. Das Wort voll lässt sich nämlich nicht mehr steigern. Ist mein Glas voll, kann nichts mehr eingefüllt werden. Es kann also nicht mehr voller werden. Und damit kann es auch nicht am vollsten sein ...
 
@chmul

neu ist nur die Tatsache das man eine Bewertung einklagen kann, aber praktiziert wird diese Bewertungspraxis seit Jahrzehnten, und das aus meiner Sicht zur vollsten Zufriedenheit ;) für alle Beteiligten, denn das verschafft jedem Arbeitgeber und jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit (faire und saubere Bewertung muss da ein Muss sein, sonst sind alle Bewertungen für die Tonne, egal nach welchem Kriterium oder Code) sich einen Überblick über die Fähigkeiten und auch über Schwächen eines Bewerbers, einer Bewerberin zu verschaffen.

Letztendlich entscheidet - das galt und gilt für mich - immer das persönliche Gespräch und der persönliche Eindruck den Mensch bei einem Bewerbungsgespräch macht.
 
Formulierungen, die so oder so ausgelegt werden können, weil es keinen normierten Katalog gibt, sind für mich keine akzeptable Lösung. Ich bevorzugte eine schulähnliche Variante. "Fächer" wie Arbeitsleistung, Umgang mit Kollegen/Kunden/Vorgesetzten usw. werden über eine Notenskala bewertet.

Dieses System ist war auch abhängig davon, dass beide Seiten fair miteinander umgehen, aber man weiß eindeutig wovon der andere redet. Dann muss ich nicht "zu allervollsten Zufriedenheit" einklagen, weil ich noch toller bin sondern kann ganz klar über eine konkrete Bewertung streiten.

Aber ich glaube, wir bewegen uns hier ein wenig OT ... :)
 
Es fängt ja schon damit an, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf ein wohlwollendes, positiv formuliertes Zeugnis hat.
Der fleißige, loyale Mitarbeiter ebenso wie die faule Sau, die in die Kasse greift. Das kann doch nicht funktionieren.
Wer den DaVinci-Code der Zeugnissprache nicht beherrscht, der läuft als Unternehmer Gefahr, einem wirklich guten Mitarbeiter ein verheerendes Zeugnis zu schreiben, mit dem er niemals wieder einen Job findet.
Das ist doch krank.
 
Och nicht wirklich. Ich finde die Diskussion eigentlich sehr interessant und meine Frage ist ja bereits beantwortet worden. Also macht ruhig weiter.
 
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