oxfort
Geht bald.
Es gibt ja Jugendliche, die etwas zum Taschengeld verdienen möchten. Dies scheint ja eigentlich nicht so einfach zu sein.
Ich habe zwar schon etwas gefunden, ist für mich in der "Aussage" aber nicht aussagefähig/kräftig.
Meine Frau sucht für die Firma, in der sie beschäftigt ist, eine kleine Aushilftskraft. Diese Aushilfskraft macht dann nur Ablagetätigkeiten, (Lieferscheine etc.)
Diese Arbeiten könnte dann ein Jugendlicher übernehmen, dem bei Eignung auch eine Lehrstelle angeboten werden könnte.
Nun gibt es ein Jugendarbeitsgesetz, wo ich gelesen habe, diese Tätigkeiten dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nicht ausführen.
Zeitungen, Prospekte usw. dürfen doch auch von diesem Personenkreis ausgeführt werden.
Wo soll es da einen Unterschied geben?
Die Person, an die ich gedacht habe, ist ca 14,5 Jahre alt und die Tochter einer Arbeitskollegin.
Hat Jemand eine Idee?
Ich habe zwar schon etwas gefunden, ist für mich in der "Aussage" aber nicht aussagefähig/kräftig.
Meine Frau sucht für die Firma, in der sie beschäftigt ist, eine kleine Aushilftskraft. Diese Aushilfskraft macht dann nur Ablagetätigkeiten, (Lieferscheine etc.)
Diese Arbeiten könnte dann ein Jugendlicher übernehmen, dem bei Eignung auch eine Lehrstelle angeboten werden könnte.
Nun gibt es ein Jugendarbeitsgesetz, wo ich gelesen habe, diese Tätigkeiten dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nicht ausführen.
Zeitungen, Prospekte usw. dürfen doch auch von diesem Personenkreis ausgeführt werden.
Wo soll es da einen Unterschied geben?
Die Person, an die ich gedacht habe, ist ca 14,5 Jahre alt und die Tochter einer Arbeitskollegin.
Hat Jemand eine Idee?