Information Markenrechtsverletzung leicht gemacht!

chmul

Moderator
Teammitglied
Wir haben ja schon viel erlebt in Deutschland und man muss schon genetisch bedingt Zwangsoptimist sein um zu glauben, dass das Ende der Fahnenstange erreicht sei.

Heute stieß ich über einen Artikel bei SPON, in dem von einem Fall berichtet wird, der hitzig diskutiert werden dürfte und dessen weiterer Verlauf sicher nicht uninteressant ist. Der Online-Händler getdigital.de wurde abgemahnt, weil er die Abkürzung des Spruchs "Shut the fuck up" (zu deutsch etwa: halt verdammt noch mal die Klappe) auf T-Shirts gedruckt und verkauft hat.

Hä, fühlte sich da jemand ob der rüden Ausdrucksweise provoziert, hatte da jemand Angst, dass unser Nachwuchs verdorben würde, falls überall solche Sprüche auftauchen? Nein. Natürlich nicht. Ein anderer Online-Händler hatte sich die Buchstabenkombination STFU als Marke schützen lassen. Und zwar schon vor geraumer Zeit. Und als er nun merkte, dass auch ein anderer Händler T-Shirts mit STFU verkauft, nahm er sein Recht war und mahnt auf Unterlassung.

Getdigital.de hat die Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Kostennote akzeptiert. Darauf beruhen lassen will man die Sache aber nicht, die Löschung dieser Marke soll beantragt werden. Der Markeninhaber sieht dem allerdings gelassen entgegen, weil dafür STFU den großen Teil der Allgemeinheit bekannt sein müsse. Wenn das wirklich die Voraussetzung wäre, sieht es in der Tat schlecht aus, weil außerhalb der Chats und Foren STFU kaum bekannt sein dürfte.

Pech gehabt, würde ich sagen. Allerdings ist das wohl wirklich ein Grenzfall. Abkürzungen und Akronyme sind im der Welt der Chats allgegenwertig. Was ist mit LOL oder CU? Oder mit RTFM? Das Problem ist halt wie so oft, dass man irgendwo eine Grenze ziehen muss.

Kürzlich hat eine italienische Firma das Herz <3 (ich habe erst durch einen Artikel erkannt, was mit diesen beiden Zeichen gemeint ist) als Markenzeichen schützen lassen, was ebenso zu einem Aufschrei im Netz geführt hat ...

QUELLE
 
Es ist ja in Deutschland so, dass man sich nicht einfach eine Marke registrieren und dann kassieren kann - das Markenrecht sieht vor, dass man unter der Marke auch zumindest ein Produkt vertreibt.
Im Zweifel werden aber immer die Gerichte entscheiden müssen, was schutzfähig ist und was nicht.
In dem Zusammenhang - heute gelesen: Da hatte mal jemand eine kreative Idee und wollte sich "arschlecken24" als Marke schützen lassen. Wurde aber abgelehnt, weil die Kunden sich davon beleidigt fühlen könnten.
BPatG: Kein Markenschutz für sittenwidrige Bezeichnung "ARSCHLECKEN24" - Kanzlei Dr. Bahr
Schade, damit hätte man etwas anfangen können - also ich wüsste schon ein paar Kunden, die mich 24 Stunden am Tag....naja lassen wir das :).
 
ot:
Ich hab echt ne Weile gegrübelt, um welche Art von Beleidigung es sich bei "Herz kleiner drei" handelt.
 
SNF hab ich mal als Marke angemeldet... bald kaufe ich euch alle auf! :D
.... ein Grund mehr für mich die Piratenpartei zu wählen!

andere Frage: Wer ist eigentlich dieser Thorsten Hermes und welchen Onlineshop muss ich jetzt boykottieren?
 
