Seit Anfang 2007 gelten PCs im Sinne der GEZ-Gebührenordnung als "neuartige Rundfunkgeräte" und sind somit gebührenpflichtig.
Für Privathaushalte hat das keine Folgen - wer bereits für TV und Radio seine GEZ-Gebühr entrichtet, muss für den Computer nicht extra zahlen.
Anders sieht es aus, wenn der Computer beruflich genutzt wird - hier verlangt die GEZ eine separate Gebühr.
Dagegen wehrte sich der von zu Hause aus freiberuflich tätige Harald Simon vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Seine einleuchtende Begründung: Der Computer wird zum Arbeiten, und nicht zum Fernsehen oder Radio hören benutzt.
Das Gericht folgte dieser Ansicht und verurteilte die GEZ dazu, die bereits eingezogenen Gebühren zu erstatten.
Das Urteil kann im Volltext hier eingesehen werden:
http://www.pc-gebuehr.de/Urteil VG Wiesbaden.pdf
Für Privathaushalte hat das keine Folgen - wer bereits für TV und Radio seine GEZ-Gebühr entrichtet, muss für den Computer nicht extra zahlen.
Anders sieht es aus, wenn der Computer beruflich genutzt wird - hier verlangt die GEZ eine separate Gebühr.
Dagegen wehrte sich der von zu Hause aus freiberuflich tätige Harald Simon vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Seine einleuchtende Begründung: Der Computer wird zum Arbeiten, und nicht zum Fernsehen oder Radio hören benutzt.
Das Gericht folgte dieser Ansicht und verurteilte die GEZ dazu, die bereits eingezogenen Gebühren zu erstatten.
Das Urteil kann im Volltext hier eingesehen werden:
http://www.pc-gebuehr.de/Urteil VG Wiesbaden.pdf