Leichte Bürotätigkeit

oxfort

Geht bald.
Es gibt ja Jugendliche, die etwas zum Taschengeld verdienen möchten. Dies scheint ja eigentlich nicht so einfach zu sein. :unsure:
Ich habe zwar schon etwas gefunden, ist für mich in der "Aussage" aber nicht aussagefähig/kräftig.
Meine Frau sucht für die Firma, in der sie beschäftigt ist, eine kleine Aushilftskraft. Diese Aushilfskraft macht dann nur Ablagetätigkeiten, (Lieferscheine etc.)
Diese Arbeiten könnte dann ein Jugendlicher übernehmen, dem bei Eignung auch eine Lehrstelle angeboten werden könnte.
Nun gibt es ein Jugendarbeitsgesetz, wo ich gelesen habe, diese Tätigkeiten dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nicht ausführen.
Zeitungen, Prospekte usw. dürfen doch auch von diesem Personenkreis ausgeführt werden.

Wo soll es da einen Unterschied geben?
Die Person, an die ich gedacht habe, ist ca 14,5 Jahre alt und die Tochter einer Arbeitskollegin.

Hat Jemand eine Idee?:)
 
Im Schülerpraktikum sind folgende gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten:

Kinder sind Personen, die noch nicht 15 Jahre alt sind oder noch der Vollzeitschulpflicht
unterliegen, ein Schülerbetriebspraktikum ist gestattet.

Beschäftigung, die nicht im Zusammenhang mit einem durch die Schule festgelegten
Praktikum steht, ist untersagt.

Am besten mal mit der Schule abklären.

Quelle
 
Hallo oxfort,

du kannst auch mal beim Jugendamt anrufen und dich mit einem Jugendpfleger verbinden lassen.

Bei uns fragen schon mal Eltern, ob ihr Kind z. B. einmalig für Werbeaufnahmen zur Verfügung stehen darf. Das Jugendamt stellt dann eine Bescheinigung aus.

Ob das auch für eine kleine Aushilfstätigkeit gilt, weiß ich leider nicht. Einfach mal nachfragen. Damit ist der Arbeitgeber dann auch abgesichert.
 
Oben