Geh mal weiter-
Jack Wolfskin ist so ein typischer Abmahnverein.
Den Pfotenabdruck eines Hundes markenrechtlich schützen zu lassen und damit durchkommen.
Lauter Seiten zum Abmahnen
Wie kommt es aber dazu?
Nun, als man mich damals wegen Mauspads aus Granit abmahnte, erklärte ein Patentanwalt, dass es ohne Prüfung möglich ist, einen Musterschutz zu beantragen.
Jedoch ist dieser anfechtbar wie in meinem Fall.
Da ein Mauspad eine geometrische Form die jedem bekannt ist darstellt, ist ein Patentschutz fragwürdig Es kommt dem natürlichen Formenschatz nach.. Granit, Marmor (Rinde oder alles übrige) was natürlich in der Natur vorkommt is nicht patentierbar.
Sollte also STFU in dem oben genannten Zusammenhang "Shut the fuck up" geschützt sein, so bedarf es nur etwas Kleingeld um gegen diesen Musterschutz vor zu gegen- insbesondere, da dieser nachweislich zum allgemeinen Wortschatz zählt.
Ebenso das Logo von Jack Wolfskin.
In solchen Fällen stellt sich die Frage, wie groß der Schw.... in der Hose der abgemahnten ist.
Ich hab damals überhaupt nicht reagiert. Also dem anderen überlassen, ob er reagiert oder nicht.
Bevor man solche Abmahnungen beantwortet, sollte man sich an einen Patentanwalt wenden.
Ist in jedem Fall billiger als zu unterschreiben und sofort nach zu geben.
Aber hier dürfte man sich zum Thema Abmahnung auskennen.

Ps ich bin froh, dass es eine solche Abmahnsch... in Australien nicht gibt.
Da verdient keiner am Abmahnen.
Und Tschuldigung, was ich mich frage- wann der erste Amoklauf in einer Abmahnkanzlei stadtfindet?
Bei dem was in D derzeit läuft ist so etwas längst überfällig.
Ich meine, allein diese Tauschbörsen Geschichte, kriminalisiert ein ganzes Volk.
Die Kinder saugen- und die Alten sollen blechen.
In wie weit Eltern eine Unterlassungserklärung für Ihre Kinder abgeben dürfen?
Diese Frage stellte ich dem seligen Günter Werner Freiherr von Gravenreuth schon, und habe bis heute keine Antwort erhalten.
 
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Jack Wolfskin ist so ein typischer Abmahnverein.
Den Pfotenabdruck eines Hundes markenrechtlich schützen zu lassen und damit durchkommen.
Jack Wolfskin hat die Abmahnungen damals zurückgezogen, nachdem es Kritik gehagelt hatte - in dem Fall sind sie also nicht damit durchgekommen.
Die Abmahn-Situation in Deutschland ist und bleibt problematisch, aber genau deshalb ist es wichtig, dass man die Tatsachen kennt und sachlich bleibt, sonst kann man nichts bewegen.
 
Das mit dem STFU ist in Deutschland halt wirklich nur einem kleinen Teil der Bevölkerung bekannt. Aus meinem direkten lokalen Bekanntenkreis fallen mir auf Anhieb nur wenige ein, die das vielleicht wissen könnten. Von daher würde ich auch abstreiten, dass diese spezielle Buchstabenfolge allgemein Bekannt ist.

Vermutlich muss auch das Markenrecht mal genauer unter die Lupe genommen werden. Dabei sollte man neben den geänderten Rahmenbedingungen eben auch mit einbeziehen, was nach gesundem Menschenverstand (der in D (und vermutlich überall auf der Welt) langsam auszugehen scheint) sinnvoll ist.

Die Abmahnpraxis ist natürlich nach wie vor eine riesen Problematik wobei da auch genau hingeschaut werden muss. Einerseits geht es darum wer wen abmahnt und andererseits, weswegen abgemahnt wird.

In obigem Fall hat ein gewerblicher Anbieter STFU schützen lassenn, damit ihm niemand die Idee klaut und auch T-Shirts damit verkauft. Ein Konkurrent hat es dennoch getan und ist damit aufgelaufen. STFU schützen zu lassen ergab sich also nicht aus der Absicht über Abmahnungen Geld zu verdienen. Es war lediglich der Schutz der eigenen Geschäftsidee. Ich gehe davon aus, dass das auch getdigital.de nachvollziehen konnte und deshalb nachgegeben hat.

