Neue Abo-Fallen für Handynutzer

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Prepaid-Nutzer besonders betroffen

Die Verbraucherschützer warnen vor neuen betrügerischen Tricks, mit denen Nutzern teure SMS-Abos untergeschoben werden. Zwar sind nach Aussage der Mobilfunknetzbetreiber die Zugänge per Handynummer zu den umstrittenen Internetseiten inzwischen gesperrt, jedoch gehen die Anbieter dort inzwischen zu neuen Methoden über, wie beispielsweise zum "3 Tage Testzugang" für 1 Euro auf der Plattform gedichte.de. Wer nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist kündigt, hat für 96 Euro automatisch einen 180-Tagezugang. "Eltern sollten deshalb unbedingt mit ihren Kindern über derartige Bezahlmethoden im Internet sprechen und gemeinsam mit ihnen solche Seiten im Internet aufsuchen, um die Fallstricke kennen zu lernen", raten Sachsens Verbraucherschützer heute in Dresden.

Verbraucher, die in der letzten Zeit im Internet ihre Handynummer eingegeben hatten, um per SMS einen kostenlosen Zugangscode zu bestimmten Inhalten zu bekommen, waren entsetzt über die nächste Handyrechnung: Bis zu 300 Euro pro Monat sollten sie berappen. Die Ursache: Zahlreiche Betreiber von Webseiten verkauften ihre Internet-Inhalte per Handy-Payment, indem sie die nichts ahnenden Surfer in Abonnements hineinmanövrierten. Besonders Kinder und Jugendliche gaben ihre Handynummer ein und ahnten nicht, dass sie damit der Abbuchung von zum Beispiel 9,98 Euro pro Tag von ihrem Handy-Gesprächsguthaben zustimmten.

Nach heftiger Kritik auch aus dem Bundesverbraucherschutzministerium reagieren nun die Mobilfunknetzbetreiber und erstatten strittige Gelder zurück. Betroffene sollten sich deshalb an ihren Netzbetreiber wenden und eine entsprechende Gutschrift beantragen, raten die Experten. Problematisch wird dies jedoch bei Kindern und Jugendlichen mit Prepaid-Handy, auf die die Abzocker offensichtlich besonders hofften. "Prepaid-Handy-Besitzer können die Abzocke oft nur daran erkennen, dass sich ein gerade aufgeladenes Guthaben in Sekundenschnelle 'verflüchtigt' hat", weiß Evelin Voß von der Verbraucherzentrale. In diesem Falle sollten die Jugendlichen bzw. die Eltern einen Einzelverbindungsnachweis für den fraglichen Zeitraum beim Mobilfunknetzbetreiber beantragen und bei Bestätigung des Verdachts eine entsprechende Gutschrift verlangen.

Quelle: de.internet.com
 
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