Abmahnung wegen Nick

Nee, eigentlich isses rechtens...
Wenn ich zB als Microsoft auftrete, muss auch entsprechend legalisiert
worden sein. Oder Adidas (Addidas?).

Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist recht gering, was
IRONSPORT da durchzieht, ist allerdings nicht zu dulden, das geht auch
formlos.

Ich hoffe, Supi kennt alle seine Membernicks hier ;)
 
Bei dem betreffenden Forum (Ironsport.de) handelt es sich um ein öffentliches Internet-Forum, in dem die Nutzung kostenfrei ist. Die Seite finanziert sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.

Wenn ich das richtig sehe, reitet der Abmahner hier offensichtlich auf den kommerziellen Nutzen durch den Betreiber.
Ob das bei einem Verfahren standhält und ob der Abmahner hier das Recht hat per Gießkanne auf den Foren abzukassieren, halte ich für ein Gerücht.

Ich bin allerdings der Meinung, dass jeder, der einen bekannten Markennamen als Nick verwendet, mit sowas in der heitigen Zeit rechnen muss. Auch wenn ich das in diesem Zusammenhang eher groben Unfug bezeichnen würde.
 
Ich finds ja schon sch***e, dass jemand, der "Mike Row" (oder so ähnlich) heißt, angeklagt wird, weil er seine Seite mike-row-soft nennt. Das man ja so klingen, aber jemand mit Verstand sieht doch, dass das nichts mit Microsoft zu tun hat.
Ein Nickname jedoch, der gesauso ist, wie der Name des geschützten Produkts, hat nichts in einem Forum zu suchen.
 
Daß solch eine Abmahnung rechtens ist, und auch den Forenbetreiber etwas angeht, halte ich durchaus für möglich. Was aber sicherlich in keinster Weise vor Gericht standhalten würde, ist der Streitwert.

In diesem Falle würde ich es also bis zu einem Prozess kommen lassen, in dem die Kosten geklärt werden. Es müßte dadurch selbst mit Gerichtskosten um einiges billiger werden.

Evtl. springt ja sogar eine Unverantwortlichkeit für den Forenbetreiber dabei heraus. Man muß als Betreiber einer Plattform ja nun nicht auf alles achten; das zeigen ja nun schon genug Urteile bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern. Und etwas so sehr anderes als ein Provider ist ein Forenbetreiber ja auch nicht.


salayna
 
Also mir würden auf Anhieb einige Nicks einfallen, die Produkten nachempfunden sind und auch einige Avatare sind nicht ganz ohne. Ich weiß ja nicht inwieweit die Logos unserer Fußballbundesligisten geschützt sind!

Wir haben u.a. als Nicks:
ZoneLabs -Firma
Acer -Firma
Acrobat -in dieser Schreibweise ein Produkt von Adobe
Armani -Designer Produkt Label
Asus -Hersteller
AWD -Finanzdienstleister

Da habe ich mal nur A genommen und die mit den Sonderzeichen davor! :D
 
Zuletzt bearbeitet:
OK, ich verwende Avatare von Blizzard-Spielen, aber ob Blizzard gleich Supi ans Bein pi**t? So viele Seiten, z.B. www.phpbb2.de bieten Avatare von sämtlichen Spielen an, und ich habe noch nie gehört, dass denen was Böses deswegen angetan wurde.
 
Ernst gemeint ist das ganz bestimmt, aber alleine schon der zitierte Gesetzestext entzieht dem Thema eigentlich schon die Grundlage, zumindest meinem Empfinden nach.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Grund dieser Abmahnung vor Gericht Bestand haben würde. Und selbst wenn, der willkürlich festgesetzte Streitwert würde mit 100%iger Garantie auf einen Bruchteil reduziert werden.
Ich habe schon desöfteren Mails von Firmen bekommen, die sich an Inhalten des Forums in irgendeiner Weise gestört haben. Ich habe mich dabei stets kooperativ verhalten und es wurde immer auf dem kleinen Dienstweg eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden.
Ich sehe mich jedenfalls nicht veranlasst, aufgrund dieser Geschichte irgendetwas zu ändern.
 