Außerdem geht es hier zum zwei gewerbliche Anbieter unter denen andere Regeln herrschend wenn Abmahnwahnwälte auf ahnungslose Bürger losgehen. Deshalb mag zwar die Abmahnung ohne vorherige Korrespondenz und den Versuch sich ohne Anwalt zu einigen als schlechter Stil angesehen werden, zu beanstanden ist die vorgehensweise meiner Ansicht aber nicht.
 
@Supernature
nur bei der 2 Abmahnwelle hat man den Schwanz eingezogen.
“Tatze” gegen “Tazze”

Bereits 2002 hatte Jack Wolfskin die “Tatze” erfolgreich gegen die Zeitung taz verteidigt. Die taz verwendet schon seit 1979 eine Pfote als Logo (die “Tazze”), hatte es allerdings versäumt, das Zeichen durch Eintragung als Marke zu schützen. Als die taz nun ihr Tatzen-Logo auf Bekleidung anbrachte, klagte Jack Wolfskin gegen die Verwendung. In der letzten Instanz entschied das OLG Hamburg zugunsten der Jack Wolfskin “Tatze”, dass die taz bestimmte Produkte wie Bekleidung nicht mit dem Tatzen-Logo versehen darf, egal ob mit oder ohne den Zusatz “taz”. In der Folge ergänzte die taz ihr Logo durch den Schriftzug “die tageszeitung”.


Man muss sich so etwas auf der Zunge zergehen lassen.
Eine Tageszeitung nutzt ein Logo über Jahre welches eigentlich nicht schützbar ist, weil in der Natur vorkommend.
Man beachte den Sitz des Gerichtes um zu verstehen, dass dort ein anderer Beamtenschlag die Gesetze auslegt.
Mein Tipp, sich das Rad schützen lassen und in Hamburg die Firma Matchbox und jeden Reifenhersteller verklagen.
Oder wie wäre ein Markenschutz auf das Feuer?
Übrigens haben sich so kluge Leute die Marmor oder Granit schützten nichts damit anfangen können.



Wer bei ebay mal Goldmünzen sucht, trifft dort auf ein neues Phänomen.
Neuerdings werden dort Plagiate aus vergoldetem Messing, von heutigen, sowie historischen Goldmünzen verkauft.
Einen Händler darauf angeschrieben, meinte dieser, dass ein an einer wenig auffälligen Stelle eingestempeltes "Copy" dieses legalisieren würde.
Aber natürlich, wer Software kopiert und Copy auf die CD schreibt, darf die künftig legal verkaufen. Weiß doch der Käufer, dass er eine legale Kopie erworben hat? oder nicht?
Wer Handtaschen, Uhren, Kleider oder Schuhe namhafter Firmen nachmacht, muss nur an schlecht sichtbaren Stellen ein Copy anbringen?
Neuerdings werden sogar Silberbarren aus Kupfer auf diese Weise verkauft.
Komisch, auf jeder Banknote steht dieser berühmte Satz mit nachmachen oder verfälschen- und dennoch werden reihenweise diese Fälschungen in der Bucht verkauft.
Dort wäre eine saftige Abmahnung ein wirklicher Segen.
Allein schon einen unechten Artikel in der Rubrik Gold oder Silber einzustellen, täuscht etwas vor, was nicht war ist.

Also liebe Abmahnanwälte- lasst die kleinen Händler in Ruhe und schnappt Euch die Gauner bei Ebay.
 
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Ob es mal einer mit >Pratze< versucht? Das ist halt eine große Tatze. Auf dem Wofskram ist nur eine kleine Tatze. Ich möchte zu gerne dabeisein, wenn im Gerichtssaal Richter, Staatsanwälte und sonstige Rechtsverdreher mit der Schieblehre die Pratzen/Tatzengröße nachmessen.

