Welche Staatsform hat Deutschland?

Palladin007

assimiliert
Territorialstaat oder Personenverbandsstaat?

Wir sollen für Geschichte einen Vortrag über das Mittelalter halten. In der Gruppe haben wir das mal so aufgeteilt, dass ich mich erst mal mit dem Territorialstaat und dem Personenverbandsstaat auseinander setze.

Ich muss es vergleichen, erklären, etc.


Nun wäre es aber sehr praktisch, wenn man das an einem Beispiel klären kann, was jeder kennt.

Ich wollte also Deutschland als Beispiel nehmen, aber die Frage ist, was ist bei Deutschland?


Die klaren Grenzen deuten auf ein Territorialstaat hin.

Wenn ich als Deutscher aber nun nach Russland gehe und da irgendwas anstelle, wie wird dass dann gehandhabt? Gelten für mich die russischen Regeln des gesammten Rechtswesen, oder wird über mich weiterhin mit dem deutschen Rechtswesen gerichtet?

Soweit ich weiß, soll jeder Mensch in dem Land und mit dem Recht verurteilt werden, von dem er die Staatsbürgerschaft hat.

Aber das deutet wieder auf einen Personenverbandsstaat hin.



Also, was ist nun das vorherschende Staats-System in Deutschland?
 
Zuletzt bearbeitet:

Naja, wenn das so einfach wäre, würde ich nicht hier fragen.

Hab auch schon den Lehrer gefragt und er gibt ehrlich zu, dass er überfragt ist.

Er kann mir zwar erklären, was die beiden Staatsformen nun beinhalten und wie sie aufgebaut sind, aber nicht, was das heutige Deutschland nun hat.


Und ich glaube auch, dass das mehr eine Diskusions-Frage ist, die man nicht klar definieren kann.

Deswegen frage ich hier^^
 
Soweit ich weiß, soll jeder Mensch in dem Land und mit dem Recht verurteilt werden, von dem er die Staatsbürgerschaft hat.
Nein, sobald Du im Ausland bestraft wirst, gilt das Recht des jeweiligen Staates.

Die klaren Grenzen deuten auf ein Territorialstaat hin
Ja

Er kann mir zwar erklären, was die beiden Staatsformen nun beinhalten und wie sie aufgebaut sind, aber nicht, was das heutige Deutschland nun hat.
Kann er nicht oder will er nicht? Ersteres würde mich an seiner Eignung zweifeln lassen ...

Noch mal zum Nachlesen:
Personenverbandsstaat
Territorialstaat
 
Klappe gisqua :D :p

@Duftie:

Weist du, wo ich das nochmal genau nachlesen kann?
Also, dass jeder Bürger auf einem fremden Land auch die jeweiligen Rechte und Pflichten hat, oder dem dortigen Rechtssystem unterliegt.
Weil irgendwie gibt es ja immer noch Merkmale vom Personenverbandsstaat in Deutschland.
Ich mein damit, dass ein Mensch die Staatsbürgerschaft eines Landes erlangen muss, bevor er alle Rechte im Land hat, wie jeder andere Staatsbürger auch.

Und die zwei Links kenn ich^^
Werde aber nochmal ein paar Merkmale dazu suchen und bei Deutschland ausprobieren.
Vielleicht kann ich ja doch eine Diskussion daraus machen^^
Nur dafür sollte ich dann am Ende die richtige Lösung parat haben^^
 
So, der Vortrag ist durch, hab ein gutes Gefühl und ich hab gesagt, Deutschland ist ein Territorialstaat.

Der Lehrer sah nicht unzufrieden aus, als ich das gesagt habe, wahrscheinlich, weil ich das gut erklärt habe, oder so...


Alles in allem habe ich ein gutes Gefühl, aber das muss bei mir nichts bedeuten^^
 
Auch wenn du es gut erklärt hast, ist es dennoch falsch. Aber so wie du es schilderst, war es nie das beabsichtige Ziel, sondern der Wille, sich mit der Thematik intensiver zu beschäftigen. Gab es jemanden, der eine Erklärung auf dem folgenden Begriff abgab?

-> "Parlamentarische Demokratie" fiel mir direkt ein, wobei das nur die Regierungsform ist, wie ich lesen konnte. Dass wir eine "Bundes-Republik" sind, ist historisch begründet. Republik
(Bund versus Banane Bananenrepublik )

Theoretisch müsste man auch noch das Altertum mit berücksichtigen auf die Grenzen der Länder und sonstige andere heutige Eigenarten. Die Geschichte des "Germanen" gibt es so eigentlich nicht.
 
Ja klar, aber ich sollte nur die zwei vergleichen. Also Personenverbandsstaat und Territorialstaat.

Und da hab ich gleich den Bezug zur Gegenwart her gestellt, indem ich Deutschland eins von beidem zuordne.
 
Aus meiner Sicht nicht, weil diese Form aus einem anderen Zusammenhang kommt. Wenn ich das Wiki als Quelle heranziehen darf http://de.wikipedia.org/wiki/Territorialstaat dann begründet sich der Territorialstaat auf den Abhängigkeiten des Mittelalters, zum Beispiel Gutsbesitzer-Bauer. Also jemand der viel besitzt, zB Güter, Gold oder Land und jemandem, der davon direkt abhängig ist. Im großen Stil Burgund, Habsburg und der sonstige Hochadel, die gleichzeitig bestimmte Ländereien - Territorien - für sich beanspruchten. Der Hochadel oder auch Monarchen an sich haben in Deutschland keinen Regierungsanspruch mehr.
 
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