Video mit Personenaufnahme ohne Einwilligung veröffentlicht

matsch79

Der mit der Posting-MP
Hallo zusammen

Ich frage euch für einen Bekannten mal, vielleicht kann jemand helfen.
Das es hier keine Rechtsberatung geben kann / soll / darf, weiß ich.
Sehen wir es mal als Tipps, Ratschläge, Verhaltenshinweise.

Person A hat dem Urheber der Filmaufnahmen vor Beginn und während
der Aufnahme mehrmals gesagt, daß sein Gesicht verfremdet werden
soll oder besser noch, es gar nicht erst auftauchen soll oder am allerbesten,
alle Aufnahmen ohne Person A.

Wurde bestätigt und zur Kenntnis genommen, wenn auch mit einem
Lächeln in allen Gesichtern.

Kamerateam rückte an und wurde von Person A daraufhingewiesen,
so wenig wie möglich Aufnahmen von sich zu machen und wenn es
denn unbedingt sein müsse nur von hinten und zwingend ohne Gesicht.
Wenn das absolut nicht ginge, dann bitte schneiden oder verfremden.
Antwort von den drei Leuten: Ok, bekommen wir hin. Wir zeigen keine
Gesichter. Es geht ja um das "WAS", nicht um das "WER".

Während der Aufnahmen wurde immer wieder darauf verwiesen, weil
die Kamera immer wieder auf den Kopf / ins Gesicht zeigte und von beiden
Seiten wurde immer wieder beteuert, daß es kein Problem sei.

Blaa blaaaaaaa!

Zwischenzeitlich sind einige Wochen ins Land gezogen und aus den
Aufnahmen entstand ein Werbespot, der im TV und im Internet zu sehen
ist. Person A ist natürlich zu erkennen, mehrfach und sehr deutlich.
Personen B & C sind zusammen nicht so oft drauf, obwohl sie ihr
Einverständnis gaben.

Person A ist auch im Nachhinein noch immer dagegen und sieht seine Rechte
verletzt und fragt sich nun, welche Schritte machbar wären und auf
welcher Grundlage.

Meine Ideen:
- anzeigen / verklagen ... Verletzung der Persönlichkeitsrechte
- anzeigen / verklagen ... Verletzung der Privatsphäre
- anzeigen / verklagen ... egal was, ein Anwalt wird schon was wissen
- Schadensersatz fordern, Summe so hoch wie möglich festsetzen und
pauschal für jede Vorführung im TV und jeden Klick im Internet eine Summe fordern
- Urheber / Auftraggeber der Filmaufnahmen verklagen
- TV-Station ( es ist nur ein Sender! ) verklagen + Unterlassungserklärung

Was kann man davon wie machen?
Was ist Quatsch?
Was geht wie besser?
Wie bekommt man den Mist von der Mattscheibe weg und raus aus dem Netz?

Sonstige Tipps eurerseits?

Vielen Dank an alle, die versuchen werden zu helfen.

_____________________
Bis zum nächsten Beitrag
:mafia matsch79 :mafia2

"Was immer du schreibst...schreibe kurz, und sie werden es lesen, schreibe klar,
und sie werden es verstehen, schreibe bildhaft, und sie werden es im Gedächtnis behalten!"
Joseph Pulitzer
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Stichwort heißt "Recht am eigenen Bild" (Wikipedia-Link dazu) und ist eine besondere Ausprägung des "Allgemeinen Persönlichkeitsrechts". (lt. Wiki)

Wurde denn schriftlich vereinbart, ihn nicht direkt abzulichten?
Wobei auch ein mündlicher Vertrag in der Regel bindend ist, jedoch die Beweislage nicht klar zu erbringen wäre, in diesem Fall. Es könnten ja alle beteiligten behaupten, er hätte dies nie erwähnt. Dieses "Lächeln" zeigt ja eine gewisse Hinterhältigkeit, sofern es denn stimmt.