@Supi
Aus eigener Erfahrung wissen wir aber, wie das mit diesen Abmahnungen abläuft.
Da die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang, die meisten kleinen Webmaster an gewisse Grenzen stossen lässt, kommt es leider in den seltensten Fällen zu solch einer.

Und so wird eine Abmahngebühr meistens Zähneknirschend bezahlt.
Das genau ist das Ziel der Anwaltskanzleien.
Schnelles Geld für wenig Aufwand. :(
 
Die Serien-Abmahner scheuen diese gerichtliche Auseinandersetzung aber aus dem gleichen Grund. Nachdem ich selbst betroffen war, habe ich einige Fälle aufmerksam verfolgt. Da waren auch welche dabei, wo der Webmaster eine lange Nase gemacht hat und gesagt hat
"verklag mich doch" :ätsch
Und mir ist kein Fall bekannt, wo es wirklich dazu kam.
Ich würde mich garantiert kein zweites Mal einschüchtern lassen.
 
Astrominus, das mit dem zähneknirschenden Bezahlen ist bei Summen jenseits der 5.000 Euro auch schon so eine Sache.

Mir würde sich höchstens die Frage stellen, ob ich angesichts der Kosten in Revision gehe würde, aber eine willkürlich festgelegte Abmahngebühr würde ich sicher nicht zahlen.


salayna
 
zählt vor gericht nicht auch die höhe der Schuld und des verursachten Schadens?

Das es das Board schonmal getroffen hat, hab ich mitbekommen.

Also wie ist das mit unseren Avataren?
wenn ich mir z.B. ein Bild ergoogle, da steht ja nicht dran, ob das geschützt ist.
??????
 
Geschützt ist in Deutschland jedes Bild, egal wo du es her hast, oder ob du es selbst erstellt hast durch das Urheberrecht. Bei letzterem liegen die Rechte natürlich bei dir selbst, solange der verwendete Inhalt nicht wieder anderen Rechten unterliegt. Wichtig ist also nur, was dir der Rechteinhaber erlaubt damit zu machen. Hast du diese Erlaubnis nicht, weil du gar nicht weißt, wer der Urheber ist, darfst du also erstmal gar nichts mit dem Bild anstellen. So ist die prinzipielle Rechtslage.

Natürlich ist dies in den meisten Fällen schwer einzuhalten. Wenn nicht gerade ein aus Kino und TV bekannter Android auf dem Bild ist, wird es oft schwierig zu entscheiden, ob man ein Bild verwenden kann, oder wer zu fragen wäre.

Was auch gerne übersehen wird, ist die Tatsache, daß nicht nur das Abgebildete zählt, sondern auch das Bild als Photographie oder Datei. Die Abbildung mag frei von jeglichem Urheberrecht sein, aber das Photo als Sache (gilt auch für die digitale Version) ist es nicht, da es als schützenswertes Werk gilt und unter das Urheberrecht fällt.

Es ist also so, daß du wirklich die eindeutige Erlaubnis des Urhebers (Photographen/Graphikers) brauchst, um bei einem Bild auf der wirklich sicheren Seite zu sein.

Inwieweit sich das auf die Verwendung von Bildern im Netz auswirkt, muß jeder selbst für sich entscheiden. Es gibt genügend Toleranz im Netz, was solche Art der Verwendung betrifft. Wenn man den Urheber ausfindig machen kann und lieb fragt, darf man Bilder oft benutzen, solange es nicht kommerziell ist.


Die Gefahr mit Bildern wirklich Ärger zu bekommen ist relativ gering. Nur ist es eben so, daß für diejenigen, die Ärger wegen sowas haben, die Gefahr genauso gering war.


salayna
 
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