Ach ja, und die Farbe dieses Logo's? Das ist, wenn ich mich so umschaue zwar nur in gelb, aber Supi, dasLogo vom Brötchentalk :angel sticht mir da in's Auge.... Pfötchen, Tazte, Pratze..... Nachtigall, ick hör dir trapsen.

Ist denn "Pfötchentalk" auch geschützt? Dann müßte man ja, wegen der Verwechslungsgefahr, Brötchen umbenennen. Z.B. in Brotlaib, Fünfpfünder :ROFLMAO: oder so? Zuckerstängelchen war ja früher mal. :weg
 
Eine Tageszeitung nutzt ein Logo über Jahre welches eigentlich nicht schützbar ist, weil in der Natur vorkommend.
Wenn ich mir ein Schnitzel als Logo aussuche und mein eigenes Modelabel "Schnitzelmoden" gründe, dann kann ich dieses Logo auch schützen lassen. Wer erzählt denn so einen Quatsch, dass man sich ein Logo nicht schützen lassen kann, weil es in der Natur vorkommt? Du kannst Dir nahezu alles als Logo/Geschmacksmuster schützen lassen. Hat sich nicht die Telekom vor einigen Jahren sogar das "T" und die Farbe Magenta schützen lassen? ;)
 
Hallo zusammen.

Wo wir gerade bei dem Thema sind:
Amazon gegen Apple.

Apple klagt gegen Amazon, weil diese Ihren Application Store auch AppStore nennen und Apple sich dieses "Appstore" hat schützen lassen.

Crawl
 
"Wenn ich mir ein Schnitzel als Logo aussuche und mein eigenes Modelabel "Schnitzelmoden" gründe, dann kann ich dieses Logo auch schützen lassen. Wer erzählt denn so einen Quatsch, dass man sich ein Logo nicht schützen lassen kann, weil es in der Natur vorkommt? Du kannst Dir nahezu alles als Logo/Geschmacksmuster schützen lassen. Hat sich nicht die Telekom vor einigen Jahren sogar das "T" und die Farbe Magenta schützen lassen?"

Nicht ganz, Dein Schnitzel wurde hergestellt aus Naturprodukten- So wie früher ein Geldschein oder ein Ölgemälde des 18 Jahunderts.
Mach ein Bild von Deinem Schnitzel und beantrage Musterschutz und Du kommst damit durch- Bestes Beispiel ist die Abmahnkönigin "Ludmilla Davincis Kochbuchseite" (Name geändert, da man sich mit dem richtigen Namen bereits eine Abmahnung einfangen kann)
Ebenso war ein Designer beim rosa T der Telecomiker beschäftigt wie der 2 vom 2 Programm.
Alles künstlerisch wertvolle und urheberrechtlich geschützte Werke.
Eben solches gilt auch für Fotos. Auch wenn natürlich vorkommende Berge, Wälder oder weibliche Brüste abgelichtet wurden, war dies mit Aufwand verbunden und stellt- wenn auch zuweilen zweifelhaften künstlerischen Wert dar.
Jeder kennt das Beispiel von der Musik.
Öffentliche Vorführung kostet Gema- das gleiche Lied vor sich hin Pfeifen is für umme.
Läuft aber aus nach:
Aufnahmen von Künstlern (50 Jahre), Werke von Tonträgern und Filmproduzenten (50 Jahre ab Erscheinen) oder von Sendeunternehmen (50 Jahre ab Erstsendung). Datenbankproduzenten können sich auf eine Schutzfrist von 15 Jahren (ab Veröffentlichung) verlassen.
Dürften also bald die ersten Alben der Rolling Stones und der Beatles frei werden.
Allerdings, darauf achten, dass es die alte Orginale sind und keine Aufpollierten.

Edit:
Wer sich diesen Film anschaut, wird meine Frage von oben verstehen, warum noch kein Amoklauf stattgefunden hat.
Es handelt sich nämlich um die besagte Kochbuchseite.
 
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