Ich hatte mal kurze Zeit für einen Dokumentarfilm-Macher gearbeitet und wenn mich mein Gedächtnis nicht trübt wurde hier ein Vertragsbruch eines zumindest mündlichen Vertrages begangen. Denn jede aufgenommene Person muss eigentlich sein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner selbst geben.

Dies spiegelt aber nur meine laienhafte, subjektive und nicht rechtsbelehrende Meinung wieder.
 
Schriftlich gab es nichts, weil ja alle Beteiligten immer wieder zustimmend
nickten. Das Lächeln sollte wohl so gewirkt haben, als ob es nicht ernst
genommen wurde.
Beweislage? Wollen denn alle Beteiligten lügen?
4 Auftraggeber
3 Kamerateam
2 weitere Anwesenden ( Person B & C )

Sie könnten es, klar. Keine Ahnung ob sie es auch täten.
Woher soll ich auch?

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Zivilrechtliche_Anspr.C3.BCche
Das liest sich doch schon einmal sehr gut, deckt sich auch
in etwa mit meinen Vorstellungen. Werde es mal so weitergeben.

Weitere Tipps oder Infos?
 
Ich persönlich meine, dass hier definitiv das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde und zumindest ein Anwalt zur Rate gezogen werden sollte. Der weiß sicher am Besten, was hier zu tun wäre. Ich kann nur sagen, dass dies schriftlich hätte geschehen sollen, dann wäre der Fall eindeutig gewesen.

Ich hoffe für deinen Bekannten, dass zumindest einer der Beteiligten die Wahrheit sagt und bestätigt, dass Dein Bekannter nicht aufgenommen werden wollte.
 
Müsste nicht das Produktionsteam einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass es die Rechte zur Ausstrahlung samt Einverständniserklärung aller Betroffenen hat? Ein Werbespot ohne schriftliche Grundlagen...ist das üblich?

Denke auch, dass man auf dem Rechtsweg eine gute Chance hat, wenn man seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht.
 
Waren denn ausschließlich Personen A, B und C zu sehen?

Soweit mir bekannt ist, benötigt man ab einer "Gruppe" von 10 Personen im Bild keine Einverständniserklärung mehr, um etwas zu veröffentlichen. Vielleicht waren im Hintergrund immer genügend Menschen zu sehen, dass die Herrschaften sich ihrer Sache so sicher waren?
 
Seriöse Auftraggeber machen immer schriftliche Verträge mit den Models. Ich habe selbst mal ein Fotoshooting für eine PC-Zeitschrift gemacht und mußte allein dafür 5 Seiten Vertrag unterschreiben.

Dein Freund hätte einfach gehen sollen. Warum ist er überhaupt geblieben? Ich als Anwalt der Gegenseite würde argumentieren, daß niemand ihn gezwungen habe, auf den Aufnahmen zu erscheinen und daß ihm der Zweck der Aufnahmen vorher bekannt gewesen sei. Stillschweigendes Einverständnis, und da kein schriftlicher Vertrag vorliegt, keine Beweise für das Gegenteil.
 
Auftraggeber war der Arbeitgeber, wie sollte er da gehen?
War während der Arbeitszeit und es wurden die Prozeßabläufe
dokumentiert. Nur eben von der falschen Person.

Hatte gestern Abend noch nachgefragt, es waren nur die
drei Personen zu sehen, die haben alle Schritte durchgeführt
und die Kamera hielt immer drauf.

Mit Modells hat das ganze nichts zu tun.
Es ging um den Prozeß, die Fertigung des Produktes des Betriebes,
nicht um die Menschen / Arbeiter. Letztendlich war es wohl egal,
wer dort was ( für die Kamera ) machte, Hauptsache es wurde
gemacht.

Nun gut, habe den Link mal weiter gereicht.
Es stehen ja nicht nur die Punkte drin, die verletzt wurden sein
könnten, sondern auch mögliche Vorgehensweisen mit passenden §.
 
Grundsätzlich steht jeder Person das Recht am eigenen Bild zu, das heißt jede Person darf selbst entscheiden, ob Fotografien öffentlich verbreitet oder zur Schau gestellt werden können (§ 22 KunstUhrG).

Allerdings sind auch gesetzliche Ausnahmen vorgesehen. Insbesondere ist gemäß § 23 I Nr. 3 KunstUhrG auch ohne eine EInwilligung des Betroffen eine Veröffentlichung möglich, wenn Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen betroffen sind.

Entscheidend für das Eingreifen des gesetzlichen Ausnahmetatbestandes ist hierbei, dass bei der Fotografie die Versammlung selbst im Vordergrund steht. Nahaufnahmen einzelner Personen sind daher nicht gestattet. Letztlich muss die Versammlung selbst, nicht aber die einzelne Person im Vordergrund stehten. Von geringer Bedeutung ist hingegen, ob die einzelnen Person erkennbar ist.

Letztlich ist eine Abwägung erforderlich, die stets für jeden Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann. Je kleiner die fotografierte Gruppe um so eher kann man von einer Unwirksamkeit ausgehen.
 
Mit Modells hat das ganze nichts zu tun.
Doch, mit Foto und Filmmodellen hat das ganze rechtlich zu tun, da das Ganze in einem kommerziellen Umfeld stattfindet. Es ist keine Dokumentation, sondern Werbung - und Werbung hat nichts mit Pressefreiheit oder Dokumentationsrechten zu tun.

Für Werbeaufnahmen wird man im Allgemeinen bezahlt und vor allem wird im Allgemeinen immer ein Vertrag mit allen abgelichteten Personen abgeschlossen. Aufnahmen einer Person einfach so für Werbeaufnahmen zu verbraten, ist ohne Einverständnis der Person nicht erlaubt, speziell wenn die Person bei den Aufnahmen eine wichtige Rolle spielt.

Ich habe mal beim ÖR gearbeitet und auch dort wurde bei Aufnahmen in Gebäuden oder bei Aufnahmen, die nicht gerade Menschenansammlungen zeigten, immer das Einverständnis eingeholt und sei es nur durch die einfache Frage bei laufendem Aufnahmegerät: "Dürfen wir eine Aufnahme von ihnen machen?" - wenn dann ein Nein kam und die Person keine Person des öffentlichen Interesses war (was bei einem normalen Arbeitnehmer definitiv nicht der Fall ist, außer er hat gerade die Fabrik angesteckt), durfte die Aufnahme nicht verwendet werden.

Da das Kind hier aber schon in den Brunnen gefallen ist und die Spots ja schon von "Millionen" von Fernsehzuschauern und "Milliarden" von Internetnutzern gesehen wurden, würde ich persönlich die mir zustehende Gage einfordern, bei Großaufnahmen meines Gesichts z.B. pro Ausstrahlung 1000 €uronen, wenn nur meine Hände zu sehen sind 500€uro (Handmodelle gibt es auch ;)) usw ... ;)

Selbst die Person, deren Auge im Tatort Vorspann zu sehen ist und die definitiv so nicht auf der Straße erkannt wird, hat nach erfolgreicher Klage eine nicht ganz unbeträchtliche Summe für die Erteilung der Genehmigung bekommen, das die ÖR das Auge auch weiterhin ausstrahlen dürfen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe ja im Zusammenhang mit der Abmahnungs-Geschichte ein wenig TV-Erfahrung.
Das Produktionsteam hatte damals vergessen, sich vor Ort meine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen.
War eine ziemliche Hektik, als die das einen Tag vor der Ausstrahlung bemerkten und sich ganz aufgeregt bei mir meldeten, ich solle das so schnell wie möglich zurück faxen.

Ich gehe also davon aus, dass eine Ausstrahlung ohne schriftliches Einverständnis der Person nicht zulässig ist.
 
Medienrummel vs. Persönlichkeitsrechte

...... was habt ihr eigentlich? Sei froh das du nicht in den USA wohnst. ^^
es ist doch schön, wenn man gefragt ist! :D


tty.
 
Oben